Unsere Private Clients Experten bei WTS Österreich unterstützen Privatpersonen, Familienunternehmen, Family Offices und Privatstiftungen bei allen fachlichen Fragestellungen. Hierzu gehören Nachfolgethemen, die Umsetzung und Begleitung gemeinnütziger Engagements sowie die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Zudem unterstützen wir bei Rückerstattungsanträgen für zu viel einbehaltene Quellensteuer auf Kapitalvermögen und bei der Steueroptimierung von Investments im In- und Ausland.
Weiters verfügen wir von WTS Österreich über umfangreiches Spezialwissen im Bereich von Unternehmensübergaben und helfen bei der steueroptimierten Unternehmensübertragung. Unser Expertenteam entwickelt Unternehmens- und Vermögensnachfolgekonzepte und erarbeitet entsprechende Vorschläge für allfällige Vertragsregelungen und -anpassungen. Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unseren Lösungen die individuellen Vorstellungen unserer Mandanten und deren Familien.
Obwohl es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt, darf das Steuerrecht nicht vollständig außer Acht gelassen werden. Neben allfälligen Meldeverpflichtungen für Schenkungen (Schenkungsmeldung) können sich einkommensteuerrechtliche, umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Konsequenzen ergeben. Zudem muss nicht jede Schenkung unbedingt steuerneutral sein (zu denken wäre bspw. an gemischte Schenkungen). Bei Erbschaften und Schenkungen mit ausländischem Anknüpfungspunkt (sei es aufgrund des Wohnsitzes, Staatsbürgerschaft oder Ort des Vermögens) können sich allenfalls im Ausland steuerliche Konsequenzen ergeben.
Wir von WTS beraten über Strukturen zur Vermögenssicherung (Privatstiftung, ausländische Stiftung, GmbH) und beurteilen inländische und grenzüberschreitende Immobilien- und Kapitalinvestments aus steuerlicher Sicht. Ferner sind einige unserer WTS-Tax Partner von Vorstände bei Privatstiftungen und verfügen in diesem Bereich über jahrelange Erfahrung. Sie kennen sämtliche Themen, Verpflichtungen und Abläufe.
Für österreichische Privatstiftungen können wir ein steuerliches Full-Service anbieten. Dieser umfasst:
Unser Ziel ist es, das Vermögen unserer Mandaten langfristig über Generationen hinweg steuerrechtlich zu begleiten und einen Beitrag zum Werterhalt zu leisten. Dabei haben wir stets die besondere persönliche und familiäre Situation im Blick. Die individuelle Betreuung unserer Mandanten liegt uns bei den angesprochenen privaten Themen besonders am Herzen, weswegen wir stets einen persönlichen Ansprechpartner für alle Themen zur Seite stellen.
Unser WTS-Private Client Team klärt komplexe Steuerfragen im grenzüberschreitenden Kontext mit den Partnern aus unserem Netzwerk WTS Global und gibt konkrete Handlungsempfehlungen ab. Wir erstellen die laufenden Steuererklärungen für natürliche Personen (Deklarierung von ausländischem Kapitalvermögen) und Gesellschaften. Zudem helfen wir bei Offenlegungen/Selbstanzeigen im In- und Auslandsfall. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des internationalen Informationsaustausch von Bankdaten.
Die Gründe für einen Wohnsitzwechsel ins In- oder Ausland können vielfältig sein: Im Berufsleben nehmen Personen einen Job im Ausland an oder es wird anlässlich einer Pensionierung der Wohnsitz in eine Wunschdestination verlegt. Neben den rechtlichen Implikationen (Melderecht, Fremdenrecht, Aufenthaltstitel), sollten die steuerlichen Aspekte eines solchen Zu- bzw. Wegzugs nicht außer Acht gelassen werden. Zudem können natürliche Personen mehrere Wohnsitze im In- und Ausland haben. Aus Sicht des internationalen Steuerrechts wird bei mehreren Wohnsitzen im In- und Ausland auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abgestellt.
Aufgrund der hohen Lebensqualität und Standards ist im Allgemeinen Österreich, im Besonderen Wien und sein Umland, ein attraktiver Standort für vermögende Privatpersonen. Verstärkt wird dies durch die steuerliche Situation: Derzeit gibt es in Österreich keine Vermögensteuer (mit Ausnahme einer geringen Grundsteuer auf Immobilien), zudem fällt für Erbschaften und Schenkungen keine Steuer in Österreich an. Ab Überschreiten eines bestimmten Betrages besteht für Schenkungen lediglich eine Meldepflicht an die Finanzbehörden (Schenkungsmeldung).
Steuerlich wird der Zuzug von Personen mit einem bestimmten Berufsbild gefördert. Zuziehende Wissenschafter, Forscher, Künstler und Sportler können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuzugsbegünstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen beantragen. Weiters besteht für Wissenschafter und Forscher die Möglichkeit der Zuerkennung eines Zuzugsfreibetrages von 30% für fünf Jahre (§ 103 EStG).
Bei Wegzug aus Österreich ist zu beachten, dass grundsätzlich eine Wegzugsbesteuerung sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich greift. In Abhängigkeit von der Zieldestination (EU/EWR-Staaten oder Drittland) ist die Wegzugsbesteuerung unterschiedlich ausgestaltet.
Wichtig ist, dass bereits im Vorfeld eines Zuzugs oder Wegzugs die rechtlichen (und nicht nur die rein steuerlichen) Komponenten abgeklärt werden. Wir kooperieren in diesem Themengebiet mit renommierten Anwaltskanzleien und können unseren Mandanten kompetente Ansprechpartner aus unserem internationalen Netzwerk WTS Global nennen. So kann WTS Österreich ein umfassendes und konkretes Zuzugs- und Wegzugspaket unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte schnüren.
Wir von WTS Österreich haben bereits Projekte mit Zu- und Wegzügen mit Deutschland, United Kingdom, Spanien, Italien, Belgien, Frankreich, Russland, Amerika, Dubai und der Schweiz abgewickelt.
Zu unseren Branchenschwerpunkten zählt die Betreuung nationaler und internationaler bekannter Künstler und Sportler. Sowohl das (internationale) Steuerrecht als auch das Sozialversicherungsrecht kennt einige Sonderregelungen.
So können unbeschränkt steuerpflichtige Sportler Einkünfte (einschließlich Werbetätigkeit) pauschalieren (Sportlerpauschalierung). Künstler und Schriftsteller haben die Möglichkeit eines Gewinnrücktrags bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr. Durch die Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre kann dadurch eine Progressionsermäßigung erreicht werden. Zudem bestehen für zuziehende Künstler und Sportler Zuzugsbegünstigungen.
Künstler und Sportler, die ihre Geschäftsbeziehungen über die Grenzen ausweiten, geraten unter die Steuerhoheit mehrerer Staaten, was zu Doppelbesteuerungsproblemen führen kann. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, bestehen zwischen den einzelnen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Österreich hat beinahe 100 DBAs abgeschlossen, in denen sich in der Regel eine eigene Bestimmung für Künstler und Sportler (bekannte Ausnahme ist das DBA mit Ungarn) befindet. Das DBA weist dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, wodurch sich einige Besonderheiten bei der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger (weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) Künstler und Sportler in Österreich (Stichwort: Abzugsbesteuerung bei Auftritten) ergeben.
Mit der Digitalisierung entstehen auch neue Berufsgruppen. Mittlerweile hat sich bei WTS Österreich ein Beratungsschwerpunkt von Personen, die im Bereich neuer Medien tätig sind, herauskristallisiert. Auf Plattformen wie Instagram, YouTube, Facebook und Twitter werden Fotos, Videos, Kommentare und Tipps geteilt. Influencer und Blogger verdienen auf diesen Kanälen mit dem Posten von Beiträgen Geld. So bekommen sie vielfach von Unternehmen Produktsamples zugesendet, um diese auf ihren Accounts zu bewerben. Aufgrund der Neuheit dieser Berufsgruppen gibt es noch keine Rechtsprechung und wenige Aussagen zu den steuerrechtlichen Implikationen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall ergeben sich unterschiedliche steuerliche Optimierungsvarianten für diese Berufsgruppe.
Unser junges Expertenteam von WTS Österreich verfügt bereits über umfassende Erfahrung in diesem Bereich und steht Influencer und Blogger beratend zur Seite.
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