Wir bieten unseren Mandanten eine auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Beratung in der Breite des allgemeinen Vertrags- und Wirtschaftsrechts.
Wir beraten und gestalten umfassend bei allen zivilvertragsrechtlichen Fragestellungen, welche aus dem Geschäftsbetrieb unserer Mandanten an uns herangetragen werden. Unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet erstreckt sich unter anderem auf Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Kauf-, Darlehens-, Werk-, Miet-, Leasing- und sonstigen Verträgen.
Auch im Handels- und Vertriebsrecht stehen wir unseren Mandanten mit umfassender Expertise zur Seite. Wir erstellen und prüfen handelsrechtliche Liefer- und Vertriebsverträge, beraten bei Fragen rund um das Handelsvertreterrecht und unterstützen bei rechtlichen Fragen betreffend Kommissionärs- und sonstige Vertriebsstrukturen. Reorganisationen und sonstige Projektfelder an der Schnittstelle zum Steuerrecht begleiten wir multidisziplinär.
Im Verhältnis zwischen Gesellschaften eines Konzerns besteht typischerweise eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen. Deren vertragliche Seite zählt zu unserer täglichen Arbeit. So unterstützen wir unsere Mandanten im Kontext konzerninterner Service- und Lizenzverträge oder bei der Gestaltung vertraglicher Lösungen für die Überlassung von Know-how und gewerblichen Schutzrechten. Auch Pool-, R&D-, Einkaufsverträge, Darlehensvereinbarungen und Konzernumlagen zählen zu unseren Tätigkeitsfeldern, um nur einige Bereiche zu nennen.
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.