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Pillar 2: Ihre Experten für die globale Mindestbesteuerung

Mit dem Beschluss der EU-Richtlinie zur Einführung der globalen Mindestbesteuerung müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Pillar 2 - Regelungen bis Ende 2023 in nationales Recht überführen. Die teilweise sehr komplexen Regelungen erfordern eine vertiefte Auseinandersetzung, um diese korrekt anzuwenden, die notwendigen Daten zu ermitteln und die zutreffende Steuer - die sog. "Top-up Tax" - zu berechnen.

Unser interdisziplinäres Pillar 2- Team, bestehend aus Steuer-, Accounting-, Daten, Prozess und IT-Experten, unterstützt Sie gerne dabei, die Pillar 2- Regelungen im Detail zu verstehen und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu analysieren. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Ansatz, um die Pillar 2- Compliance Ihres Unternehmens in Zukunft zu gewährleisten.

Wie funktioniert das Pillar 2- Regelwerk?

Die Erhebung der Top-Up Tax im Rahmen von Pillar 2 kann entweder auf Ebene der sog. "Ultimate Parent Entity" (UPE), d.h. der Obergesellschaft des Konzerns, erfolgen oder aber auch in dem Land der Gesellschaften, die effektiv niedrig besteuert sind (sog. Domestic Top-Up Tax).

In fünf Anwendungsschritten und über eine länderbezogene Betrachtung soll sichergestellt werden, dass in jeder Jurisdiktion, in der eine oder mehrere Konzerngesellschaften und / oder Betriebsstätten ansässig sind, eine effektive Mindestbesteuerung von 15% erzielt wird.

01

Constituent Entities

Im ersten Schritt werden die von Pillar Two erfassten Constituent Entities des Konzerns und ihre Rolle für die Mindestbesteuerung (z.B. UPE, Partially owned Parent Entity (PoPE), Intermediate Parent Entity (IPE), Minority owned Parent Entity, Betriebsstätte, transparente Gesellschaft, Joint Venture, etc.) ermittelt.

02

GloBE Income

Anschließend ist für jede Constituent Entity ausgehend vom Jahresergebnis nach dem Konzernrechnungslegungsstandard unter Vornahme Pillar Two-spezifischer Anpassungen das Qualifying Income or Loss zu bestimmen.

03

Adjusted Covered Taxes

Im dritten Schritt werden die Covered Taxes jeder Constituent Entity ermittelt, ebenfalls unter Vornahme bestimmter Anpassungen (insbesondere Berücksichtigung latenter Steuern). Im nächsten Schritt wird der effektive Steuersatz (ETR) pro Jurisdiktion berechnet, indem für jede Jurisdiktion die Summe der Adjusted Covered Taxes aller Constituent Entities ins Verhältnis zur Summe des Qualifying Income aller Constituent Entities gesetzt wird.

04

Effective Tax Rate

Anschließend wird die ETR der Jurisdiktion mit dem Mindeststeuersatz von 15% verglichen und die Top-up Tax berechnet, die die Mindestbesteuerung mit 15% sicherstellt.

05

IIR & Filing

Dabei ist bei der Ermittlung der Top-Up Tax die sogenannte Substance Based Income Exclusion zu berücksichtigen, die das niedrig besteuerte Einkommen entsprechend verringert.

Ihre Ansprechpartner für Pillar 2

bild Gabriele_Rautenstrauch

Gabriele Rautenstrauch

Partnerin Tax

Munich, Germany, Berlin, Germany

+49 89 28646-1344
gabriele.rautenstrauch@wts.de
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Christian Schiessl

Partner Tax

Munich, Germany

+49 89 286462403
Christian.Schiessl@wts.de
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Lars Behrendt

Partner Tax

Hamburg, Germany

+49 40 3208666220
Lars.Behrendt@wts.de
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Jens Krechel

Partner Tax

Cologne, Germany

+49 221 348936206
jens.krechel@wts.de
zum Profil

Die Digitale Umsetzung von Pillar 2

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, Anpassung und Implementierung einer Pillar 2 IT Lösung, welche die Umsetzung sämtlicher Pillar 2 Anforderungen auf effiziente und flexible Weise sicherstellt. Die automatisierte Datenanlieferung mithilfe von Schnittstellen zu relevanten Vorsystemen sowie die darauf basierenden relevanten Berechnungen im Rahmen von Pillar 2 können ebenfalls automatisiert vorgenommen werden: von der Berechnung des GloBE Income, der Covered Taxes und der Substance Based Income Exclusion bis hin zur Berechnung der Effective Tax Rate und der Top-up Tax - alles in Einklang mit den Pillar 2 Vorschriften.

Auch die Erfüllung sämtlicher Compliance-Anforderungen und Deklarationspflichten (Abgabe der Top-up Tax Information Return für jede betroffene Einheit) sind möglich. Wir helfen die für Sie passende Lösung zu finden und implentieren diese. Die derzeit am Markt angebotenen IT Lösungen umfassen unter anderem: 

  • SAP Webinterface basierend auf Fiori Technologie (kompatibel mit SAP PaPM und SAP BW)
  • AMANA GTC
  • CCH Tagetik Global Minimum Tax
  • DefTax

 

WTS Pillar Two Lösung
Unser Angebot
Mittelstandslösung Pillar Two
Erfahren Sie, wie wir Ihnen dabei helfen können, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren, ohne Notwendigkeit einer umfangreichen Tool-Implementierung. 
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Whitepaper
In unserem Whitepaper erfahren Sie im Detail die Anforderungen und Funktionen, aber auch mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung einer guten Pillar Two IT Lösung. Zudem wird erläutert, wie unsere SAP-basierte WTS Pillar Two IT-Lösung eine automatisierte End-to-End-Kalkulation ermöglicht, um die neuen und komplexen Vorschriften im Rahmen von Pillar Two erfolgreich zu meistern.
Zum PDF

Pillar 2 Managed Service als Alternative zu Inhouse Lösung

Als Alternative zu einer Pillar-2 Inhouse Lösung kann der WTS Pillar 2 Managed Service genutzt werden. Dabei besteht für Unternehmen der größte Vorteil in der geringen Bindung von Mitarbeiterressourcen, sowie wenig internem Schulungsbedarf. Zudem ist kein IT-Budget für die Implementierung einer Pillar 2- Software notwendig und das Managed Service Modell kann kurzfristig umgesetzt werden. Mehr Informationen und wichtige Keyfacts auch in diesem Newsartikel zu Pillar 2 Managed Service.

Zur Vorbereitung des laufenden Pillar 2 Services ist in der Regel ein Vorprojekt nötig. Innerhalb dessen wird geklärt, welche Gesellschaften in die Berechnung mit einzubeziehen sind und aus welchen Vorsystemen die für die Berechnung benötigten Daten bezogen werden können.

Der klassische Managed Service Prozess kann wie folgt dargestellt werden:

pillar-two-managed-service-prozess

Der benötigte Berechnungsinput wird vom Unternehmen auf Basis eines Datensammeltemplates über eine Web-Oberfläche bereitgestellt. Wir übernehmen die Berechnung und Auswertung, und stellen die Ergebnisse über dieselbe Web-Oberfläche wieder zur Verfügung. Nach Freigabe durch den Mandanten erfolgt die Übermittlung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung.

Der Umfang der zur Verfügung gestellten Ergebnisse und Analysen kann individuell festgelegt werden und beispielsweise Management Auswertungen wie Pillar-2 Überleitungsrechnungen pro Land beinhalten.

Schulungsangebot
Fit for Pillar Two
Wir haben zwei Schulungskonzepte mit dem Anspruch entwickelt, den Wissensbedarf über die Pillar 2 Regelungen zu decken und eine flexible Lösung anzubieten, die wir an individuelle Bedürfnisse anpassen können.
Mehr erfahren
Wir bieten neben einer umfangreichen fachlichen Expertise aus vielen Pillar 2 Projekten, auch die höchstmögliche Sicherheit und den Einsatz neuster Technologien bei der Umsetzung.

Safe Harbours - Vereinfachungen durch temporäre und permanente Erleichterungen

Am 20. Dezember 2022 hat die OECD drei wichtige Papiere zur globalen Mindestbesteuerung veröffentlicht. Für die deutsche Unternehmenspraxis von herausragender Bedeutung sind die Transitional Safe Harbours der OECD, die eine Erleichterung, insbesondere in der Einführungsphase von Pillar Two darstellen und über einen dynamischen Verweis der Pillar Two-Richtlinie der EU auf die OECD-Safe Harbours auch Eingang ins deutsche Recht finden.

Für die effiziente Berechnung des Transitional CbCR Safe Harbour haben wir ein eigenes Berechnungstool entwickelt - das WTS Transitional CbCR Safe Harbour Tool und Dashboard. Für eine erste Analyse benötigen wir lediglich das letzte verfügbare CbCR in Excel mit wenigen zusätzlichen Informationen aus den Financial Statements.

WTS Transitional CbCR Safe Harbour
Tool & Dashboard
Unsere indikative Berechnung basiert auf Vereinfachungen und Annahmen, die wir Ihnen im Rahmen einer Vor- und Nachbesprechung im Detail erläutern werden.
Mehr erfahren

In Kooperation mit WTS Global steuern wir Pillar Two weltweit

Durch unser weltweites, aus Deutschland gesteuertes WTS Global Netzwerk, können wir in Abstimmung mit unseren Partnerfirmen in über 100 Ländern die Koordinierung der Pillar Two-Richtlinien in Abstimmung mit den lokalen Entities reibungslos koordinieren. Alle WTS Global-Mitgliedsfirmen verzichten bewusst auf die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Damit schließen wir jegliche Konflikte mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) aus. Die Mitgliedsfirmen von WTS Global konzentrieren sich ausschließlich auf Steuerberatungsleistungen. In Bezug auf die Umsetzung der sehr komplexen und für die betroffenen Unternehmen einschneidenden Pillar Two-Regelungen ist es nicht zuletzt die auf Langfristigkeit angelegte Mandantenbeziehung, die eine gewisse Sicherheit bringt.

Globale Pillar Two Beratung
Ansprechpartner weltweit
WTS verfügt über ein einzigartiges Team an steuerlichen Länderexperten. Dies bietet Ihnen viele Vorteile. Finden Sie Ihren Länderexperten. 
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FAQs und weitere Informationen rund um Pillar Two

Was bedeutet Pillar Two?

Pillar Two ist ein völlig neues und weltweit einheitlich anzuwendendes Steuersystem. Es soll sicherstellen, dass multinationale Konzerne in ihren jeweiligen Jurisdiktionen mit ihrem lokalem Einkommen einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15% unterliegen.

Worum geht es bei Pillar Two und wer ist betroffen?

Betroffen von der globalen Mindestbesteuerung sind international tätige Konzerne mit einem Umsatz von mind. EUR 750 Mio., sodass nach Schätzungen der OECD weltweit ca. 8.000 Konzerne (davon in Deutschland ca. 800 Konzerne) in den Anwendungsbereich fallen. Durch Pillar Two soll über die Erhebung einer sog. "Top-Up Tax" sichergestellt werden, dass das Einkommen der Konzerne in den betroffenen Ländern, in denen diese operativ tätig sind, mit einem effektiven Steuersatz von mindestens 15% besteuert werden.

Noch sind nicht alle Details zu den Pillar Two-Regelungen restlos geklärt. Dennoch steht bereits jetzt fest, dass durch die bevorstehende Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung das internationale Steuerrecht sowie der internationale Steuerwettbewerb fundamental verändert werden.

Welche Auswirkungen auf Unternehmen ergeben sich durch Pillar Two? 

 

Die Regeln zur globalen Mindeststeuer sind sehr komplex ausgestaltet. Es wird bereits jetzt deutlich, dass der entsprechende Tax Compliance/Accounting-Aufwand und der damit einhergehende Zeitaufwand zur Umsetzung immens ist. Für jede einzubeziehende Gesellschaft und Betriebsstätte ist eine umfangreiche "Top-up Tax Information Return" einzureichen, deren Nicht- oder verspätete Abgabe zu nicht unerheblichen Strafzahlungen führen kann. Für betroffene Unternehmen stellt sich heute schon die Frage, welche potenziellen Auswirkungen die nationale Umsetzung der Pillar Two-Regelungen auf ihre internen Prozesse hat und wie auch zukünftige Compliance Anforderungen sichergestellt werden können. Dies betrifft nicht zuletzt auch zentrale (IT-)Fragen der Informations- und Datenbeschaffung, der Datenstrukturierung und -analyse, um spätestens ab 2024 eine Compliance mit den neuen Regeln und ein entsprechendes Reporting gewährleisten zu können.

Wie sieht die generelle Timeline für Pillar Two aus? 

The new compromise of the French presidency of the EU Council proposes to postpone the deadline for incorporation of the directive into national law to Dec. 31, 2023, and initial application of the rules from 2024.

Wie ist der Beratungsansatz von WTS in Bezug auf Pillar Two? 

Unser Beratungsansatz fußt maßgeblich auf folgenden Bausteinen:

Tax Advisory / Projektplanung und fachliche Implementierung

In einem ersten Schritt setzen wir uns mit Ihnen zusammen und diskutieren die von Pillar Two betroffenen Bereiche in Ihrem Unternehmen. Neben der zeitlichen Planung des Projekts unterstützen wir Sie auch bei der Planung des Projektteams und bei internen Entscheidungsvorlagen. Hierbei kann eine erste High-level-Betroffenheitsanalyse helfen, das Thema Pillar Two "greifbarer" zu machen.

Wesentliche Aspekte bei der fachlichen Implementierung sind die Bestimmung der einzubeziehenden Gesellschaften und die Ermittlung des "Qualifying Income or Loss", der "Adjusted Covered Taxes" sowie ggf. der Subsance Based Income Exclusion jeder einzubeziehenden Einheit. Auch die Anwendung etwaiger Spezialvorschriften, z.B. zu Investment Entities, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen steht zudem die Analyse der Datenquellen im Vordergrund. Die fachliche Implementierung soll u.a. Aufschluss darüber bieten, ob und wenn ja welche Informationen für die Pillar Two-Besteuerungsgrundlagen fehlen oder ob z.B. vorhandene Informationen ggf. weiter detailliert werden müssen.

Tax Accounting / Tax Compliance - Prozessuale Implementierung

Da die Pillar Two-Regelungen mit hohen Compliance-Anforderungen verbunden sind, unterstützen wir bei der Erstellung und Implementierung eines Compliance-Prozesses sowie der Definition von Datenquellen, Datenflüssen und Berichtswegen. Wir passen gemeinsam mit Ihnen bestehende (Reporting-)Prozesse an bzw. führen neue Prozesse ein, adaptieren die IT-Landschaft und definieren Pillar Two-Zuständigkeiten, um eine optimale Einbindung von Pillar Two in die Organisation, das Tax CMS sowie in etwaige Steuerplanungs-, Umstrukturierungs- und M&A-Projekte Ihres Unternehmens sicherzustellen.

 

Videos und mehr News zu Pillar Two
Pillar Two – Globale Mindestbesteuerung
Im Gespräch mit Dr. Gabriele Rautenstrauch

US-Präsident Donald Trump hat kurz nach seiner Amtseinführung den Austritt der USA aus der globalen Mindeststeuer nach der OECD Pillar Two Initiative angekündigt. Wir zeigen die Auswirkungen auf die technologische Umsetzung auf.

Pillar 2: möglicher Austritt der USA und deren Auswirkungen auf die technologische Umsetzung
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Der WTS Pillar Two Managed Service findet seinen Einsatzbereich sowohl in der Berechnung der für den Jahresabschluss benötigten Steuerrückstellung als auch im Rahmen der anstehenden Einreichung der Mindeststeuererklärung sowie des Mindeststeuerberichtes.

Pillar Two Managed Service als Alternative zu einer Inhouse Lösung?
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Die Pillar Two Lösung ist neben SAP PaPM jetzt auch auf Basis von SAP BW entwickelt, welche auf einheitlichem Userinterface (SAP Fiori Webinterface) abgebildet wird. Das Userinterface wurde um eine weitere Toolbox erweitert, mit dem das Berechnungsschema individuell pro Land oder Gesellschaft angepasst werden kann.

Umfangreiche Verbesserungen unserer Pillar Two SAP Lösung
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Mit dem WTS Pillar Two Questionnaire gelingt eine effiziente und effektive Pillar Two Datenerhebung. Der digitale Assistent führt mit gezielten steuerfachlichen Fragen schrittweise durch die unternehmensrelevanten Themen im Bereich Pillar Two-Reporting und Compliance.

Pillar Two: Digitale Lösungen für eine effiziente Datenerfassung
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OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (IF) publiziert weitere relevante Inhalte

OECD veröffentlicht zahlreiche Dokumente zu Säule 1 und 2
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Pillar Two-Umsetzungsgesetz im erster Durchgang Bundesrat 

Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung
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EU-Kommission veröffentlicht eine Reihe von Maßnahmen

Neuer Vorstoß zur Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage in der Körperschaftsteuer
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Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf zur globalen Mindestbesteuerung ("PillarTwo")

Bundeskabinett: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
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Die OECD (d.h. das Inclusive Framework, „IF“) hat am 17.07.2023 diverse neue Dokumente im Zusammenhang mit der Einführung von Pillar Two veröffentlicht.

Pillar Two - Weitere Guidance der OECD
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Nationale Umsetzung der globalen Mindeststeuer („Pillar Two“) schreitet voran

BMF veröffentlicht Referentenentwurf eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
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Ein Einblick in die Herausforderungen des Pillar Two Reporting Prozesses, den Mindestanforderungen an eine systemgestützte Umsetzung der Thematik und das Potential zum Heben von Synergien.

Technische Anforderungen an einen systemgestützten Pillar Two Prozess
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Eine neue Podcast Folge "Transfer Pricing auf den Punkt“ mit Prof. Dr. Axel Nientimp und Andreas Riedl ist online

Orientierung im Säulenwald
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Integration der Berechnung der Pillar Two Top-Up Tax in den Jahresabschlussprozess unter Berücksichtigung der Safe Harbour Regelungen

Prozessuale Aspekte der Pillar Two Berechnung im Jahresabschluss
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Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union

Diskussionsentwurf zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz ("Pillar Two")
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Der Vorsitzende des Finanzausschusses des US-Repräsentantenhauses Jason Smith überhäuft die OECD mit Vorwürfen hinsichtlich des "global tax deals" 

USA: Wütender Brief der Republikaner im Repräsentantenhaus an OECD wegen Säule 1 und 2
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Vereinfachungen durch temporäre und permanente Erleichterungen

 

OECD veröffentlicht Safe Harbours für Pillar Two
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Alle EU-Mitgliedstaaten führen bis Ende 2023 globale 15%ige Mindeststeuer ein!

Breaking News! Pillar Two Richtlinie der EU kommt
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Die großen EU-Staaten, allen voran Deutschland und Frankreich, wollen Ungarn "eine politische Brücke bauen"

ECOFIN-Meeting am 6.12.2022: EU Finanzminister streben Zustimmung zu Pillar Two-Richtlinie noch 2022 an
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Trotz der Konkretisierung der Mustervorschriften gibt es bei der Allokation des GloBe Income und der Covered Taxes von Betriebsstätten noch offene Anwendungsfragen

Allokation des GloBE Income und der Covered Taxes in Betriebsstättenfällen – Pillar Two (Teil 2)
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Überblick über die prozessualen Besonderheiten und fachlichen Themen, die es bei den von der OECD veröffentlichten fünf Schritten zu berücksichtigen gilt

Pillar Two - Ermittlung der Top-Up Tax in fünf Schritten
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Trotz der Konkretisierung der Mustervorschriften gibt es bei der Definition von Betriebsstätten nach dem neuen OECD-Regelwerk noch offene Anwendungsfragen

Definition und Lokalisierung von Betriebsstätten nach dem OECD-Regelwerk zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two)
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Ungarn blockiert Richtlinie

EU-Ministerrat: Abstimmung zur Einführung der Mindeststeuer erneut verschoben
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Um Unternehmen künftig bei der Umsetzung und Einhaltung von Pillar Two zu unterstützen, setzt WTS auf drei verschiedene technische Lösungen für einen integrierten Tax Reporting und Pillar Two Prozess.

Pillar Two – Technische Umsetzungsmöglichkeiten
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Polen stimmt gegen EU-Richtlinie

EU-Finanzministerrat: Keine Einigung in Bezug auf die Umsetzung der Mindestbesteuerung (Säule 2)
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Eine einheitliche Auslegung der Model Rules durch die nationalen Finanzverwaltungen soll damit gewährleistet werden

OECD: Kommentar und Beispiele zu Säule 2 veröffentlicht
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Das aktuelle Statement baut auf dem Juli-Statement auf

OECD/Inclusive Framework: Weiterer Fortschritt zu Säule 1 und 2 erzielt
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Die globale Mindeststeuer soll in 2022 umgesetzt werden und 2023 in Kraft treten

OECD/Inclusive Framework: Einigung zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung erzielt (Säule 1 und Säule 2)
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