Neben Unternehmenskäufen und -verkäufen sind auch Unternehmensreorganisationen und -umstrukturierungen ein wesentlicher Bestandteil der strategischen Unternehmensentwicklung. Derartige Transaktionen sind häufig sehr komplex und können erhebliche steuerliche Risiken in sich bergen. Deshalb begleiten wir von WTS Österreich unsere Mandanten in solchen Transaktionen in den Bereichen Tax Due Diligence und der Strukturierung umfassend. Hierdurch sichern wir den wertschöpfenden Charakter der Transaktion, bei gleichzeitiger Minimierung von Risiken.
Zu unseren Mandanten gehören Konzerne, KMU, Startups, Holdinggesellschaften, Private Equity Firmen, Privatstiftungen und Family Offices.
Der Erfahrungsschatz unseres M&A Tax-Teams umfasst alle Transaktionsbereiche im In- und Ausland. Unsere Fachleute verfügen über Knowhow in den Bereichen Akquisition, Veräußerung, Finanzierung, Restrukturierung sowie Überführung von Betrieben und Wirtschaftsgütern im Inlands- und Cross-border (Wegzugsbesteuerung) Fall.
Bei Veräußerung eines Unternehmens sind immer die Für und Wider zwischen Asset und Share Deal abzuwägen. Die Kombination aus globaler Transaktionsexpertise und lokalem Steuerfachwissen ermöglicht unseren M&A Tax-Spezialisten qualitativ hochwertige, koordinierte Steuerberatung zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Land die Transaktion unserer Mandaten vollzogen wird.
Unser WTS-Team liefert kompetente Beratung und erstklassige Lösungen in jeder Phase einer Unternehmenstransaktion: Angefangen bei der Due Diligence über die Strukturierung und den Verhandlungen zum Unternehmenskaufvertrag bis hin zur post-Deal Implementierung. Wir betreuen und begleiten die Verkaufsverhandlungen (sowohl aus Verkäufer als auch Erwerbersicht), prüfen und formulieren Steuerklauseln, Kaufpreis- und Bilanzierungsklauseln und sprechen „Red-Flag“ Themen gezielt an (z.B. Mantelkauf).
Wenn wir die Steuerung des gesamten M&A- bzw. Strukturierungsprojekts übernehmen, arbeiten wir mit bewährten Partnern im Bereich Corporate Finance, Legal und Financial zusammen. Wir von WTS können einen Full-Service anbieten und erstellen ein Komplettangebot nach den jeweiligen Bedürfnissen. Nach dem Closing übernehmen wir für unsere Mandaten auch die steuerliche Umsetzung, Deklaration der Transaktion, die Vertretung der individuellen Interessen gegenüber den Finanzbehörden sowie die laufende Tax Compliance.
Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Bereich des Umgründungssteuerrechts. Mit Hilfe des Umgründungssteuerrechts ist es möglich die Rechtsform ohne steuerliche Zusatzbelastung zu wechseln. Da für die Anwendung des Umgründungssteuerrechts eine Vielzahl an Voraussetzungen erfüllt sein müssen und bei Nichterfüllung gravierende nachteilige steuerliche Folgen eintreten können, braucht es viel Erfahrung und Expertenwissen.
Potenziert werden die Steuerfallen bei grenzüberschreitenden Umgründungen bzw. bei Umgründungen mit Auslandsbezug. Diesfalls müssen neben den nationalen auch die ausländischen, allenfalls europarechtlichen (EU-Verschmelzungsgesetz), steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Umgründungsvorschriften beachtet werden. Aufgrund dessen schätzen auch Steuerberaterkollegen/-innen die Expertise von WTS Österreich und unserem Netzwerk und greifen im Bedarfsfall auf unser Wissen zurück.
Wir optimieren und prüfen bestehende Strukturen aus steuerlicher Sicht. Im Zeitalter der OECD-Gegenmaßnahmen zu Gewinnverlagerungen und -verkürzungen, kurz „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting) genannt, ist es unumgänglich die aktuellen Entwicklungen im In- und Ausland im Auge zu behalten und zeitgerecht zu reagieren.
Die Umsetzung der von der OECD vorgeschlagenen BEPS-Maßnahmen erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten schrittweise und uneinheitlich. Hinzurechungsbesteuerungsvorschriften, Entstrickungsbesteuerungsregelungen, Zinsenabzugsbeschränkungen (Zinsschranken), Methodenwechsel bei Gewinnausschüttungen, hybride Gestaltungen sind nur einige der komplexen Themenbereiche. Als Vertreter vieler beteiligungshaltenden Holdinggesellschaften informieren wir von WTS Österreich aktiv und geben Handlungsempfehlungen ab.
Mit Hilfe eines Bescheides iSd § 118 BAO ist es möglich verbindliche Auskünfte über die abgabenrechtliche Beurteilung zukünftiger noch nicht verwirklichter Sachverhalte seitens der Finanzverwaltung zu erhalten. Dieses sogenannte „Advance Ruling“ steht für Rechtsfragen im Zusammenhang mit Gruppenbesteuerung, Umgründungen, internationales Steuerrecht (einschließlich Verrechnungspreisthemen) und Missbrauchsthemen sowie (ab 1.1.2020) ebenso für den Bereich der Umsatzsteuer zur Verfügung.
Mit einem Auskunftsbescheid erwirbt der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die darin vorgenommene abgabenrechtliche Beurteilung, sofern der später umgesetzte Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich vom angefragten Sachverhalt abweicht. In der Praxis geht es bspw. oftmals um das Thema der Vortragsfähigkeit von Verlusten bei Umgründungen (in- und außerhalb einer Gruppe iSd § 9 KStG). WTS Österreich formuliert und unterstützt in- und ausländische Unternehmen bei der Antragsstellung für einen verbindlichen Auskunftsbescheides.
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Füllen Sie dazu unser kurzes Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.