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Pillar Two - Die globale Mindeststeuer

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Alle EU-Mitgliedstaaten führen bis zum Ende des Jahres 2023 eine globale 15%ige Mindeststeuer ein. Am 6. Dezember 2022 scheiterte die Verabschiedung der so genannten Pillar Two-Richtlinie zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer für große Unternehmen beim EU-Finanzministertreffen noch am Veto Ungarns.

In der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2022 konnte nun eine politische Einigung mit Ungarn erzielt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Pillar Two-Richtlinie zu verabschieden. Formal wird die Annahme im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens erfolgen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende 2023 in nationales Recht umsetzen. Die EU wird damit international zur Speerspitze bei der Umsetzung der OECD Model Rules zur globalen 15%igen Mindestbesteuerung.

Das Bundesfinanzministerium arbeitet seit Monaten mit Hochdruck am deutschen Umsetzungsgesetz und will einen ersten Diskussionsentwurf im Frühjahr 2023 veröffentlichen.

Was bedeutet Pillar Two?

Pillar Two ist ein völlig neues und weltweit einheitlich anzuwendendes Steuersystem. Es soll sicherstellen, dass multinationale Konzerne in ihren jeweiligen Jurisdiktionen mit ihrem lokalem Einkommen einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15% unterliegen. 

Worum geht es bei Pillar Two und wer ist betroffen?

Betroffen von der globalen Mindestbesteuerung sind international tätige Konzerne mit einem Umsatz von mind. EUR 750 Mio., sodass nach Schätzungen der OECD weltweit ca. 8.000 Konzerne (davon in Deutschland ca. 800 Konzerne) in den Anwendungsbereich fallen. Durch Pillar Two soll über die Erhebung einer sog. "Top-Up Tax" sichergestellt werden, dass das Einkommen der Konzerne in den betroffenen Ländern, in denen diese operativ tätig sind, mit einem effektiven Steuersatz von mindestens 15% besteuert werden.

Noch sind nicht alle Details zu den Pillar Two-Regelungen restlos geklärt. Dennoch steht bereits jetzt fest, dass durch die bevorstehende Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung das internationale Steuerrecht sowie der internationale Steuerwettbewerb fundamental verändert werden.

Welche Auswirkungen auf Unternehmen ergeben sich durch Pillar Two?

Die Regeln zur globalen Mindeststeuer sind sehr komplex ausgestaltet. Es wird bereits jetzt deutlich, dass der entsprechende Tax Compliance/Accounting-Aufwand und der damit einhergehende Zeitaufwand zur Umsetzung immens ist. Für jede einzubeziehende Gesellschaft und Betriebsstätte ist eine umfangreiche "Top-up Tax Information Return" einzureichen, deren Nicht- oder verspätete Abgabe zu nicht unerheblichen Strafzahlungen führen kann. Für betroffene Unternehmen stellt sich heute schon die Frage, welche potenziellen Auswirkungen die nationale Umsetzung der Pillar Two-Regelungen auf ihre internen Prozesse hat und wie auch zukünftige Compliance Anforderungen sichergestellt werden können. Dies betrifft nicht zuletzt auch zentrale (IT-)Fragen der Informations- und Datenbeschaffung, der Datenstrukturierung und -analyse, um spätestens ab 2024 eine Compliance mit den neuen Regeln und ein entsprechendes Reporting gewährleisten zu können.

General Timeline*

*The new compromise of the French presidency of the EU Council proposes to postpone the deadline for incorporation of the directive into national law to Dec. 31, 2023, and initial application of the rules from 2024.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Verschiebung des Inkrafttretens von Pillar Two um ein Jahr von ursprünglich geplant 1. Januar 2023 auf nun 31. Dezember 2023 (Go live 1. Januar 2024) den betroffenen Unternehmen die dringend benötigte Zeit gibt, um ihre internen Prozesse umzustellen.

Wie funktionieren die Pillar Two-Regelungen?

Die Erhebung der Top-Up Tax kann entweder auf Ebene der sog. "Ultimate Parent Entity" (UPE), d.h. der Obergesellschaft des Konzerns, erfolgen oder aber auch in dem Land der Gesellschaften, die effektiv niedrig besteuert sind (sog. Domestic Top-Up Tax). In fünf Anwendungsschritten und über eine länderbezogene Betrachtung soll sichergestellt werden, dass in jeder Jurisdiktion, in der eine oder mehrere Konzerngesellschaften und / oder Betriebsstätten ansässig sind, eine effektive Mindestbesteuerung von 15% erzielt wird.

Im ersten Schritt werden die von Pillar Two erfassten "Constituent Entities" des Konzerns und ihre Rolle für die Mindestbesteuerung (z.B. UPE, Partially owned Parent Entity (PoPE), Intermediatte Parent Entity (IPE), Minority owned Parent Entity, Betriebsstätte, transparente Gesellschaft, Joint Venture, etc.) ermittelt. Anschließend ist für jede Constituent Entity ausgehend vom Jahresergebnis nach dem Konzernrechnungslegungsstandard unter Vornahme Pillar Two-spezifischer Anpassungen das "Qualifying Income or Loss" zu bestimmen. Im dritten Schritt werden die "Covered Taxes" jeder Constituent Entity ermittelt, ebenfalls unter Vornahme bestimmter Anpassungen (insbesondere Berücksichtigung latenter Steuern). Im nächsten Schritt wird der effektive Steuersatz (ETR) pro Jurisdiktion berechnet, indem für jede Jurisdiktion die Summe der Adjusted Covered Taxes aller Constituent Entities ins Verhältnis zur Summe des Qualifying Income aller Constituent Entities gesetzt wird. Anschließend wird die ETR der Jurisdiktion mit dem Mindeststeuersatz von 15% verglichen und die Top-up Tax berechnet, die die Mindestbesteuerung mit 15% sicherstellt. Dabei ist bei der Ermittlung der Top-Up Tax die sogenannte Substance Based Income Exclusion zu berücksichtigen, die das niedrig besteuerte Einkommen entsprechend verringert.

Wie wir Ihr Unternehmen zum Thema Pillar Two unterstützen können

Die globale Mindestbesteuerung wird Konzerne aufgrund der umfangreichen Datenanforderungen (auf Ebene der einzelnen Gesellschaften / Betriebsstätten und Länder) sowie der komplexen Regelungen zur Ermittlung der ETR und der Spezialvorschriften für transparente Gesellschaften, Betriebsstätten, Joint Ventures, Partially Owned Parent Entities, Umstrukturierungen, M&A-Transaktionen usw. vor große Herausforderungen stellen.

Die konkrete Umsetzung der Pillar Two-Regelungen hängt unter anderem von der individuellen Organisation, den Prozessen, den Datenquellen und der Datenkonsistenz sowie der IT-Landschaft des jeweiligen Unternehmens ab. Unser interdisziplinäres Team, bestehend aus Steuer-, Accounting-, Daten, Prozess und IT-Experten, unterstützt Sie gerne dabei, die Pillar Two-Regelungen im Detail zu verstehen, die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu analysieren und entwickelt gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Ansatz, um die Pillar Two-Compliance Ihres Unternehmens in Zukunft zu gewährleisten.

 

Unser Beratungsansatz fußt maßgeblich auf folgenden Bausteinen:

In einem ersten Schritt setzen wir uns mit Ihnen zusammen und diskutieren die von Pillar Two betroffenen Bereiche in Ihrem Unternehmen. Neben der zeitlichen Planung des Projekts unterstützen wir Sie auch bei der Planung des Projektteams und bei internen Entscheidungsvorlagen. Hierbei kann eine erste High-level-Betroffenheitsanalyse helfen, das Thema Pillar Two "greifbarer" zu machen.

Wesentliche Aspekte bei der fachlichen Implementierung sind die Bestimmung der einzubeziehenden Gesellschaften und die Ermittlung des "Qualifying Income or Loss", der "Adjusted Covered Taxes" sowie ggf. der Subsance Based Income Exclusion jeder einzubeziehenden Einheit. Auch die Anwendung etwaiger Spezialvorschriften, z.B. zu Investment Entities, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen steht zudem die Analyse der Datenquellen im Vordergrund. Die fachliche Implementierung soll u.a. Aufschluss darüber bieten, ob und wenn ja welche Informationen für die Pillar Two-Besteuerungsgrundlagen fehlen oder ob z.B. vorhandene Informationen ggf. weiter detailliert werden müssen.

Da die Pillar Two-Regelungen mit hohen Compliance-Anforderungen verbunden sind, unterstützen wir bei der Erstellung und Implementierung eines Compliance-Prozesses sowie der Definition von Datenquellen, Datenflüssen und Berichtswegen. Wir passen gemeinsam mit Ihnen bestehende (Reporting-)Prozesse an bzw. führen neue Prozesse ein, adaptieren die IT-Landschaft und definieren Pillar Two-Zuständigkeiten, um eine optimale Einbindung von Pillar Two in die Organisation, das Tax CMS sowie in etwaige Steuerplanungs-, Umstrukturierungs- und M&A-Projekte Ihres Unternehmens sicherzustellen.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, Anpassung und Implementierung eines Tools, das weitestgehend automatisiert mit Daten aus dem ERP-System das Qualified Income, die Covered Taxes, Substance Based Income Exclusion, ETR und Top-up Tax errechnen kann. Somit wird sowohl die IT-basierte Erfüllung der Steuererklärungspflichten (Abgabe der Top-Up Tax Information Return per betroffener Einheit) und lückenlose Dokumentation des Compliance-Prozesses als auch die Modellierung von Belastungswirkungen ermöglicht. Bei den IT Tools bestehen verschiedene Alternativen, die zum Einsatz kommen können (beispielsweise SAP PaPM, SAP Analytics Cloud oder AMANA GTC). Wir unterstützten Sie bei der Auswahl und der Implementierung des für Sie passenden IT Tools.

Unser Managed Service Konzept für Pillar Two

Konzerne sind Teil unserer DNA. Durch unser einzigartiges Business Partnering-Modell, im Rahmen dessen wir Konzernsteuerfunktionen ganz oder teilweise übernehmen, sind wir wie kein anderes Unternehmen mit Konzernsteuerstrukturen vertraut. Damit haben wir Pionierarbeit geleistet und eines der innovativsten Steuerberatungskonzepte im Markt etabliert. Diese besondere Erfahrung setzen wir auch bei der Beratung rund um das Thema Pillar Two ein und unterstützen dabei unsere Mandanten mit einem einzigartigen Managed Service-Konzept. D.h. wir bieten von der Planung, über die Steuerung bis hin zur Umsetzung ein integriertes Beratungspaket für Pillar Two an - und das sowohl für Unternehmen mit Hauptsitz innerhalb als auch außerhalb Deutschlands. Im letzteren Fall steuern wir die Projekte in sehr enger Kooperation mit unseren Partnerfirmen der WTS Global.

In Kooperation mit WTS Global steuern wir Pillar Two weltweit

Durch unser weltweites, aus Deutschland gesteuertes WTS Global Netzwerk, können wir in Abstimmung mit unseren Partnerfirmen in über 100 Ländern die Koordinierung der Pillar Two-Richtlinien in Abstimmung mit den lokalen Entities reibungslos koordinieren. Alle WTS Global-Mitgliedsfirmen verzichten bewusst auf die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Damit schließen wir jegliche Konflikte mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) aus. Die Mitgliedsfirmen von WTS Global konzentrieren sich ausschließlich auf Steuerberatungsleistungen. In Bezug auf die Umsetzung der sehr komplexen und für die betroffenen Unternehmen einschneidenden Pillar Two-Regelungen ist es nicht zuletzt die auf Langfristigkeit angelegte Mandantenbeziehung, die eine gewisse Sicherheit bringt.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, um etwaige Rückfragen beantworten, unseren Beratungsansatz im Detail erläutern und mit Ihnen einen maßgeschneiderten Ansatz für Ihr Unternehmen entwickeln zu können.

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