Die gesetzlichen Anforderungen an die Gehalts- und Personalabrechnung wachsen stetig. In der Personalverrechnung sind umfassende und ständig aktualisierte Fachkenntnisse von besonderer Bedeutung.
Ebenfalls ist die Zufriedenheit der Arbeitnehmer in dem sensiblen Bereich der Vergütung ein wichtiger unternehmerischer Erfolgsfaktor bei Versetzungen, Entsendungen und sonstigen kurzfristigen Auslandseinsätzen wie beispielsweise Auslandsdienstreisen. Dazu gehört auch die korrekte Einhaltung kollektivvertraglicher, sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtlicher Bestimmungen.
Daher unterstützen wir
in allen Bereichen vor, während und im Anschluss an die Gehaltsabrechnung bei der Sicherstellung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Compliance im In- und Ausland.
Die Zusammenarbeit mit WTS Österreich garantiert die korrekte Abwicklung Ihrer Personalverrechnung. Wir beraten unsere Mandanten in allen lohnsteuerlichen Fragestellungen, die sich im jeweiligen Unternehmen ergeben. Zudem verfügen wir über Spezialexpertise bezüglich der Besonderheiten, die sich durch die grenzüberschreitende Tätigkeit von Mitarbeitern ergeben. Darüber hinaus unterstützen wir kompetent bei arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Selbstverständlich können wir auch die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung für unsere Mandanten übernehmen.
Arbeitgeber müssen bei jeder Zahlung von Arbeitslohn die Lohnsteuer einbehalten und für Rechnung des Mitarbeiters an das Finanzamt abführen. Das gilt nicht nur für den Barlohn, der über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird, sondern auch für sonstige geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen.
Wir von WTS Österreich stehen unseren Mandanten ebenfalls zur Seite, falls wesentliche Fehler und Abrechnungsdifferenzen zu Tage treten. Nach den jeweiligen Umständen unterstützen wir bei Offenlegungen und Anzeigen über nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführten Lohnsteuerabzug und unterstützen bei, vor und nach einer Lohnsteueraußenprüfung.
Um für den Fall einer Lohnsteueraußenprüfung optimal gerüstet zu sein, beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld der Prüfung durch aktive Beratung und durch einen Review der vorhandenen Versteuerungsprozesse. Während der Prüfung unterstützen wir z.B. durch die Ermittlung von Sachverhalten und der inhaltlichen Beantwortung der Prüfungsanfragen.
Selbstverständlich begleiten wir von WTS unsere Mandanten auch beim Abschlussgespräch mit dem Finanzamt. Nach der Prüfung beraten wir beim Umsetzen von Maßnahmen, um Wiederholungsfeststellungen zu vermeiden.
Lohnzahlungen sind in der Regel beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Immer häufiger weichen aber die lohnsteuerlichen Regelungen von den Regeln im Sozialversicherungsrecht ab. Dadurch werden die Aufgaben der Personalabteilung – und hier insbesondere der Entgeltabrechnung – immer komplexer.
Wir von WTS Österreich beraten bei Fragen zur Sozialversicherung und unterstützen bei Statusfeststellungsverfahren, Fragen zur Beitragspflicht, zur beitragsrechtlichen Auswertung der Feststellungen aus Lohnsteueraußenprüfungen und begleiten bei Prüfungen der Sozialversicherungsträger (GPLA-Verfahren - Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) inklusive eventuell erforderlicher Verfahren. Als Dauerbrenner im Sozialversicherungsrecht geben wir Hinweise und Tipps für die sachgerechte und verwaltungskonforme Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern.
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