Verbrauchsteuern fallen im Regelfall beim Ver- oder Gebrauch verbrauchsteuerpflichtiger Güter an. Aber auch kleinste Verstöße gegen die Compliancepflichten bei der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung, Abgabe, Beförderung oder Verwendung der Erzeugnisse führen regelmäßig zur Steuerentstehung. Aufgrund der hohen Einsatzmengen in industriellen Prozessen liegen bedeutende Steuerrisiken vor.
Zu den Verbrauchsteuern zählen u.a. die Energiesteuer, die Stromsteuer, die Alkoholsteuer, die Tabaksteuer und die Kaffeesteuer. Als Kostensteuern belasten Verbrauchsteuern unmittelbar das operative Ergebnis. Auch bei der Preiskalkulation der in den Verkehr gebrachten Waren sind die Verbrauchsteuern zwingend zu beachten.
Die Verbrauchsteuergesetze sehen verschiedenste Steuerbegünstigungen vor. Um Steuerbefreiungen oder ermäßigten Steuersätze in Anspruch nehmen zu können, sind im Regelfall personengebundene Einzelerlaubnisse erforderlich. Insbesondere für die Energiesteuer und die Stromsteuer können zudem Steuerentlastungen für den Erlass, die Erstattung oder die Vergütung einer entstandenen Steuer beantragt werden, sofern die entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Für die Antragsteller ergeben sich hierbei v.a. bei der Ermittlung und der Dokumentation der entlastungsfähigen Mengen große Herausforderungen.
Dennoch erfolgt die Bearbeitung der Energie- und Stromsteuer in Unternehmen oftmals nur nebenbei. Bei Investitionsprojekten oder Umstrukturierungsmaßnahmen stehen andere Themen im Vordergrund. Regelmäßig bleiben in diesen Fällen Compliance-Risiken sowie Effizienzsteigerungs- und Einsparpotenziale unentdeckt. Daneben ist die dynamische Rechtsentwicklung im Bereich der Verbrauchsteuern ständig zu beobachten. Getrieben vom technischen Fortschritt und der zunehmenden Integration der erneuerbarer Energien befinden sich insbesondere die Energiesteuer und die Stromsteuer im stetigen Wandel.
In diesem Umfeld leiten die Finanzbehörden selbst bei kleinen Beanstandungen regelmäßig Bußgeldverfahren ein. Neben den monetären Sanktionen drohen ein Verlust der öffentlichen Reputation und die Nichterfüllung von Kundenanforderungen für Listungen, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen.
Seit dem 01.01.2020 gilt der CO₂-Preis für fossile Kraft- und Heizstoffe in Deutschland auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Hieraus resultieren jährlich ansteigende Kosten, die zwingend bei Planungen und Investitionsrechnungen zu berücksichtigen sind. Mit dem WTS BEHG-Mehrkosten-Rechner können diese Zusatzbelastungen schnell und einfach ermittelt werden. Erforderlich sind lediglich die voraussichtlichen jährlichen Heiz- und Kraftstoffverbräuche.
Unsere WTS-Experten stehen bei allen verbrauchsteuerrechtlichen Fragen zur Seite. Wir unterstützen dabei sowohl bei der Abwicklung der Compliance im Bereich Energie- und Stromsteuer in Ihrem Unternehmen als auch bei sich aus dem Geschäftsbetrieb ergebenden Spezialthemen. Bei Bedarf beraten unsere Verbrauchsteuer-Experten auch bei Betriebsprüfungen sowie bei der Kommunikation mit den Hauptzollämtern. Auch in Rechtsbehelf- und Klageverfahren stehen wir als verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Ihre Interessen vertreten wir über alle Instanzen bis zum EuGH.
Im Rahmen des Business Partnerings stellen wir unseren Mandanten Verbrauchsteuerexperten zum Interim-Management im Bereich der indirekten Steuer zur Verfügung. Wahlweise übernehmen wir auch das Management von kompletten Verbrauchsteuerfunktionen innerhalb der Steuerabteilungen. Unsere Mandanten profitieren hierbei von einem Maximum an Flexibilität hinsichtlich des Ressourceneinsatzes und zusätzlichen Effizienzgewinnen.
Zur Identifikation von Compliance-Risiken und Einsparpotenzialen führen wir regelmäßig Energie- und Stromsteuer-Checks bei unseren Mandanten durch. Darauf aufbauend optimieren unsere Experten die Energiekosten Ihres Unternehmens z.B. durch Umstrukturierungen, Outsourcing einzelner Betriebsteile, Eigenerzeugerkonzepte und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Wir helfen bei der Konzeptionierung und Implementierung von konzerninternen Verbrauchsteuerrichtlinien. Für alle unternehmensspezifischen Besonderheiten bieten wir individuelle und effiziente Lösungen. Insbesondere achten unsere Verbrauchsteuer-Experten darauf, dass die Richtlinien alle Anforderungen des steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuer IKS) erfüllen. Mit einer Verbrauchsteuerrichtlinie wird die Sensibilisierung für das Thema Verbrauchsteuer auf allen Unternehmensebenen sichergestellt
Unsere WTS-Verbrauchsteuer- Experten geben ihr Fachwissen auch gerne im Rahmen von Inhouse-Schulungen an Ihre Mitarbeiter weiter. Zudem bieten wir regelmäßig Veranstaltungen zu aktuellen Fragestellungen im Bereich Energie- und Stromsteuer sowie zu anderen Verbrauchsteuerthemen, wie der Alkoholsteuer an. Auch mit unserem kostenfreien Infoletter Energiesteuern, Energierecht & Energiemanagementsysteme bleiben Sie auf dem aktuellen Stand.
Unsere Beratung umfasst alle Stufen der Prozesskette von der Herstellung von Mineralölen und der Erzeugung von elektrischem Strom über die Beförderung und den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (u.a. Energierzeugnisse, Alkohol) bis zur Verwendung in industriellen Prozessen und dem Verheizen von Abfällen als Sekundär- oder Ersatzbrennstoffen.
Die Mineralölwirtschaft und Raffineriebetreiber beraten wir zu allen Fragen des Herstellungsbetriebes für Energieerzeugnisse. Dies umfasst Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. Steuerlagererlaubnis, Herstellungsbetrieb, registrierter Empfänger und Versender, Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung), Erstellen von Prozessanweisungen zum Führen von Lagerbüchern, Zertifizierung von IT-Verfahren für die Lagerbuchhaltung, Erstellen und Prüfung der Bestandsmeldungen, Beratung bei der steuerlichen Nachschau und Simulierung einer Betriebsprüfung unter Einsatz der IDEA-Software, Prüfung der Biokraftstoffquote und der Verpflichtungen aus dem Erdölbevorratungsverband.
Den Mineralöl- und Chemiehandel unterstützen unsere WTS Verbrauchsteuer-Experten zu sämtlichen Themen im Bereich Logistik und Tanklagerhaltung. Dabei stellen wir insbesondere sicher, dass sämtliche verbrauchsteuerrechtlichen Anforderungen bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse eingehalten werden. Streckengeschäfte bilden dabei einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Außerdem unterstützen wir bei der Einführung und Implementierung des EMCS-Verfahrens (elektronisches Beförderungsverfahren für verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse). Genau wie Ihr Geschäft sind auch unserer Beratungsleistungen international, so dass wir auch grenzüberschreitende Lieferketten unter Einbindung der zollrechtlichen Aspekte ganzheitlich beraten. Die Beratung umfasst zudem die Prozessoptimierung unter Einbindung der IT-Landschaft eines Unternehmens zur Hebung von Effizienzen (siehe auch Digitalisierung).
Für Energieversorger, Eigenerzeuger, industrielle Kraftwerksbetreiber und den Stromhandel prüfen unsere WTS Verbrauchsteuerexperten alle Fragen rund um die Stromerzeugung einschließlich der speziellen Förderungen für KWK-Anlagen und erneuerbare Energien. Die Stromerzeugung aus Gas-, Kohle-, Abfall ist uns ebenso vertraut wie aus erneuerbaren Energien wie Wind, Sonne und Biomasse Wasser- und sonstige Kraftwerke. Schwerpunktthemen bilden Steuerentlastungen für Kraftwerksbetreiber, Energielieferverträge, der Einsatz von Ersatzbrennstoffen und Betriebsnetze als Grüne Netze.
Wir unterstützen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bei der Compliance-sicheren Beantragung der Steuerentlastungen zur Energie- und Stromsteuer. Im Fokus stehen dabei die Erstellung der Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit, der Ermittlung der nicht begünstigungsfähigen Strom-, Nutzenergie und sonstigen Abgaben an Dritte. Bei Spezialfragen, z. B. bezüglich steuerlicher Begünstigungen für spezielle Bearbeitungsprozesse wie mineralogische Prozesse, Metallverarbeitung, Elektrolyse, sind unsere WTS-Verbrauchsteuerexperten Ihre ersten Ansprechpartner. Darüber hinaus erarbeiten wir regelmäßig individualisierte Handlungsanweisungen für Bezug, Lagerung, Verwendung und Verteilung von Energieerzeugnissen und Alkohol.
Unsere Verbrauchsteuer-Experten sind zudem auf das Thema Alkoholsteuer (früher Branntweinsteuer) spezialisiert. Aufgrund des hohen Steuersatzes liegt bei der industriellen Verwendung von Alkohol ein beachtliches Compliance-Risiko vor. Wir unterstützen bei der Beantragung von Erlaubnissen als Steuerlagerinhaber, registrierter Empfänger oder Versender und als zugelassener Verwender von Alkohol oder der Erstellung von Konzernrichtlinien zur ordnungsgemäßen Abwicklung. Außerdem prüfen wir, ob in Ihrem Unternehmen die Voraussetzungen für den steuerfreien Bezug von Alkohol aus dem Ausland, die steuerfreie Verwendung von Alkohol sowie der Abgabe von Alkohol vorliegen.
Darüber hinaus sind die Rechtsexperten der WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Bereich Energierecht Ansprechpartner für alle energierechtlichen Fragen, von der Beratung zu Lieferverträgen über Eigenerzeugungskonzepte bis hin zu Sondernetzentgelten und zur Begrenzung der EEG-Umlage; auch zu angrenzenden umweltrechtlichen Fragen unterstützen sie gern.
Nach dem Anwendungserlass zu §153 AO vom 23.05.2016 kann die Einführung eines steuerlichen innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuer IKS), das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Leitungspersonen minimieren sowie Schutz vor möglichen Reputationsrisiken gewährleisten. Durch die Digitalisierung der Prozesse sorgt das Steuer IKS neben der beschriebenen präventiven Funktion zudem für eine Effizienzsteigerung betrieblicher Abläufe und eröffnet die Chance, die Steuerabteilung noch stärker in Unternehmensprozesse einzubinden.
Bei der Einführung eines auch die Verbrauchsteuer umfassenden Steuer IKS unterstützen unsere WTS-Experten bei der Bedarfsanalyse, Konzeption, Implementierung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Systems sowie beim Austausch mit der involvierten Finanzverwaltung.
Die Digitalisierung von Funktionen und Prozessen im Finanzbereich ist ein Megatrend, der alle größeren Unternehmen bereits seit vielen Jahren betrifft. Es ist davon auszugehen, dass die Digitalisierung der Steuerfunktion letztendlich zu automatisierten End-to-End-Prozessen führen wird, die die Steuercompliance und die Steuerberatung unterstützen sowie steuerliches Reporting „auf Knopfdruck“ ermöglichen.
Auch im Rahmen der Verbrauchsteuer werden die Integration der Massendaten des Unternehmens („Big Data“) sowie automatisierte Validierungsverfahren zu tiefgreifenden Veränderungen führen. Mit Hilfe der Digitalisierung können die Transparenz der Geschäftsprozesse erhöht und steuerliche Risiken vermieden werden.
Unsere WTS-Experten unterstützen bei der Integration der Verbrauchsteuern in die bestehenden IT-Systeme Ihres Unternehmens. Zur Erfüllung der Anforderungen eines Steuer IKS werden dabei auch automatisierte Kontrollen umgesetzt. Bei der Prüfung der Compliance-Anforderungen von IT-Systemen stehen wir als erster Ansprechpartner zur Seite. Zur Simulation von Betriebsprüfungen setzen wir Softwareprogramme zur Massendatenauswertung ein.
Weltweite Lieferketten und internationale Konzernumstrukturierungen erfordern auch eine grenzüberschreitende Verbrauchsteuerberatung. Aus diesem Grund arbeiten wir in nahezu jedem Land der Erde mit einem lokalen Experten zusammen. Die Kooperation basiert auf strengen Qualitätskriterien, langjähriger Partnerschaft und persönlichen Kontakten. Unsere internationalen Partnerfirmen zeichnen sich durch umfassendes Verbrauchsteuer-Knowhow, eine starke Mandantenorientierung, Praxisbezug, Umsetzungsstärke, Teamgeist und schnelle Reaktionszeiten aus.
Unsere Experten informieren über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gesetzliche Regelungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer.
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