Die Verhandlungsführer der Großen Koalition haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Aus Sicht der Unternehmen ist das Ergebnis enttäuschend, da sämtliche Ideen und Vorschläge der Wirtschaft zur Stärkung des Steuerstandorts Deutschland verworfen wurden. Sowohl die Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung als auch der substanzbelastenden Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer und die Einführung einer umfassenden steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind nicht geplant. Letztere ist lediglich für KMU vorgesehen, und auch für diesen stark eingeschränkten Unternehmenskreis steht sie unter dem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags. Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll abgeschafft, eine Finanztransaktions-steuer eingeführt werden und die Regelung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer weiter verschärft werden. Eine zeitgemäße Reform der außensteuerlichen Hinzurechnungsbesteuerung wurde zwar aufgenommen, steht allerdings im Kontext der Missbrauchsbekämpfung.
Im Detail werden im Koalitionsvertrag die folgenden Vorhaben aufgeführt:
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