Die Umsatzsteuer ist von der Gesetzestechnik her eine Verkehrsteuer. Sie knüpft an einen wirtschaftlichen Verkehrsvorgang an (Umsatz = Lieferungen, sonstige Leistungen). Vom Belastungsziel her ist die Umsatzsteuer aber eine Verbrauchsteuer, weil derjenige belastet werden soll, der Einkommen für Konsumzwecke aufwendet.
Unsere WTS-Experten kennen die Herausforderungen im Bereich der indirekten Steuern (Indirect Tax). Sie unterstützen unsere Mandanten dabei, in einem stets dynamischen Umfeld passgenaue Antworten zu liefern. Die zunehmende Globalisierung zwingt die Unternehmen nicht nur das österreichische Umsatzsteuerrecht im Blick zu haben, sondern auch die Umsatzsteuersysteme in Europa und der übrigen Welt mit zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass Unternehmen entsprechende Compliance-Anforderungen erfüllen. Ein Ziel unserer Beratung ist es legale Möglichkeiten ausfindig zu machen, um die effektive Steuerquote durch eine entsprechende Umsatzsteuergestaltung nachhaltig zu optimieren. Dabei berücksichtigen wir von WTS global ausgerichtete Geschäftsmodelle und die sich stetig verändernde internationale Steuergesetzgebung. Weiters ist aufgrund der Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG) ebenso die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Auge zu behalten. Insbesondere achten wir auf die Schnittmenge zwischen Zollrecht und Umsatzsteuerrecht.
Für unsere Mandanten etablieren wir rechtssichere Umsatzsteuerstrukturen, prüfen und optimieren bestehende Strukturen (Holding- und Organschaftsstrukturen), unterstützen und verteidigen streitbefangene Fallkonstellationen – sowohl auf nationaler (z.B. im Rahmen einer Außenprüfung) als auch auf internationaler Ebene. Zudem schauen wir darauf, dass der Vorsteuerabzug für unsere Mandanten gesichert ist.
Unsere Umsatzsteuertätigkeit kennt keine räumlichen Grenzen. Wir beraten sowohl in- als auch ausländische Unternehmen und Konzerne, Medienunternehmen, Mittelständler, Freiberufler und Steuerberaterkollegen/-innen. Selbstverständlich betreuen wir Sie mit unseren Umsatzsteuerexperten aus dem Netzwerk WTS Global auch bei Fragen zur ausländischen Umsatzsteuer.
Unsere Experten bei WTS Österreich beraten Unternehmen bei allen umsatzsteuerlichen Themen rund um den nationalen und internationalen Warenverkehr sowie bezüglich dienstleistungsorientierter Geschäftsmodelle und Finanzdienstleistungen. Weiters beurteilen und sichern wir die richtige Handhabung von Reihen- und Dreiecksgeschäften. Wir prüfen, ob unsere Mandaten im Ausland umsatzsteuerpflichtig sind und geben klare Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen zu Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer ab.
Wir stehen bei der Vorbereitung von Außenprüfungen zur Umsatzsteuer zur Seite und begleiten unsere Mandanten allenfalls im Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten.
Unsere WTS-Spezialisten übernehmen für unsere Mandanten die Registrierung im Inland, bereiten die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Steuererklärungen im Bereich der indirekten Steuern (value added tax) vor und unterstützen im Rahmen von Vorsteuervergütungsanträgen. Weiters prüfen wir Eingangsrechnungen hinsichtlich in- bzw. ausländischer Umsatzsteuer und Rechnungsmerkmale.
Die umsatzsteuerliche Beratung unserer Mandanten im Rahmen von Transaktionen und Umstrukturierungen gehört ebenfalls zu unserem Dienstleistungsangebot. Unsere Steuerexperten optimieren Holdingstrukturen unter umsatzsteuerlichen Aspekten, begleiten Ausgliederungen und führen bei Unternehmensakquisitionen Due-Diligence-Prüfungen durch.
Die in Österreich bekannten Verkehrsteuern umfassen die Kraftfahrzeugsteuer, die Normverbrauchsabgabe (NoVa), Versicherungssteuer sowie die Feuerschutzsteuer.
Neben den vielfältigen umsatzsteuerlichen Themen bei Kraftfahrzeugen ist bei der erstmaligen Zulassung von Fahrzeugen in Österreich eine Normverbrauchabgabe zu entrichten. Sobald eine Zulassung nach Kraftfahrgesetz notwendig wäre, ist auch die Normverbrauchsabgabe fällig. Diese gesetzliche Vermutung des § 79 KFG ist allerdings widerlegbar.
Wir von WTS Österreich beraten und vertreten in NoVA-Verfahren und übernehmen die Meldeverpflichtung bei Direktimporten von Fahrzeugen beim zuständigen Finanzamt. Selbiges gilt für die restlichen Verkehrsteuern.
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