WTS Österreich berät Gesellschaften jeder Rechtsform. Unser Full Service-Angebot im Bereich Corporate Tax reicht von der hochwertigen Beratung im nationalen und internationalen Steuerrecht über die Erstellung von Steuererklärungen bis hin zur Betreuung sämtlicher Betriebsprüfungsthemen. Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei Transaktions- und Restrukturierungsprojekten aus steuerlicher Perspektive. Durch eine vorausschauende Steuerplanung unterstützen wir Unternehmen, ihre effektive Steuerquote zu senken.
In der Welt internationaler tätiger Unternehmen und Konzerne sind wir zuhause. Wir von WTS betreuen eine Vielzahl von österreichischen Muttergesellschaften, Holdinggesellschaften sowie österreichische Tochterunternehmen von großen (teilweise börsennotierten) Konzernen. Dabei verfassen wir Stellungnahmen, Gutachten und Konzepte zu sämtlichen Themen des Konzernsteuerrechts und setzen diese um. Dazu zählen unter anderem:
Weiters zeigen wir von WTS Gestaltungsmöglichkeiten für international tätige österreichische Konzerne bei der Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Beteiligungen auf. Unsere Experten weisen aktiv auf Risikofelder bei Konzernstrukturierungen und –planungen hin (Stichwort: Missbrauch iSv § 22 BAO) und lassen Optimierungsüberlegungen einfließen. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten in der Einholung von verbindlichen Tax Rulings/Auskunftsbescheiden iSd § 118 BAO (Advanced Ruling).
Gleichzeitig besitzen wir Spezial-Know-how für die Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen. Dabei stellen sich oftmals Themen wie:
Wir von WTS Österreich stehen unseren Mandaten selbstverständlich auch bei grenzüberschreitenden Fragen oder im ausländischen Steuerrecht umfassend zur Seite. Wir führen Verhandlungen mit der Finanzverwaltung und Finanzgerichten und unterstützen bei Betriebsprüfungen. Zudem arbeiten unsere Spezialisten eng mit unseren Kollegen von WTS Global zusammen. Unser internationales Netzwerk ist in mehr als 100 Ländern präsent und verfügt über hochkarätige Beratungsunternehmen in den wichtigsten Wirtschaftsmetropolen der Welt.
Bei der WTS setzen wir auf fachübergreifende Teams, um für jede Herausforderung die individuell beste Lösungen zu entwickeln. Das ermöglicht uns, steuerliche Fragestellungen stets aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.
Eines der Kernthemen des Konzernsteuerrechts ist die österreichische Gruppenbesteuerung. Zurechnungssubjekt des Einkommens ist prinzipiell die Körperschaft, die dieses Einkommen erzielt hat (Prinzip der Individualbesteuerung). Allerdings ermöglicht das österreichische Körperschaftsteuergesetz einen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten zwischen finanziell verbundenen Körperschaften (§ 9 KStG – „Gruppenbesteuerung“). Demnach können Gewinne und Verluste von Gesellschaften durch die Bildung einer Unternehmensgruppe miteinander ausgeglichen und die Steuerbelastung dadurch (zumindest temporär) verringert werden. Die wesentlichen Merkmale der Gruppenbesteuerung sind:
Als Gruppenträger kommen vorrangig unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) in Betracht. Ebenso können beschränkt steuerpflichtige EU-Gesellschaften sowie den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften mit Geschäftsleitung und Sitz im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen als Gruppenträger fungieren. Als Gruppenmitglied kommen unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften in Betracht.
Eine Besonderheit der österreichischen Gruppenbesteuerung ist das Einbeziehen von ausländischen Gruppenmitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen, wobei diesfalls nur Verluste (anteilig und nach erfolgter Umrechnung) dem österreichischen Gruppenträger zugerechnet werden können.
Als materielle Voraussetzung ist nur die finanzielle Verbindung von mehr als 50% am Grund- oder Stammkapital und an den Stimmrechten vorgesehen. Die finanzielle Verbindung von mehr als 50% kann über eine unmittelbare Beteiligung, aber auch über mittelbare Beteiligungen (über eine Personengesellschaft oder über andere Gruppenmitglieder) hergestellt werden.
Bei inländischen Gruppenmitgliedern bewirkt die Gruppenbesteuerung eine 100%ige Zurechnung des steuerlichen (positiven oder negativen) Ergebnisses, d.h. sowohl die Besteuerung des gesamten Gruppengewinnes als auch die Verwertung des gesamten Gruppenverlustes erfolgen letztlich beim Gruppenträger.
WTS Österreich betreut eine Vielzahl von österreichischen Gruppen und wickelt die gesamte Compliance ab.
Wir von WTS Österreich beraten Körperschaften öffentlichen Rechts (insbesondere Gemeinden) im Bereich Steuerplanung und Steuergestaltung. Zu unseren Schwerpunkten zählen:
Außerdem verfügen wir über besondere Expertise rund um das Gemeinnützigkeitsrecht (Vereinsrecht).
Zu diesen Themen haben unsere Spezialisten (Mag. Gottfried Schellmann in Renner/Strimitzer/Vock, Die Körperschaftsteuer [Kommentar, LexisNexis]; MMag. Dr. Jürgen Reinold in Steuerrecht für Gemeinden [Kommentar, WEKA-Verlag]) bereits umfassende einschlägige Kommentierungen verfasst.
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