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02.08.2020

Zuzugsbegünstigung

VwGH stellt klar, dass der Begriff des „Zuzugs“ für Zwecke des § 103 EStG die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen nach Österreich voraussetzt.

Keyfacts
Für ausländische Wissenschaftler und Forscher wird der Zuzug nach Österreich durch Steuerbegünstigungen attraktiv gemacht.
Der Zuzugsfreibetrag in Höhe von 30% ist die mit Abstand am häufigsten beantragte Art der Zuzugsbegünstigung.
Die Zuzugsbegünstigung wird nur gewährt, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert wird.
Autor
Dr. Jürgen Reinold
Geschäftsführer
Steuerberater
zum Profil

Zuzugsbegünstigung

Die Zuzugsbegünstigung in Österreich öffnet neue Türen für Fachkräfte, die einen Wohnsitzwechsel in Betracht ziehen. Diese Seite bietet einen Einblick in die notwendigen Kriterien zur Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile und gibt einen knappen Umriss des Beantragungsverfahrens. Zudem finden Sie eine Zusammenfassung relevanter Fragen zum Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Forscher sowie Hinweise zu professionellen Beratungsangeboten.
 

Grundlegendes zur Zuzugsbegünstigung (Zuzugsfreibetrag)

Die Zuzugsbegünstigung (der Zuzugsfreibetrag) ist eine steuerliche Regelung, die darauf abzielt, Österreich als Standort für hochqualifizierte Wissenschaftler und Forscher attraktiver zu gestalten. Die Intention ist die Schaffung eines steuerlichen Umfelds, das den Zuzug und das Verbleiben von Spitzenkräften im Bereich Wissenschaft und Forschung unterstützt.

Wer kann die Zuzugsbegünstigung in Anspruch nehmen?

Die Begünstigung richtet sich an Wissenschaftler und Forscher, die aus dem Ausland nach Österreich ziehen. Sie dient als Anreiz für jene, die durch ihre Arbeit und ihr Wissen einen bedeutsamen Beitrag zur österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft leisten können.

Voraussetzungen für die Zuzugsbegünstigung

Um in den Genuss der Zuzugsbegünstigung zu kommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen der Nachweis eines öffentlichen Interesses, das durch den Zuzug der Person nach Österreich entsteht, sowie die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das Inland. Zudem müssen individuelle Nachweise über die qualifizierten Tätigkeiten erbracht und bestimmte Fristen eingehalten werden.
 

Steuerliche Vorteile der Zuzugsbegünstigung

Die Zuzugsbegünstigung zielt darauf ab, den österreichischen Arbeitsmarkt für hochqualifiziertes Personal international wettbewerbsfähig zu gestalten. Sie stellt eine entscheidende finanzielle Erleichterung dar, die das Land für Spitzenkräfte in Wissenschaft und Forschung attraktiver macht. Durch steuerliche Anreize werden Fachkräfte motiviert, ihre Expertise und ihr Wissen nach Österreich zu bringen und zum Wissenstransfer beizutragen.

Reduzierung der Einkommenssteuer

Eine besondere Form der Zuzugsbegünstigung ist der Zuzugsfreibetrag. Dieser ermöglicht eine deutliche Reduzierung der Einkommensteuerlast. Der Zuzugsfreibetrag wird an Personen gewährt, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient und im öffentlichen Interesse gelegen ist. Dieser umfasst 30% der Einkünfte aus wissenschaftlicher und forschungsorientierter Arbeit und wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Die Senkung der Steuerbelastung kann somit einen erheblichen Unterschied im Nettoeinkommen der Begünstigten bewirken und damit die Entscheidung für einen Umzug nach Österreich begründen.

Vorteile für Unternehmen

Die steuerlichen Vorteile durch die Zuzugsbegünstigung stärken die Positionierung von Unternehmen im globalen Talentwettbewerb. Sie erleichtern das Anwerben und Halten von Spitzenkräften aus dem Ausland und unterstreichen die Attraktivität des Unternehmensstandorts Österreich.

Vorteile für Arbeitnehmer

Durch den Zuzugsfreibetrag erhalten die Arbeitnehmer ein höheres Nettogehalt, weil die Einkommensteuerbelastung deutlich gesenkt wird. Dieses steuerliche Ersparnis kann zur Verbesserung der Lebensqualität oder für weitere Bildungsmaßnahmen genutzt werden, was nicht nur die individuelle Karriereentwicklung fördert, sondern auch Österreich als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt aufwertet.

 

Beantragung der Zuzugsbegünstigung

Die Inanspruchnahme der Zuzugsbegünstigung erfordert ein strukturiertes Vorgehen und eine genaue Kenntnis des österreichischen Steuerrechts und der Anspruchsberechtigungen. Der Antragsprozess ist klar definiert und sollte sorgfältig befolgt werden, um eine erfolgreiche Gewährung der steuerlichen Vorteile sicherzustellen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Details auseinanderzusetzen oder professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Schritt-für-Schritt Anleitung

Eine sorgfältige Vorbereitung ist der erste Schritt zur Beantragung der Zuzugsbegünstigung. Der Prozess beginnt mit der Feststellung der individuellen Berechtigung und führt über die Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen bis hin zur Einreichung des Antrags beim zuständigen Finanzamt. Jeder Schritt sollte gewissenhaft ausgeführt werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Wichtige Fristen und Termine

Es ist von größter Wichtigkeit, die Fristen für die Einreichung des Antrags zu beachten. Der Antrag auf Zuzugsbegünstigung muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem erfolgten Zuzug (Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen nach Österreich) gestellt werden. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum Verlust der Antragsberechtigung. Darüber hinaus sollten Antragsteller auch auf Fristen für die Vorlage von Nachweisen und eventuelle Einspruchsfristen achten.

Benötigte Dokumente

Für die Beantragung sind diverse Dokumente erforderlich, die den beruflichen Status, das öffentliche Interesse und den Wohnsitzwechsel (bzw Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen) nach Österreich belegen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsverträge, Nachweise der wissenschaftlichen Tätigkeit (Zeugnisse, Empfehlungsschreiben, Lebenslauf, etc) sowie Belege über den neuen Wohnsitz (zB Meldebestätigung). Eine vollständige und fehlerfreie Dokumentation ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung.

 

Fazit: Abschließende Betrachtung zur Zuzugsbegünstigung

Die Zuzugsbegünstigung repräsentiert ein bedeutendes steuerliches Instrument, das Österreich für hochqualifizierte Personen aus dem Ausland attraktiv gestaltet. Sie entfaltet ihre Wirkung durch eine maximal auf fünf Jahre beschränkte Steuersenkung, die sowohl für die individuelle Karriereentwicklung als auch für das Privatleben erhebliche Vorteile bieten. Durch die Bereitstellung eines klaren Rahmens für die Antragstellung und das Verständnis der damit verbundenen Verpflichtungen kann die Zuzugsbegünstigung effektiv genutzt werden. Es lohnt sich, die Gelegenheit dieser Begünstigung zu nutzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Leben und Arbeiten in Österreich geplant ist. Für eine reibungslose Beantragung ist es essenziell, alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zu sammeln und die vorgegebenen Fristen einzuhalten.

 

Häufig gestellte Fragen zur Zuzugsbegünstigung

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen zur Zuzugsbegünstigung beantwortet.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag in Österreich?

Der Zuzugsfreibetrag beträgt 30% der Einkünfte aus wissenschaftlicher und forschender Tätigkeit für qualifizierte Zuziehende.

Wann muss ich in Österreich Steuern zahlen?

Steuern in Österreich müssen gezahlt werden, sobald Sie dort einen Wohnsitz haben und Einkommen erzielen, das innerhalb des Landes steuerpflichtig ist.

Was zählt als Einkommen in Österreich?

Als Einkommen zählen in Österreich Gehälter, Löhne, Pensionen, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte. Unter den Zuzugsfreibetrag fallen nur begünstigte Einkünfte iSv Einkünfte aus wissenschaftlicher und forschender Tätigkeit.

Können auch Selbstständige die Zuzugsbegünstigung nutzen?

Ja, Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit, die Zuzugsbegünstigung in Anspruch nehmen.

Wie lange gelten die Steuervergünstigungen?

Die Steuervergünstigung im Rahmen des Zuzugsfreibetrages wird l für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, sofern die Voraussetzungen im jeden Jahr gegeben sind (Ausübung einer wissenschaftlicher oder forschenden Tätigkeit).

 

Benötigen Sie Beratung beim Thema Zuzugsbegünstigung?

Für individuelle Fragen und komplexe Sachverhalte steht Ihnen unser Expertenteam zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen.

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne!

Autor
Dr. Jürgen Reinold
Geschäftsführer
Steuerberater
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