Die betrieblichen Funktionen von multinationalen Unternehmen (Forschung und Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Services etc.) verteilen sich in der Regel auf eine Vielzahl von Standorten weltweit. Das stellt Steuerabteilungen vor erhebliche Herausforderungen. Denn die Steuerregelungen im Ausland unterscheiden sich mitunter deutlich von der lokalen Steuergesetzgebung. Die grenzüberschreitenden Überlegungen müssen daher über einzelstandortbezogene Lösungen hinausgehen.
Unsere auf internationales Steuerrecht versierten Experten der WTS fokussieren sich speziell auf die Betreuung von grenzüberschreitenden Projekttätigkeiten. Diese kommen sehr häufig im Maschinen- und Anlagenbau, der IT-Industrie, dem Dienstleistungssektor und vielen weiteren Branchen vor. Dabei stellen die steuerlichen Rahmenbedingungen im Projektstaat und das sich stetig verändernde internationale Umfeld die wesentlichen Komplexitätstreiber dar.
Konkret beraten unsere Steuerexperten bei der Auswahl von Organisationsstrukturen im Spannungsfeld zwischen ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten (Permanent Establishments - PEs). Dabei ist das Erkennen, die Registrierung und Abwicklung im Zusammenhang mit PEs - auch Vertreterbetriebsstätten nach BEPS - häufig ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Darüber hinaus unterstützen wir von WTS Österreich Unternehmen, ihre Vertriebsmodelle (Vertragshändler, Kommissionär, Vertreter, Agent) im Ausland steueroptimal auszurichten. Die Steuerplanung bei der Gestaltung von grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen im Konzern und Auswahl von geeigneten Investitionsstandorten im Ausland runden unser Dienstleistungsangebot ab. Wir prüfen bestehende Konzern- und Beteiligungsstrukturen (im Hinblick auf Freistellung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen, Verlustnutzung im Konzern, Vermeidung einer Hinzurechungsbesteuerung, Reduzierung von Quellensteuern, etc.) und eruieren Alternativen für den Konzernaufbau durch Einsatz von Holding-, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften.
Mit der zunehmenden Digitalisierung haben wir gleichzeitig die aktuellen Rechtsentwicklungen auf OECD und EU-Ebene zur Begründung und Besteuerung von sogenannten „virtuellen“ bzw. „digitalen Betriebsstätten“ im Blick. Daneben betreut unser international ausgerichtetes Steuerrechtsteam Inboundbetriebsstätten ausländischer Gesellschaften im Inland und wickelt die gesamte Compliance (inklusive Buchführung und Lohnverrechnung) ab.
Insgesamt bieten wir von WTS Österreich Unternehmen maßgeschneiderte, praxisnahe und pragmatische Lösungen über alle wesentlichen Rechtsbereiche im Zuge einer Projekttätigkeit und Begründung einer Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft. Wir unterstützen bei Betriebsprüfungen, Verständigungs-/Schiedsverfahren, EAS-Anfragen und Advance Rulinganfragen (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO).
Außerdem ist WTS Österreich der ideale steuerliche Ansprechpartner für die steuerliche Schnittstellenberatung in den Bereichen Transfer Pricing, VAT, Zoll, grenzüberschreitende Umgründungen und Global Expatriate Services. Wir arbeiten in integrierten Projektteams auf diesen Gebieten eng zusammen. Über die Einbindung in unser in mehr als 100 Länder vertretenem Steuerberaternetzwerk WTS Global können wir Projekte rasch und effizient umsetzen sowie maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
Zudem betreuen wir international tätige natürliche Personen (von international tätigen Geschäftsführern oder Vorstandsmitglieder bis hin zu Künstlern und Sportler).
Österreich hat annähernd 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Wenngleich Österreich bemüht ist dem OECD-Musterabkommen in den DBAs zu folgen, enthält jedes DBA eigene Besonderheiten, Regelungen und Abweichungen. Entsprechend behalten wir die weltweit abgeschlossenen DBAs, die Empfehlungen der OECD, die allfälligen Änderungen der DBA durch das MLI (Multilaterales Instrument) sowie die europarechtlichen Vorgaben im Auge.
Wer im Ausland tätig ist, kann eine Betriebsstätte gründen, ohne dass er dies bewusst registriert. Mit den weltweiten BEPS-Initiativen ändern sich die Besteuerungsregeln für grenzüberschreitend tätige Unternehmen deutlich. Zudem unterliegt die Betriebsstättendefinition und –subsumierung einem laufenden Wandel bzw. wird stetig enger. Mittlerweile kann bereits ein Home-Office/die Wohnung des Arbeitnehmers eine Betriebsstätte begründen. Dauerthema sind ebenso Bau- und Montagebetriebsstätten, Vertreterbetriebsstätten und die Beurteilung von Kommissionärsstrukturen.
WTS Österreich zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf, prüft die Gefahr eines Betriebsstättenrisikos und unterstützt bei der laufenden Besteuerung von Betriebsstätten.
Nach der Bestimmung des § 99 EStG ist bei bestimmten taxativ aufgezählten Einkünften eine Abzugsteuer iHv 20% bei Zahlungen an ausländische Empfänger einzubehalten. Eine Verpflichtung zum Einbehalt besteht unter anderem bei Zahlungen an ausländische Vertragspartner wie Schriftsteller, Vortragende, Künstler, Architekten und Sportler sowie bei Zahlungen an Aufsichtsräte und technische und kaufmännische Beratungsleistungen im Inland. Zudem besteht eine Einbehaltsverpflichtung im Falle der Überlassung von Rechten und Arbeitnehmern.
Unsere WTS Steuerexperten stellen die Erfüllung der Einbehalts- und Dokumentationspflichten bei Zahlungen an ausländische Vertragspartner (Inbound) sicher. Weiters kümmern wir uns um die steueroptimale Verwertung ausländischer Quellensteuern (Outbound) im Inland. Ferner zeigen wir auf wie Sie Quellensteuern unmittelbar vermeiden bzw. In- und Outboundtätigkeiten optimieren können.
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