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Wage Tax

Arbeitgeber müssen bei jeder Zahlung von Arbeitslohn die Lohnsteuer einbehalten und für Rechnung des Mitarbeiters an das Finanzamt abführen. Das gilt nicht nur für den Barlohn, der über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird, sondern auch für sonstige geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen. Diese lohnsteuerpflichtigen Sachverhalte zu erkennen und zutreffend zu würdigen, stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar.

Dies gilt insbesondere auch deshalb, da längst nicht alle rechtliche Fragen zweifelsfrei geklärt sind.

Nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen sind einem ständigen Wandel unterworfen, es werden auch immer neue Vergütungsmodelle angeboten, die z.B. mit dem Austausch von Barlohn in steuerbegünstigen Sachlohn Ersparnisse in Lohnsteuer und Sozialversicherung versprechen. Werden solche Modelle nicht ordentlich auf- und umgesetzt, können sie für den Arbeitgeber erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen.

Bei unseren Mandanten handelt es sich um internationale Unternehmen und Konzerne aus verschiedenen Branchen und unterschiedlicher Größen: DAX und MDAX-Konzerne aber auch mittelständische Unternehmen.

Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Bedürfnisse und stellt individuelle Anforderungen. Daher ist uns ein enger Kontakt mit unseren Mandanten sehr wichtig. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer WTS-Lohnsteuerexperten können wir unsere Mandanten optimal im steuerlichen Tagesgeschäft und bei Projekten unterstützen, z.B. wenn es darum geht, organisatorische Veränderungen im Unternehmen lohnsteuerlich zu begleiten und Rechtsänderungen umzusetzen.

Unsere Lohnsteuerexperten unterstützen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Lohnsteuer & Sozialversicherung:

Wir beraten unsere Mandanten in allen lohnsteuerlichen Fragestellungen, die sich im jeweiligen Unternehmen ergeben. Dazu gehören Themen wie beispielsweise die Anwendung der Fünftelregelung für Abfindungen, Versteuerung von Firmenwagen, Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung und Pauschalversteuerung. Zudem unterstützen wir bei Fragen zur Nutzung von Freibeträgen und Freigrenzen, steuerliche Behandlung von Reisekostenerstattungen und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung.

Wir beraten bei BGM-Maßnahmen (betriebliche Gesundheitsförderung), Versteuerung von Geschenken, Bewirtungen und Veranstaltungen (Sachzuwendungen), betriebliche Altersversorgung sowie Zahlungen an Pensionäre. Zudem verfügen wir über Expertise bezüglich der Besonderheiten, die sich durch die grenzüberschreitende Tätigkeit von Mitarbeitern ergeben sowie generelle Fragen zu Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung und Abruf der ELStAM .

Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei durch die Beantwortung laufender Anfragen, Beratung beim Erstellen oder Aktualisieren von Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Zudem unterstützen wir bei der Implementieren von Prozessen, die die Versteuerung sicherstellen und übernehmen Mitarbeiterschulungen.

Durch die Einführung des § 37b EStG ist das Thema Sachzuwendungen sehr in den Fokus der Steuerprüfung gerückt. Die Neuerung ermöglicht es Unternehmen Sachzuwendungen an Dritte und an eigene Mitarbeiter mit einem relativ niedrigen pauschalen Steuersatz von 30 % zu versteuern und damit die Versteuerung für den Empfänger abzugelten.

Fragen hierzu beantworten wir kompetent und zuverlässig und haben dabei auch immer die weiteren Folgen für Betriebsausgabenabzug beim Unternehmen, Umsatzsteuer und Sozialversicherung im Blick.

Neben der Frage, ob die Pauschalierung überhaupt zulässig ist und welche Aufwendungen versteuert werden müssen, gilt es zudem zu klären, wie unsere Mandanten die Regelungen zur Pauschalierung in Ihrem Unternehmen umsetzen können - sei es durch manuelle Meldewege oder durch Einsatz von IT-Lösungen.

Für Letzteres haben wir bei der WTS den EVENTmanager entwickelt. Mit diesem Tool steht unseren Mandanten eine individuell auf ihre Prozesse abgestimmte IT-Lösung für die steuerliche Behandlung von Bewirtungen, Veranstaltungen und Geschenken zur Verfügung.

Dynamisch wachsende Unternehmen und große Konzernstrukturen stehen regelmäßig vor der Herausforderung, ihren Mitarbeitern Leitlinien und Anleitungen zu geben, um den gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte lohnsteuerliche Abwicklung der vielfältigen Sachverhalte gerecht zu werden. Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei optimal und erarbeiten gemeinsam mit ihnen die individuell beste Lösung. Auch bereits bestehende Prozesse können von uns geprüft und auf Wirksamkeit getestet werden.

Um für den Fall einer Lohnsteueraußenprüfung optimal gerüstet zu sein, unterstützen wir unsere Mandanten im Vorfeld der Prüfung, z.B. durch einen Review der vorhandenen Versteuerungsprozesse oder die Simulation einer Lohnsteueraußenprüfung. Während der Prüfung beraten wir z.B. durch die Ermittlung von Sachverhalten und der inhaltlichen Beantwortung der Prüfungsanfragen.

Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch beim Abschlussgespräch mit dem Finanzamt. Nach der Prüfung unterstützen wir beim Umsetzen von Maßnahmen, um Wiederholungsfeststellungen zu vermeiden und bei der Aufbereitung der Ergebnisse, z.B. für Zwecke der Umsatzsteuer und der Sozialversicherung (in Zusammenarbeit mit WTS Legal).

Wenngleich wir immer versuchen, auch strittige Fragen mit den Finanzbehörden in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen, kann es dennoch notwendig sein, ein Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchs- oder Gerichtsverfahren) zu führen. Unsere Experten der Lohnsteuer sind als Steuerberater und Rechtsanwälte vorbereitet, um auch in diesen Fällen für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und an der Weiterbildung des Lohnsteuerrechts mitzuwirken.

Lohnzahlungen sind in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Immer häufiger weichen aber die lohnsteuerlichen Regelungen von den Regeln im Sozialversicherungsrecht ab. Dadurch werden die Aufgaben der Personalabteilung – und hier insbesondere der Entgeltabrechnung – immer komplexer.

In Zusammenarbeit mit der WTS Legal beraten wir bei Fragen zur Sozialversicherung, z.B. zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Aushilfen (Minijobs), Studenten und Praktikanten. Wir unterstützen bei Statusfeststellungsverfahren, Fragen zur Beitragspflicht in der Künstlersozialversicherung, zur beitragsrechtlichen Auswertung der Feststellungen aus Lohnsteueraußenprüfungen und begleiten bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger inkl. eventuell erforderlicher Widerspruchsverfahren.

Kontakt
Susanne Weber
Partner
Steuerberaterin
+49 89 286462256
susanne.weber@wts.de
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