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23.01.2020

Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024 im Steuerrecht?

Im Regierungsprogramm werden in einem gesonderten Teil auf acht Seiten eine Steuerreform und eine Steuerentlastung angekündigt

Key Facts
Die neue österreichische schwarz-grüne Regierung kündigt im Regierungsprogramm auf acht Seiten eine stufenweise Steuerreform und eine Steuerentlastung an.
Es soll eine Spekulationsfrist für Kursgewinne aus Aktien und Fondsprodukte (wieder) eingeführt werden.
Der Wirtschaftsstandort Österreich soll durch eine Senkung der Körperschaftsteuer gestärkt werden.
Weiters soll eine ökosoziale Steuerreform vorbereitet werden.
Autor
Mag. Gottfried Schellmann
Of Counsel
Steuerberater
zum Profil

Unter den Schlagwörtern „Steuerreform und Steuerentlastung“ ist ein Teil des Regierungsprogramms der Vereinfachung des bestehenden Steuerrechts sowie der spürbaren Entlastung gewidmet. Dabei soll die Steuer- und Abgabenquote in Richtung der 40 %-Marke gesenkt werden. Zudem soll eine ökosoziale Steuerreform erarbeitet und umgesetzt werden.

Reduktion Einkommensteuertarif

Der für natürliche Personen anzuwendende Einkommensteuertarif soll reduziert werden. Für die erste Stufe mit Wirkung 2021(aktuell für Einkommensteile über € 11.000 bis € 18.000) von 25% auf 20%, für die zweite (aktuell für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000) und für die dritte Stufe (aktuell für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000) mit Wirkung ab 2022 von 35% auf 30% bzw. von 42% auf 40%.

Ausweitung des Gewinnfreibetrags

Natürlichen Personen mit gewerblichen und selbständigen Einkünften steht bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu EUR 3.900 (= 13%) ohne Investitionserfordernis zu. Diese Bemessungsgrundlage soll auf EUR 100.000 angehoben werden, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu EUR 13.000 ohne Investitionserfordernis geltend gemacht werden könnte. Der Zeitpunkt der Umsetzung bleibt offen.

Einführung Gewinnrücktrag

Analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler soll auch für Einnahmen- und Ausgabenrechner die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags eingeführt werden. Nach der derzeitigen Regel werden Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit auf Antrag auf drei Jahre verteilt, sodass nicht der volle Gewinn im Entstehungsjahr versteuert werden muss (Progressionsglättung).

Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn

Ähnlich zur Begünstigung der Beteiligung von Mitarbeitern an Kapitalanteilen des Unternehmens soll eine Beteiligung am Gewinn begünstigt werden. Die derzeit bestehende Begünstigung sieht eine Steuerbefreiung für Vorteile aus einer Mitarbeiterbeteiligung bis zu einer Höhe von EUR 3.000 vor.

Kapitalertragsteuerbefreiung

Es soll eine Kapitalertragsteuer-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen („Green Bonds“) umgesetzt werden. Außerdem wurde die Erarbeitung einer Behaltefrist (Spekulationsfrist) für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten angekündigt: Bis zum Budgetbegleitgesetz 2011 waren Kursgewinne nach einer Frist von einem Jahr steuerfrei.

Reduktion Körperschaftsteuertarif

Die Körperschaftsteuer soll von derzeit 25% auf 21% gesenkt werden. Dies entspricht der durchschnittlichen Körperschaftsteuerbelastung auf EU-Ebene. Allerdings bleibt der Zeitpunkt der Absenkung offen. Ein Entfall der aktuell geltenden Mindestkörperschaftsteuer, die derzeit selbst bei einem steuerlichen Verlust erhoben wird, soll geprüft werden.

Weitere geplante Einzelmaßnahmen

  • Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion.
  • Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel.
  • Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen.
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer.
  • Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung.
  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion.
  • Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption.
  • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung unter höchsten ökologischen Aspekten.
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (z.B. EUR 100.000 über 5 Jahre).
  • Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (anteilig am Gesamtwohnraum).
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von EUR 800 auf EUR 1.000 mit dem Ziel, einer weiteren Erhöhung auf EUR 1.500 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse.
  • Modernisierung der Gewinnermittlung, durch u.a. stärkere Zusammenführung der Steuerbilanz und der UGB Bilanz

Ökosoziale Steuerreform

Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kostenwahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Im Regierungsprogramm finden sich folgende Maßnahmen:

  • Vereinheitlichung der Flugticketabgabe auf EUR 12 pro Flugticket anstatt der bisher gestaffelten Abgabentarife (Kurzstrecke EUR 3,50, Mittelstrecke EUR 7,50 Langstrecke EUR 17,50).
  • Die Normverbrauchsabgabe soll ökologisiert werden (Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2-Formel ohne Deckelung).
  • Die Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (zB durch stärkere Spreizung nach Euroklassen) soll erfolgen.
  • Die Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen (stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen) soll erfolgen.
  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales

Weiters soll eine Task Force konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Kostenwahrheit für CO2-Emissionen entwickeln. Unter anderem sollen zunächst die volkswirtschaftlichen Kosten von Emissionen ermittelt werden und die Kostenwahrheit dann auch in Sektoren hergestellt werden, die derzeit nicht dem europäischen Emission Trading System unterliegen.

 

 

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