Die wachsende Globalisierung veranlasst immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter zeitweise ins Ausland zu entsenden, um Projekte oder Arbeitsaufträge zu realisieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in solchen Fällen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht immer leicht zu durchschauen.
In ihrer Rolle als Arbeitgeber sind Unternehmen verpflichtet, die nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften im jeweiligen Entsendeland zu beachten und einzuhalten. Daher sollten grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze rechtzeitig geplant und unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten vor Ort gezielt gestaltet werden – dabei helfen die Rechtsanwälte unseres Global Expatriate Services-Teams.
Wir führen unsere Mandanten rechtssicher und möglichst sorgenfrei durch die Planung, Gestaltung und Verwirklichung einer jeden Auslandstätigkeit. Dies erfolgt in Abstimmung auf die jeweilige individuelle Ausgangssituation. Mit unserer Unterstützung wird eine deutliche Entlastung sowohl der Expatriates als auch der HR-Abteilungen geschaffen und ermöglicht für diese eine effiziente Konzentration auf das Kerngeschäft.
Der Global Expatriate Service der WTS bietet eine umfassende Betreuung in allen arbeits-, aufenthalts-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen rund um das Thema Mitarbeiterentsendung aus einer Hand. In diesem ganzheitlichen und integrativen Beratungsansatz liegt unsere besondere Stärke.
Unsere WTS-Rechtsexperten unterstützen sowohl Unternehmen als auch deren entsandte Arbeitnehmer und Privatpersonen bei den untenstehenden Themen.
Steuerberatungsleistungen werden über die WTS Steuerberatungsgesellschaft erbracht.
Eine der größten Herausforderungen beim Einsatz von Mitarbeitern im Ausland liegt in der Vertragsgestaltung. Dies betrifft vor allem Entsendeverträge, Ruhensvereinbarungen oder lokale Anstellungsverträge. Unsere Rechtsanwälte analysieren und prüfen bestehende Verträge aus arbeitsrechtlicher Sicht und unterstützen bei der Vertragsgestaltung neuer oder der Optimierung vorhandener Verträge.
Insbesondere für den Arbeitnehmer ist es wichtig, dass seine sozialversicherungsrechtliche Absicherung auch während der Auslandstätigkeit gewährleistet wird. Hierzu ist vorab eine Beurteilung des Einzelfalls vorzunehmen. Aus einer unzureichenden oder fehlerhaften Beurteilung können soziale Nachteile für den Arbeitnehmer und erhebliche Nachzahlungsverpflichtungen im In- oder Ausland für den Arbeitgeber entstehen.
Unsere WTS-Rechtsexperten überprüfen den Sozialversicherungsstatus des jeweiligen Arbeitnehmers und analysieren sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen bei einer Entsendung ins Ausland. Sofern der Verbleib im heimatlichen Sozialversicherungsrecht gewünscht ist, unterstützen wir bei der Umsetzung und finden Lösungen (zum Beispiel durch Beantragung von Entsendebescheinigungen und Ausnahmevereinbarungen, Feststellung der Ein- und Ausstrahlung oder auch der Beantragung alternativer Versicherungen in der gesetzlichen Sozialversicherung).
Des Weiteren stehen wir bei Fragen zum Anspruch auf steuer- oder sozialversicherungsrechtliches Kindergeld oder Elterngeld während der Auslandstätigkeit zur Verfügung. Sofern möglich und gewünscht, stellen wir für nach Deutschland entsandte Mitarbeiter auch Rückerstattungsanträge für die zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung gezahlten Beiträge.
Unsere WTS-Experten beraten hinsichtlich der einzuhaltenden Compliance-Regelungen (z.B. Antragsstellung Visa, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen) bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.
Gerne unterstützen wir die Personalabteilungen diesbezüglich bei der Vorbereitung von Visumbeantragungen und der Erstellung von Firmenschreiben zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen inklusive der Kommunikation mit den Behörden.
Die Regelungen aus Arbeitsverträgen, Entsendeverträgen aber auch aus den unterschiedlichen Gesetzen und Rechtsvorschriften der Entsendeländer sollten sich in den Compliance Regeln von Unternehmen niederschlagen. Der Umgang mit Gastgeschenken ist nur ein Beispiel, das sowohl kulturelle als auch (steuer-)rechtliche Aspekte beinhaltet.
Unsere WTS-Rechtsexperten analysieren bestehende Verträge und Strukturen und bewerten die Situation in den entsprechenden Ländern, um bei der Erstellung der notwendigen Compliance Regelungen zu unterstützen.
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