Neben den Zöllen sind die Verbrauchsteuern die älteste Form der Besteuerung überhaupt. Daneben haben auch die so genannten Energieabgaben eine große Bedeutung, da sie die Lieferung und den Verbrauch von Elektrizität, Erdgas und Kohle besteuern.
In einer globalisierten Welt bestimmen länderübergreifende Produktentwicklungen und der internationale Vertrieb von Waren die Wirtschaft. Zoll- und Außenwirtschaftsrecht können dabei Compliancehürden für global agierende Unternehmen darstellen. Gesetzen und Bestimmungen muss daher mit der gebotenen Sensibilität begegnet werden. Nur dann lassen sich die Herausforderungen des weltweiten Warenverkehrs beherrschen und die für Unternehmen operativ wie fiskalisch besten Lösungen finden.
Unsere WTS-Experten begleiten Mandanten in allen Fragen rund um das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht – mit großer fachlicher Expertise sowie langjähriger praktischer Erfahrung. Für unsere Mandanten erstellen wir Gutachten und Einzelauskünfte zu zollrechtlichen Themen. Darunter fallen die zolltarifliche Einreihung und die Unterstützung beim Einholen verbindlicher Zolltarifauskünfte sowie die Ermittlung des Zollwerts. Wir beraten in puncto Warenursprung und Präferenzen. Zudem unterstützen wir hinsichtlich Antidumpingmaßnahmen sowie bei Fragestellungen zum zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer. Die Beratung hinsichtlich bestehender Einfuhr-/Ausfuhr-Beschränkungen sowie in exportkontrollrechtlichen Einzelfragen runden das Leistungsspektrum von WTS Österreich ab.
Darüber hinaus stehen unsere WTS-Experten Mandanten bei folgenden Themen beratend zur Seite:
Wir von WTS bereiten unsere Mandanten gezielt auf Außenprüfungen vor. Zudem vertreten wir vor Finanz- und Zollbehörden und begleiten bei Zollprüfungen. Außerdem erstellen wir Analysen von Prüfungsberichten und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab.
Stetige Änderungen der materiellen und verfahrensrechtlichen Zoll-, Verbrauchsteuer- und Energieabgabenvorschriften führen zwangsläufig zu Rechtsunsicherheiten. Durch ständiges Beobachten und Auswerten der neuesten Entwicklungen sowie unsere Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkkollegen/-innen von WTS Global im Ausland sichern wir Ihnen einen Wissensvorsprung und schaffen zugleich die Basis für hohe Beratungsqualität zur Lösung Ihrer Zoll-, Verbrauchsteuer- und Energieabgabenprobleme.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von WTS Österreich liegt im Bereich der Verbrauchsteuern. Diese fallen im Regelfall beim Ver- oder Gebrauch verbrauchsteuerpflichtiger Güter an. In der Europäischen Union sind die Verbrauchsteuern auf Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren grundsätzlich einheitlich geregelt. In der Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem (Systemrichtlinie 2008/118/EG) sind die Grundlagen des innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuersystems definiert. Die SystemRL wird durch Strukturrichtlinien (StrukturRL) ergänzt; diese definieren die Steuergegenstände genauer. Diese unionsrechtlichen Vorgaben wurden in folgenden Gesetzen umgesetzt:
Die Bemessungsgrundlagen und Steuersätze sind bei Verbrauchsteuern kasuistisch geregelt, jedoch handelt es sich fast durchgehend um so genannte Mengensteuern. Wie das Umsatzsteuerrecht orientiert sich die Erhebung der Verbrauchsabgaben am Bestimmungslandprinzip. Eine Ware unterliegt erst am Ort des Verbrauchs einer Besteuerung (in den Verkehr gebracht wird). Das Verfahren zur Besteuerung der Verbrauchsteuern ist sehr formal geregelt und weist viele Gemeinsamkeiten mit dem Zollrecht auf.
Im innergemeinschaftlichen Verkehr sind zwei Verfahrensarten zu unterscheiden: das Verfahren der Steueraussetzung und der steuerrechtlich freie Verkehr. Daneben sind die „Verwendungsbetriebe“ zu beachten, das sind Betriebe, die Waren unversteuert beziehen können und berechtigt sind, diese zu einem bestimmten Zweck steuerfrei zu verwenden.
Zu den Energieabgaben zählen die Elektrizitätsabgabe, die Energieabgabenvergütung, die Erdgasabgabe sowie die Kohleabgabe. Als eines der Ziele bei Einführung der Energieabgaben wurde eine nicht näher definierte Ökologisierung des Steuersystems genannt. Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich anlässlich der Lieferung an den Letztabnehmer bzw. Verbraucher der Energieträger. Bei den Energiesteuern kommt es für die Höhe der Steuer auf die gelieferte oder verbrauchte Menge des Steuergegenstands an.
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