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Überblick über geltende/notwendige steuerrechtliche Maßnahmen im Unternehmen

Inhaltsverzeichnis steuerliche Fragestellung

> Ertragsteuern

> Verrechnungspreise

> Umsatzsteuer

> Zoll 

> Energiesteuern

> Lohnsteuer

> Erbschaft- und Schenkungsteuer

> Überblick zu steuerlichen Maßnahmen in Krisen und bei Insolvenz

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Ertragsteuern

  • Steueroptimale Allokation der Fremdfinanzierungskosten, Vermeidung von Steuerzahlungen bei Umfinanzierungen / Forderungsausfällen gegen Dritte und im Konzern etc.
  • Sicherung und Nutzung von Verlustvorträgen, Nutzung des erweiterten Verlustrücktrags nach dem Regierungsentwurf für ein Zweites Corona-Steuerhilfegesetz etc.
  • Steuerbefreite Sanierungsgewinne, Sanierungsklausel bei Anteilsübertragungen etc.
  • Vermeidung von Anrechnungsüberhängen, Maximierung des Anrechnungshöchstbetrages etc.
  • z.B. Verlusttransfer durch Rechtsformwechsel in PersGes.
  • Prüfung von Werthaltigkeit und dauerhafter Wertminderung, von TW-AfA auf Forderungen gegen KapGes etc.
  • Kostensenkung durch steuerneutrale Reduzierung der Anzahl der Konzerngesellschaften, Nutzung der Forschungszulage etc.

Ihre Ansprechpartner - Ertragsteuern

Kontakt
Jens Krechel
Steuerberater
Köln
E-Mail
Kontakt
Dr. Klaus Dumser
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Nürnberg
E-Mail

Verrechnungspreise

Müssen Zielmargen angepasst werden?

Fremdübliche Zuordnung von Kosten der Corona-Krise im Konzern (Corona-Krise als Marktrisiko und wer trägt dieses?)
niedrige Börsenpreise können niedrige Werte implizieren
Sind Preisanpassung möglich bzw. fremdüblich?
  • Aufbau von Argumentationsketten zum Verlustausgleich und zur Minimierung des Tax Cash-outs
  • Liquiditätsmanagement im Konzern und Anpassung der Finanzierungsvereinbarungen
  • Überprüfung der IC Vertragslandschaft insbesondere bezüglich notwendiger Anpassungen, Force Majore etc.
  • Anpassung der Dokumentation und ggf. Erstellung einer „Impact Analysis“ im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse
  • Umgang mit Datenbanken im Rahmen der Zielmargen-Steuerung

Ihr Ansprechpartner - Verrechnungspreise

Kontakt
Maik Heggmair
Steuerberater
München
E-Mail

Umsatzsteuer

  • Stundung von Zahllasten
  • Herabsetzung von Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen

Zielmargen angepasst werden?

  • Berücksichtigung des befristeten Wegfalls der Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe bei bestimmten Sachspenden
  • Sicherstellung der zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Behandlung (ggf. nicht steuerbarer Zuschuss)
  • Umstellung von Lieferströmen
  • Cash-Flow Optimierung durch umsatzsteuerliche Organschaften
  • Kontrolle und Anpassung der Steuerfindung
  • Überwachung der Ausgangsrechnungen (Vermeiden von Zahlungsverzögerungen durch Kundenbeanstandung, vermeiden von unzutreffenden Steuerausweisen)
  • Prüfen von Eingangsrechnungen (Vermeidung von Problemen beim Vorsteuerabzug, z.B. nur in Höhe von 16% statt der ausgewiesenen/bezahlten 19%)
Verlängertes Zahlungsziel bei Nutzung eines Aufschubkontos

Ihre Ansprechpartner - Umsatzsteuer

Kontakt
Jürgen Scholz
Steuerberater
Düsseldorf
E-Mail
Kontakt
Uwe Fetzer
Rechtsanwalt, Steuerberater
München
E-Mail

Zoll

  • für nachweislich und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige
  • auch, wenn Antragsteller zum (vollen) Vorsteuerabzug berechtigt ist und Zahlungs-aufschub (auch für fremde Abgabenschulden) bewilligt wurde
  • Antragstellung zum vorliegenden Einfuhrabgabenbescheid bis 31.12.2020 und unter Darlegung der Verhältnisse möglich
  • Verzicht auf Sicherheitsleistung ist die Regel

 unter erschwerten Voraussetzungen ist möglich, Sicherheitsleistung ist jedoch Voraussetzung

  • Medizinische Geräte und Materialen als Hilfsgüter, insbes. Atemschutzmasken, Schutzbekleidung, Beatmungsgeräte
  • Einfuhr von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege oder in deren Auftrag
  • nachweislich unentgeltliche Verteilung an Personen, die an COVID-19 erkrankt, davon bedroht oder an der Bekämpfung des Ausbruchs beteiligt sind
  • Bewilligung eines Zahlungsaufschubs gemäß Artikel 110 Buchstabe b oder c UZK ist Voraussetzung
  • Termin, ab dem die Änderung erstmals anzuwenden ist, soll mit BMF-Schreiben bekanntgegeben wer-den, sobald feststeht, bis wann die IT-technischen Voraussetzungen geschaffen werden können
  • zur Verschiebung der Fälligkeit von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (Zoll / EUSt erst zahlbar, wenn die Waren in die EU verbracht werden)
  • Vorabbewilligung
  • Verwahrungslager: Waren müssen innerhalb von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der Gestellung bzw. dem Tag der Abgabe der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung in ein Zollverfahren übergeführt werden
  • Zolllager: Waren können ohne zeitliche Begrenzung gelagert werden

Ihr Ansprechpartner - Zoll

Kontakt
Kay Masorsky
Hamburg
E-Mail

Energiesteuern

  • Liquiditätshilfen / Sofortmaßnahmen
    • Steuerstundungen / Ratenzahlungen
    • Vollstreckungsaufschub
    • Anpassung von Vorauszahlungen, bspw. als Stromversorger oder Erdgaslieferer
  • Liquiditätsplanung
    • Anpassung der Entlastungsabschnitte
    • Geringere Energieverbräuche führen zu verminderten Entlastungsvolumen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten - Vordruck 1139
    • grundsätzlich keine Steuerentlastungen bei Inanspruchnahme von Rettungsbeihilfen
    • Stichtag 31.12.2019 – geändertes Merkblatt
  • Berechnungsmechanismus des Spitzenausgleichs
    • § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG
    • Rentenversicherungsbeiträge bei Kurzarbeitergeld und Insolvenzausfallgeld
  • Verschiebung steuerlicher Außenprüfung
    • bei begrenzten Ressourcen
  • Zusätzliche Erlaubnisse / Anpassung von Betriebserklärungen
    • Bezug zusätzlicher verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse 
    • Wegfall von Produktionsprozessen / Rückgabe von Erlaubnissen
    • geänderte Lagerflächen für verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse
    • geänderte Produktionsprozesse für verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse
    • Zusätzliche Abgaben verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse an Dritte
  • Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten
    • Amtlicher Vordruck 1139
    • ggf. Wegfall von Antragsvoraussetzungen
  • Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen
    • z.B. Auslagerungen auf Contractor

Ihre Ansprechpartner - Energiesteuern

Kontakt
Dr. Karen Möhlenkamp
Rechtsanwältin
Düsseldorf
E-Mail
Kontakt
Bertil Kapff
Steuerberater
Düsseldorf
E-Mail

Lohnsteuer

  • Fristverlängerung um zwei Monate möglich, soweit es (ohne Verschulden des Arbeitgebers oder des Dienstleisters) nicht möglich ist, die Lohnsteueranmeldung fristgerecht abzugeben (technische oder personelle Gründe)
  • Gilt für die Dauer der Corona-Krise
(BMF-Schreiben vom 23.04.2020)
  • keine Lohnversteuerung bei Verzicht auf Gehalt oder Guthaben aus Zeitkonten zugunsten von Zahlungen des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung
  • Gilt in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020
  • (BMF-Schreiben vom 09.04.2020)
  • Verständigungs- und Konsultationsvereinbarungen mit Nachbarländern um das Besteuerungsrecht für Grenzpendler, die Corona-bedingt im Home-Office tätig sind, zu regeln
    • Belgien
    • Frankreich
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Österreich
    • Schweiz
  • (noch…) nicht mit Dänemark, Polen, Tschechien
  • Geltungsbereich ab März 2020
  • Freibetrag in Höhe von 1.500 € für Sach-und Geldleistungen, die aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter gewährt werden (§ 3 Nr. 11a EStG)
  • Muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen
  • Zahlung in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020
  • Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, soweit Aufstockung des KUG bis auf 80% des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nach § 106 SGB III
(§ 3 Nr. 28a EStG)
  • Angleichung der lohnsteuerlichen an die sozialversicherungsrechtliche Behandlung
  • Die steuerfreien Beträge unterliegen (wie das Kurzarbeitergeld selbst) dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 ausgewiesen werden
  • Gilt für Zuschüsse für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020
  • Wird ab 01.04.2020 auch gezahlt, wenn Mitarbeiter bei behördlich angeordneter Schließung von Schule oder Kita und fehlender Betreuungsmöglichkeiten der Kinder (bis zum 12. Lebensjahr oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist) einen Verdienstausfall erleidet
  • Entschädigung ist steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG
  • Die steuerfreien Beträge unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 ausgewiesen werden
  • Im Regelfall geht der Arbeitgeber in Vorleistung und kann sich die Beträge von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Antragsformulare auf der Seite www.ifsg-online.de zu finden
  • Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • 300 € für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2020 in mindestens einem Monat Anspruch auf Kindergeld bestand
  • Auszahlung mit dem Kindergeld im September 200 € und im Oktober 100 €
  • Arbeitgeber, die als öffentliche Kasse das Kindergeld auszahlen, müssen jetzt auch den Kinderbonus auszahlen
  • In der Einkommensteuerveranlagung wird der Kinderbonus in die Vergleichsberechnung Kindergeld/Kinderfreibetrag einbezogen
  • Anhebung in 2020 und 2021 um 2.100 €
  • Wird als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt
  • In § 39a EStG wurde gesetzliche Grundlage geschaffen, dass der Freibetrag ohne Antrag des Mitarbeiters berücksichtig werden kann
  • Bei Anwendung 1%-Regelung Bruttolistenpreis nur zu ¼ anzusetzen, wenn
    • Anschaffung / erstmalige Überlassung nach dem 31.12.2018 und
    • Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 € (bisher 40.000 €)
  • Gilt rückwirkend ab 01.01.2020
  • Anpassung Steuersätze im Reisekostensystem
  • Firmenwagen
    • bei Versteuerung Wertabgabe Anpassung Steuersätze erforderlich (Achtung bei Rückrechnungen)
    • keine Auswirkung auf die laufende Versteuerung des geldwerten Vorteils des Firmenwagens
  • Wenn Kantinenbetreiber reduzierten USt-Satz (5% statt 19% ) weitergibt könnte der Durchschnittswert der Zahlungen der Mitarbeiter unter dem amtlichen Sachbezugswert liegen, so dass lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteilen entstehen
  1. 1. Lohnsteueranmeldung
  • Während der Corona-Krise ist Fristverlängerung  um zwei Monate möglich
     
  1. 2. Arbeitslohnspenden
  • Verzicht auf Gehalt oder Guthaben aus Zeitkonten zugunsten von Zahlungen des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung in der  Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020
     
  1. 3. Grenzüberschreitende Sachverhalte
    • Verständigungs- und Konsultationsvereinbarungen mit Nachbarländern um das Besteuerungsrecht für Grenzpendler, die corona-bedingt im Home-Office tätig sind, zu regeln
       
  2. 4. "Corona-Prämie“
  • 1.500 € - Freibetrag für zusätzliche Sach-und Geldleistungen, die in der Zeit vom 01.03.3030 bis 31.12.2020  aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter gewährt werden (§ 3 Nr. 11a EStG)
     
  1. 5. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
  • steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum KUG, soweit Aufstockung bis auf 80% des Unterschieds zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt (§ 3 Nr. 28a EStG)
     
  1. 6. Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Wird ab 01.04.2020 auch gezahlt, wenn Mitarbeiter bei behördlich angeordneter Schließung von Schule oder Kita und fehlender Betreuungsmöglichkeiten der Kinder (bis zum 12. Lebensjahr oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist) einen Verdienstausfall erleidet
  • Steuerfrei nach § 3 Nr. 25 EStG
     
  1. 7. Kinderbonus
  • 300 € für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2020 in mindestens einem Monat Anspruch auf Kindergeld bestand, Auszahlung im September und Oktober 2020
     
  1. 8. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Anhebung in 2020 und 2021 um 2.100 €
     
  1. 9. Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Rückwirkend ab 01.01.2020 Anhebung der Wertgrenze für Viertelung des Bruttolistenpreises

Ihre Ansprechpartnerin - Lohnsteuer

Kontakt
Susanne Weber
Steuerberaterin
München
E-Mail

Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Timing von Unternehmensnachfolgen
    • Bewertungsspielräume, insb. bei der Ertragsbewertung (z.B. nach IDW S1) nutzen, dabei beachten:
      • Mindestwert = Substanzwert
      • Verschiebung von Verwaltungsvermögensquoten, insb. auch 90%-Test Art und Timing von Finanzierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Verwaltungsvermögensquote
  • Niedrige Kurswerte von Aktien bei Schenkungen nutzen
  • Auswirkungen von COVID-19 auf zu übertragende Immobilien beachten
    • z. B. können Geschäftsräume, Hotelimmobilien, usw. wertgemindert sein (ggf. Gutachten erforderlich)
  • Rückforderungsrechte bei Schenkungen vereinbaren (diese können auch bei eventuellen Haltefristverstößen helfen)
  • Auswirkungen der Krise auf Lohnsummenregelung beachten
  • Bei der Inanspruchnahme staatlicher Corona-Hilfsmaßnahmen sind mögliche Auswirkungen auf die ErbSt-Verschonungen zu beachten, z.B. Ausschüttungssperre bei Inanspruchnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  • Lohnsummenmonitoring
    • Bei Gefahr des Unterschreitens der Mindestlohnsumme kurz vor Ablauf der Lohnsummenfrist Gehaltsmaßnahmen vorziehen
      • Einschränkungen bei Inanspruchnahme des Wirtschaftsstabilisierungsfonds beachten, z.B. sind Sonderzahlungen nur eingeschränkt möglich 
      • Kurzarbeitergeld kann als Lohnaufwand im Rahmen der Mindestlohnsumme berücksichtigt werden, aber Differenz zum geschuldeten Arbeitslohn mindert Lohnsumme
    • ggf. Antrag auf Optionsverschonung bei positiver Prognose
  • Verfahrenserleichterungen nutzen (in Bayern: BayLfSt vom 26.03.2020, DB 2020, 761)
    • kurzfristige Stundung von ErbSt
    • Fristverlängerungen etc. 
  • Auch bei krisenbedingten Umstrukturierungen und Veräußerungen Haltefristen beachten und ggf. Reinvestitionen vornehmen
  • Insolvenz führt nach h. M. zum Verstoß gegen Haltefristen (ggf. Erlass nach § 227 AO prüfen)

Ihre Ansprechpartner - Erbschaft- und Schenkungsteuer

Kontakt
Michael Althof
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
München
E-Mail
Kontakt
Ricardo Fischnaler
Steuerberater
Köln
E-Mail

Überblick zu steuerlichen Maßnahmen in Krisen und bei Insolvenz

  1. 1. Steueroptimierte Gestaltung des Insolvenzplanes
  2. 2. Steuerfreier Sanierungsgewinn, §§ 3a, 3c EStG, §7b GewStG, §8 Abs. 1 KStG; Beratung von sonstigen Sanierungsmaßnahmen (z. B. Rangrücktritte, Debt-to-Equity Swap, etc.)
  3. 3. Steuerliche Begleitung des M&A Prozesses, steueroptimierte Umstrukturierung/Restrukturierung (Beratung bei Dokumentation und Verhandlung);
  4. 4. Compliancepflichten des Insolvenzverwalters; Re-Shaping der Buchhaltung; Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, BP Abstimmungen; Kommunikation mit den Finanzbehörden; Anträge, Rechtsbehelfe, Reporting
  5. 5. Fachliche Expertise in allen steuerlichen Spezialfragen rund um Unternehmen in Krisensituationen, laufende Steuerberatung Beendigung ertragsteuerlicher Organschaften
  6. 6. Ertragsteueransprüche als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten
  7. 7. Darlehen in der Krise; Alternativen zum steuerpflichtigen Verzicht auf nicht werthaltige Darlehensforderungen
  8. 8. Liquidation von überschuldeten Gesellschaften
  9. 9. AStG Risiken bei Sanierungsmaßnahmen
  10. 10. Die lohnsteuerliche Behandlung von Lohnbestandteilen und Aufgeldern auf das Insolvenzgeld
  1. 1. Laufende Steuerberatung, Kommunikation mit den Finanzbehörden, Anträge, Rechtsbehelfsverfahren, Besteuerungsverfahren, Erklärungspflichten im vorläufigen und eröffneten Verfahren
  2. 2. Begleitung, fachliche Anleitung/Coaching der Buchhaltungsabteilung, insb. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Besonderheiten ab Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, bzw. Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung, Sicherung der Finanzbuchhaltungsdaten
  3. 3. Umsatzsteuerliche Folgen des §55 Abs. 4 InsO
  4. 4. Umsatzsteuerliche Organschaft, Auswirkungen der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung/
  5. Insolvenzeröffnung auf die Organschaft
  6. 5. Umsatzsteuer als Masse-oder Insolvenzforderung/-verbindlichkeit; Umsatzsteuer- und Vorsteuerberichtigung
  7. 6. Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen; Umsatzsteuerfolgen der Insolvenzanfechtung; Prüfung der Aufrechnung von Steuerforderungen
  8. 7. Umsatzsteuer bei der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände und zur Sicherheit abgetretener Forderungen

Ihr Ansprechpartner - Steuerliche Maßnahmen in Krisen und bei Insolvenz

Kontakt
Andreas Schreib
Rechtsanwalt, Steuerberater
Regensburg
E-Mail

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Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen

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Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen

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Koalitionsausschuss: Neue Corona-Hilfen beschlossen
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Zudem sind im neuen Art. 1 Änderungen am COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vorgesehen

Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit / Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes
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Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 vielfach nicht mehr gewährleistet

Koalitionsfraktionen: Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019
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Die erste Ausgabe 2021 des WTS Tax Weekly ist erschienen
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Fachlicher Hinweis des IDW Bankenfachausschusses zu Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auf Grund von COVID-19
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Bundestag: Beschluss und Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2020 verschoben
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Jürgen Scholz und Michael Connemann mit einem Beitrag in "GmbHR im Blickpunkt", Ausgabe 14/2020

Akuter Handlungsbedarf durch Mehrwertsteuersatzreduzierung vom 1.7.2020 – 31.12.2020 durch Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Bundesrat: Ausschussempfehlungen zum JStG 2020 mit einem ATAD-Umsetzungsgesetz
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Europäische Kommission beschließt Lockerungen zum Kriterium "Unternehmen in Schwierigkeiten“

Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen zur Energie- und Stromsteuer durch Unternehmen in Schwierigkeiten in der Corona-Krise
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Individuelle Netzentgelte gem. § 19 Abs. 1 S. 2 StromNEV: Corona-bedingte Ausnahmeregelung für 2020
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Die überwältigende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wird voraussichtlich die Möglichkeit zur Verschiebung nutzen

EU/Deutschland: Keine Verschiebung der DAC 6-Berichtspflichten in Deutschland
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Absenkung der EEG-Umlage durch Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung
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Update DBA Belgien

Covid-19-Pandemie: Auswirkungen von Home Office-Tätigkeit von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
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Mit dem Gesetz soll ein Großteil der steuerlichen Maßnahmen aus dem vom Koalitionsausschuss am 03.06.2020 beschlossenen Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket umgesetzt werden

Bundesgesetzblatt: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht und in Kraft getreten
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Umsetzung eines Großteils der steuerlichen Maßnahmen aus dem vom Koalitionsausschuss am 03.06.2020 beschlossenen Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten
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COVID-19-Pandemie: Update zu den Regelungen im Zusammenhang mit Home Office-Arbeitstagen von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
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BMF: Umsetzung steuerlicher Maßnahmen aus dem Corona-Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket
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Update zu den Regelungen im Zusammenhang mit Home Office-Arbeitstagen von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern

COVID-19-Pandemie: Weitere Regelungen im Zusammenhang mit Home Office-Arbeitstagen von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
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Das Maßnahmenpaket trägt den Titel "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“

Koalitionsausschuss einigt sich auf großes Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket
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Update zum GES Newsletter #3/2020

Covid-19-Pandemie: Auswirkungen von Home Office-Tätigkeit von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
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Die Zustimmung des Bundesrats zum Corona-Steuerhilfegesetz soll in der Sitzung am 05.06.2020 erfolgen

Bundestag: Beschluss des Corona-Steuerhilfegesetzes
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Auswirkungen der Corona-Krise auf die IFRS Rechnungslegung
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Schnelles Handeln des Arbeitgebers ist erforderlich, damit das Kurzarbeitergeld zeitnah und in voller Höhe gewährt wird

Anpassung des Kurzarbeitergeldes als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
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Bußgelder können gerade in der Krise Existenzgefährdungen auslösen und gilt  es zu vermeiden

Datenschutz in der Krise: Die COVID-19-Pandemie und ihre Herausforderungen
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Durch die aktuelle Corona-Krise ergeben sich zwingende Handlungserfordernisse aber auch erhebliche Möglichkeiten für die konzerninterne Verrechnungspreisgestaltung

Verrechnungspreisüberlegungen im Lichte der Corona-Krise
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Der Beschluss des Richtlinienentwurfs soll im schriftlichen Verfahren gefasst werden

EU-Kommission: Richtlinienentwurf zu dreimonatigem Moratorium für die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC 6)
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Grenzgänger / Grenzpendler - Zuweisung des Besteuerungsrechts nach einem DBA

Covid-19-Pandemie: Auswirkungen von Home Office-Tätigkeit von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
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Die bisherigen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie werden ergänzt und die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020 im Steuerrecht umgesetzt

Bundesregierung: Regierungsentwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes
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We are sharing a checklist of the tax reliefs that are currently potentially being granted to companies by financial authorities due to the corona crisis in Germany. 

COVID-19: Checklist on Tax Reliefs in Germany
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Angekündigtes BMF-Schreiben vom 24.04.2020 wurde veröffentlicht

BMF: (Pauschalierter) Verlustrücktrag aufgrund von absehbaren Verlusten für Zwecke der Anpassung von ESt- und KSt-Vorauszahlungen
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Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen stemmen, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern und den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen

Koalitionsausschuss und Unionsfraktion: Beschlüsse und Vorschläge für Corona-Soforthilfe-Maßnahmen und zur Reform der Unternehmensbesteue-rung
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Die Rechtsfolgen hängen dabei von den zugesetzten Vergällungsmitteln ab

Alkoholsteuerrechtliche Fallstricke bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln
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Die von den Verwaltungsregelungen erfassten Unterstützungsmaßnahmen gelten vom 01.03.2020 bis längstens zum 31.12.2020

BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona- Krise Betroffene
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Die Beihilfen müssen aufgrund der Corona-Krise geleistet werden, bereits aus anderen Gründen zugesagte Gehaltsbestandteile  sind nicht begünstigt

Steuerfreie Beihilfen an Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise
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WTS-Global Head of Indirect Tax Jürgen Scholz spricht in Juve Steuermarkt über den aktuellen Handlungs- und Beratungsbedarf

"Umsatzsteuerberatung in Corona-Zeiten: Ein guter Branchenmix zahlt sich derzeit besonders aus“
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Beantwortet werden allgemeine verfahrensrechtliche Fragen zu den Steuererleichterungen, Fragen zur Stundung, zum Erlass von Steuern, zur Außenprüfung sowie zur Lohnsteuer

BMF: Veröffentlichung eines FAQ-Katalogs "Corona" (Steuern)
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Measures include deferral, reduction of advance payments and waiver of enforcement measures

Federal Ministry of Finance and federal states: Tax measures to mitigate the effects of coronavirus
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Maßnahmen umfasst Stundung, Kürzung von Vorauszahlungen sowie Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

BMF und Länder: Steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus
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Zusammenspiel mit Vorgaben des Beihilferechts unklar

Verbrauchsteuern: Liquiditätshilfen zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie
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With the spread of COVID-19, there is also uncertainty on the implications from a tax and legal point of view. WTS Global member firms around the world have composed country-specific information sheets. Find all links in the article.

Managing the Impacts of COVID-19
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Bayern veröffentlicht Formular, mit dem beim Finanzamt die zinslose Stundung von Steuerzahlungen und die Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragt werden können

Update zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus
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Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

BMF und BMWi: Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
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COVID-19 Management & Business Continuity bei der WTS

Unsere Krisenteams helfen Ihnen bei den aktuellen steuerlichen und finanziellen Herausforderungen

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