Energiesektor im Wandel
Die Energieversorgung durchläuft einen fundamentalen Änderungsprozess in Richtung Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung. Erneuerbare Energien verdrängen die Erzeugung auf der Grundlage der endlichen fossilen Brennstoffe. Letztverbraucher werden zu Eigenerzeugern (Prosumern), Quartiers- und Autarkiekonzepte entstehen. Messen und Abrechnen erfolgt automatisiert über intelligente Systeme (Smart Metering). Dies stellt alle Marktakteure, von Energieversorgern über Händler, Investoren, Netzbetreiber, Letztverbraucher und Dienstleister vor große Herausforderungen.
Sektorspezifische, regulatorische Anforderungen unterliegen einem schnellen Wandel und werden von den politischen Entwicklung auf nationaler und europäischer, zunehmend auch globaler Ebene beeinflusst. Neue Geschäftsmodelle dienen der Optimierung des Energieverbrauchs und der Netznutzung, und koppeln zunehmend die Bereiche Strom-, Gas- und Wärmeversorgung mit industriellen Prozessen, mit der Immobiliennutzung und der Mobilität (Sektorkopplung). Hinzukommen flexible Lösungen unter Nutzung von Stromspeichern. All dies verursacht in der Phase des Umbaus der Energieversorgung erhebliche Kosten - die Belastung der Stromverbraucher durch Steuern, Umlagen und Abgaben macht mittlerweile über 50% des Strompreises aus.
Spezifische Erfahrung der WTS-Experten im Bereich Energy Law/Energierecht
WTS verfügt über eine langjährige Branchenerfahrung im Energiesektor sowie im Breich Energy Law und begleitet ihre Kunden auf dem Weg in die Energiewirtschaft der Zukunft. WTS berät umfassend zu allen Themen des Energierechts, auf allen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und der Vertragsgestaltung unter den neuen Rahmenbedingungen sowie auf der Kostenoptimierung für die Industrie.
Insbesondere verfügt WTS über langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrieunternehmen in Bezug auf Energiekosten in Gestalt von Steuern, Abgaben und energierechtliche Umlagen (z.B. Energiesteuer, Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage), sowie Steigerung der Energieeffizienz. Bei allen Vorhaben steht Ihnen die WTS als zuverlässiger Partner mit einer integrierten energie- und steuerlichen Beratung zur Verfügung. Hierbei arbeiten die Bereiche Tax und Legal (Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) eng zusammen. Hierbei deckt unser Expertenteam alle Bereiche des Energie- sowie des Stromsteuerrechts ab. Hinzu kommt die Beratung zu Energiemanagementsystemen, zu Prozessen sowie bei Bedarf die erforderliche Unterstützung durch Wirtschaftsprüfer, ergänzt durch Consulting im Bereich IT.
Unsere Beratungsleistung im Detail
Begrenzung der EEG-Umlage
Die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu entrichtende EEG-Umlage kann für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch einen erheblichen Kostenfaktor ausmachen.
Die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht es energieintensiven Unternehmen, die EEG-Umlage zu senken. Unsere WTS-Experten unterstützen Ihr Unternehmen beim Stellen von Anträgen nach der Besonderen Ausgleichsregelung. Dies umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit Umstrukturierungen (Neugründungen, Umwandlungen, Abspaltungen, z.B. die Gründung von Produktionsgesellschaften oder die Antragstellung für selbständige Unternehmensteile), sowie die Beratung zu eventuellen Auswirkungen auf die EEG-Begrenzung. Wir ermitteln und optimieren sowohl Bruttowertschöpfung als auch Stromkostenintensität und führen für Sie eine Risikoermittlung und Risikoprüfung durch, auch für Eigenversorgungsprojekte, Pacht- und Betriebsführungsmodelle, Lohnverstromungsmodelle sowie die Scheibenpacht. Wir übernehmen die Klärung mit dem BAFA und führen, falls erforderlich, ggf. behördliche und gerichtliche Verfahren.
Darüber hinaus unterstützen unsere Experten und Kooperationspartner in Bezug auf die Wirtschaftsprüfer-Bescheinigung für die Besondere Ausgleichsregelung.
Energiekostenoptimierung
Im Rahmen einer Energiekostenoptimierung unterstützen wir Unternehmen aller Größenordnungen bei der Stellung von Anträgen. Dabei handelt es sich u.a. um
- Entlastungsanträge nach Energie- und Stromsteuergesetz
- Förderanträge nach KWK-Gesetz und im Rahmen der Emissionshandels-Beihilfen (Strompreiskompensation) einschließlich der notwendigen WP-Bescheinigungen (mit Kooperationspartner)
Darüber hinaus beraten und unterstützen unsere WTS Energie-Experten zu reduzierten und individuellen Stromnetzentgelten nach § 19 StromNEV (atypisches Lastverhalten/Spitzenlastsenkung) sowie zu Sondergasnetzentgelten nach § 20 GasNEV. Auch die Beratung rund um Themen des Lastmanagements und die Prämien im Rahmen der Abschaltverordnung, bzw. der Verordnung über abschaltbare Lasten (AblaV) gehört zu unseren Service-Leistungen.
Virtuelle Kraftwerke, Speicher und Regelenergievermarktung
Wir beraten regulatorisch und vertragsrechtlich zu neuen Geschäftsmodellen, z.B. in virtuellen Kraftwerken, in denen Sektor übergreifend (dezentrale) Erzeuger und Verbraucher intelligent verbunden werden. Dies umfasst auch die Vermarktung von Regelenergie aus gebündelten Speichern, sowie die Einbindung von Elektromobilität.
Solche Geschäftsmodelle unterliegen vielfältigen regulatorischen Vorgaben und erfordern die Gestaltung neuer Vertragsmodelle. Darüber hinaus berühren sie Fragen des IT-Rechts und des Datenschutzrechts, zu denen ein erfahrenes und hochspezialisiertes WTS-Team bereit steht.
Verträge im Energiesektor - Einkauf, Vertrieb, Handel, Netze, Regelenergie
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählt weiterhin die vertragsrechtliche Beratung auf allen Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung in den Bereichen Strom, Gas und Wärme, auch auf der Schnittstelle zum Steuerrecht.
WTS unterstützt beispielsweise zu folgenden energiewirtschaftlichen Verträgen:
- Strom-, Erdgas- und Wärmelieferverträge
- Energiehandelsverträge (z.B. Rahmenverträge, EFET, Intradayhandel, Bilanzkreiskooperation)
- Verträge über Regelenergievermarktung, Batteriespeichervermarktung, Lastmanagement
- Direktvermarktung EEG- und KWKG
- Eigenversorgungsmodelle, On-Site-Versorgung, Contracting-Verträge
- Gasspeichernutzung
- Netzverträge (Netzanschluss, Netznutzung, Kundenanlagen)
- Vereinbarungen zu Sondernetzentgelten Strom und Gas
- Kooperationsverträge, z.B. zwischen Industrie und neuen Energieanbietern
- Verträge über die Energieversorgung von Gewerbeimmobilien, z.B. Rechen- und Einkaufszentren
Netze - Netzentgelte, Netznutzung, Kundenanlagen
WTS unterstützt zu rechtlichen Fragestellungen rund um die Nutzung von Strom- und Gasnetzen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Netznutzung und der Netzentgelte. Dies betrifft z.B. Industrieareale, große Gewerbeimmobilien und Rechenzentren.
Ein besonderes Beratungsfeld ergibt sich durch die Novelle des Stromsteuerrechts ab dem 01.01.2018. Danach gilt im Zusammenhang mit Kundenanlagen im Sinne der § 3 Nr. 24 und 24a EnWG nunmehr eine Ausnahme vom stromsteuerlichen Versorgerstatus, was zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft. Hier umfasst die energierechtliche Beratung insbesondere die Schnittstelle zum Stromsteuerrecht.
Beratung zu Energiemanagementsystemen
Energiemanagementsysteme (EMS) bieten einen Überblick über die Energiesituation Ihres Unternehmens und decken Einsparpotentiale auf. Die WTS-Rechtsexperten bieten Ihnen eine Beratung zu Energiemanagementsystemen jeglicher Art (insbesondere DIN EN ISO 50001) im Hinblick auf Compliance-Anforderungen, auch im Zusammenhang mit der Besonderen Ausgleichsregelung und den Spitzenausgleich nach Energie-und Stromsteuerrecht bzw. der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV. Vor der Einführung eines EMS führen wir gern eine Risikoprüfung durch (Scoping, QM, Einreichungs- und Antragsfristen).
Sollte es erforderlich sein, erhalten Sie von unseren Experten zudem rechtliche Beratung und ggf. Unterstützung in bei den Verfahren mit Zertifizierern, BAFA, Hauptzollämtern und Akkreditierungsstellen.
Über die rechtlichen Fragen hinaus bieten unsere WTS-Energie-Experten Unterstützung bei organisatorischen und prozessualen Fragestellungen, insbesondere beim Aufbau von Monitoring- und Reportingsystemen und der Integration in andere Managementsysteme.
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