Gerade die Finanzierung bei der Gründung eines Startups bzw. für Jungunternehmer/-innen stellt eines der wichtigsten Themen beim Weg in die Selbständigkeit dar. Österreichweit gibt es ein umfassendes System an öffentlichen Förderungen.
Die Förderungen reichen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Direktinvestitionen, Garantien, Forschungsprämie bis hin zu begünstigten Krediten. Die wichtigsten Förderstellen in Österreich sind die FFG, die Forschungsförderungsgesellschaft und die aws, die Austria Wirtschaftsservice GmbH. Daneben bestehen zahlreiche bundesländerspezifische Förderungen. Für international tätige Unternehmen gibt es schwerpunktbezogen auch Förderungen auf Unionsebene. Ebenso findet sich im Steuerrecht ein eigenes Gesetz für Neugründer, das sogenannte Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG). Für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben sieht das NeuFöG steuerliche Begünstigungen vor. Um in den Genuss der steuerlichen Begünstigungen iSd NeuFöG zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Unsere WTS-Experten kennen die Förderlandschaft in Österreich. Abhängig von den jeweiligen Förderungsrichtlinien sind die Voraussetzungen, die Anspruchsberechtigten und der Verfahrensablauf unterschiedlich. Wir loten die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Förderungen (insbesondere der Forschungsprämie) aus, unterstützen bei der Text- und Antragserstellung sowie den Dokumentationserfordernissen. Bei EU-Förderungen arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner in Brüssel zusammen. Über unser Netzwerk WTS Global können wir ebenso Förderungsmöglichkeiten im Ausland prüfen lassen.
Als steuerliches „Zuckerl“ gibt es in Österreich die Forschungsprämie. Für Neuentwicklungen, Weiterentwicklungen oder Verbesserungen von Produkten oder Verfahren, für Pilotprojekte oder Prototypen können 14% der Kosten als Forschungsprämie vom Finanzamt (steuerfrei) gutgeschrieben bzw. rückerstattet werden. Österreich möchte dadurch die Forschung und Entwicklung von innovativen Unternehmen fördern. Die Prämie ist unabhängig vom steuerlichen Ergebnis und Erfolg, wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Notwendig ist die Einholung eines Gutachtens durch die Forschungsförderungsgesellschaft (Ausnahme: Auftragsforschung), welche die beantragte Forschungstätigkeit technisch zu beurteilen hat.
Für die Forschungsprämie ist zwischen eigenbetrieblicher Forschung und Auftragsforschung zu unterscheiden. Eigenbetriebliche Forschung wird im eigenen inländischen Betrieb mit eigenem Personal (Forscher) durchgeführt. Die Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen durch einen Dritten stellt Auftragsforschung dar. Diesfalls kann der Auftraggeber 14% des Auftragsvolumens als Forschungsprämie beantragen. Die Bemessungsgrundlage ist jedoch mit EUR 1.000.000 gedeckelt. Erwähnenswert ist, dass die Auftragsforschung auch an jedes Unternehmen vergeben werden kann, das im EU/EWR Raum ansässig ist.
WTS Österreich verfügt über langjährige Erfahrung und hat bereits eine Vielzahl von Projekten und Anträgen für die Forschungsprämie erfolgreich umgesetzt. Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten beim gesamten Prozess der Forschungsförderung und Forschungsprämienabwicklung . Wichtig ist die Auswahl förderwürdiger Projekte und die gemeinsame Erstellung der notwendigen Dokumentation für die Forschungsprämie. Zudem ist die technische Beschreibung und damit einhergehend die Einbringung des Antrags bei der FFG essentielle Voraussetzung für die Geltendmachung der Forschungsprämie. Wir fungieren im gesamten Verfahren als Sprachrohr vor dem Finanzamt und verteidigen im Falle einer Betriebsprüfung.
Weiter Informationen zur Forschungsprämie erhalten Sie hier.
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