Unter den Schlagwörtern „Steuerreform und Steuerentlastung“ ist ein Teil des Regierungsprogramms der Vereinfachung des bestehenden Steuerrechts sowie der spürbaren Entlastung gewidmet. Dabei soll die Steuer- und Abgabenquote in Richtung der 40 %-Marke gesenkt werden. Zudem soll eine ökosoziale Steuerreform erarbeitet und umgesetzt werden.
Der für natürliche Personen anzuwendende Einkommensteuertarif soll reduziert werden. Für die erste Stufe mit Wirkung 2021(aktuell für Einkommensteile über € 11.000 bis € 18.000) von 25% auf 20%, für die zweite (aktuell für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000) und für die dritte Stufe (aktuell für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000) mit Wirkung ab 2022 von 35% auf 30% bzw. von 42% auf 40%.
Natürlichen Personen mit gewerblichen und selbständigen Einkünften steht bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu EUR 3.900 (= 13%) ohne Investitionserfordernis zu. Diese Bemessungsgrundlage soll auf EUR 100.000 angehoben werden, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu EUR 13.000 ohne Investitionserfordernis geltend gemacht werden könnte. Der Zeitpunkt der Umsetzung bleibt offen.
Analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler soll auch für Einnahmen- und Ausgabenrechner die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags eingeführt werden. Nach der derzeitigen Regel werden Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit auf Antrag auf drei Jahre verteilt, sodass nicht der volle Gewinn im Entstehungsjahr versteuert werden muss (Progressionsglättung).
Ähnlich zur Begünstigung der Beteiligung von Mitarbeitern an Kapitalanteilen des Unternehmens soll eine Beteiligung am Gewinn begünstigt werden. Die derzeit bestehende Begünstigung sieht eine Steuerbefreiung für Vorteile aus einer Mitarbeiterbeteiligung bis zu einer Höhe von EUR 3.000 vor.
Es soll eine Kapitalertragsteuer-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen („Green Bonds“) umgesetzt werden. Außerdem wurde die Erarbeitung einer Behaltefrist (Spekulationsfrist) für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten angekündigt: Bis zum Budgetbegleitgesetz 2011 waren Kursgewinne nach einer Frist von einem Jahr steuerfrei.
Die Körperschaftsteuer soll von derzeit 25% auf 21% gesenkt werden. Dies entspricht der durchschnittlichen Körperschaftsteuerbelastung auf EU-Ebene. Allerdings bleibt der Zeitpunkt der Absenkung offen. Ein Entfall der aktuell geltenden Mindestkörperschaftsteuer, die derzeit selbst bei einem steuerlichen Verlust erhoben wird, soll geprüft werden.
Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Im Regierungsprogramm finden sich folgende Maßnahmen:
Weiters soll eine Task Force konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Kostenwahrheit für CO2-Emissionen entwickeln. Unter anderem sollen zunächst die volkswirtschaftlichen Kosten von Emissionen ermittelt werden und die Kostenwahrheit dann auch in Sektoren hergestellt werden, die derzeit nicht dem europäischen Emission Trading System unterliegen.
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