Für internationale und nationale Unternehmen ergibt sich aus der wachsenden Komplexität des Steuerrechts und einer erhöhten Streitbereitschaft der Finanzverwaltung ein zunehmendes Konfliktpotential. Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung lassen sich daher nicht durchgängig vermeiden. Eine einvernehmliche Streitbeilegung ist in diesen Fällen nicht immer möglich. Steuerpflichtige müssen die eigene Rechtsposition daher ggf. in einem Finanzgerichtsverfahren, unter Inkaufnahme der hierdurch drohenden Prozessrisiken, durchsetzen.
Unsere WTS-Steuerrechtsexperten beraten internationale und nationale Konzernunternehmen (DAX und MDAX) sowie mittelständische Familienunternehmen bei Konflikten und Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung - und das in allen Gebieten des Steuerrechts.
Dabei verfügen wir über eine langjährige Erfahrung bei der Führung von Steuerrechtsprozessen und ein hohes Spezialwissen im Verfahrensrecht sowie im materiellen Steuerrecht. Auf Grund dessen werden wir vielfach mit der Prozessvertretung in besonders komplexen Steuerrechtsstreitigkeiten beauftragt, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht einen überdurchschnittlich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit in diesem Bereich ist die Konfliktvermeidung bzw. außergerichtliche Schlichtung und Beilegung auftretender Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung. Zum Beispiel durch die Einholung verbindlicher Auskünfte oder „Einigungsgespräche“ mit der Betriebsprüfung. Bei fortdauernden Rechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung sowie in finanzgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen.
Unsere WTS-Experten unterstützen Mandanten im Bereich „Tax Controversy / Tax Disputes“ insbesondere in den folgenden Angelegenheiten:
Nicht immer ist die Sach- und/oder Rechtslage hinsichtlich der Behandlung eines Steuerfalles durch die Finanzverwaltung klar. Rechtssicherheit kann hier durch die Einholung von tatsächlichen Verständigungen oder verbindlichen Auskünften erlangt werden.
Unsere WTS-Steuerrechtsexperten beraten Mandanten umfassend bei der Stellung entsprechender Anträge gegenüber der Finanzverwaltung.
Zudem beraten wir zur vorgeschalteten Prüfung der formellen und materiellen Antragsvoraussetzungen und weiteren erforderlichen Maßnahmen (zum Beispiel bei Verhandlungen mit der Finanzverwaltung), um im Einzelfall eine tatsächliche Verständigung oder verbindliche Auskunft zu erreichen.
Unsere Beratungstätigkeit umfasst auch die Einholung von Anrufungsauskünften im Bereich der Lohnsteuer.
Unsere WTS-Experten vertreten Mandanten bei Betriebsprüfungen gegenüber der Finanzverwaltung. Betriebsprüfungen bergen in der Regel ein erhöhtes Konfliktpotential. Im Vordergrund unserer Beratungstätigkeit steht insoweit das Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten durch gutachterliche Stellungnahmen, zum Beispiel zu Streitthemen mit der Betriebsprüfung, oder die Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen.
Wir stehen Mandanten bei Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung zur Seite. Dabei umfasst unsere Beratungstätigkeit die Vornahme der erforderlichen Verfahrenshandlungen, die Teilnahme an Besprechungen mit der Finanzverwaltung sowie die Prüfung der materiellen Rechtslage.
Die Entwicklung einer auf den konkreten Streitfall abgestimmten Prozessstrategie gehört ebenfalls zu unseren Beratungsschwerpunkten.
Für unsere Mandanten übernehmen wir bundesweit die Prozessführung in finanzgerichtlichen Verfahren in allen Instanzen. Im Vorfeld schätzen wir die Erfolgsaussichten eines Finanzgerichtsprozesses ein. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (einschließlich der Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden).
hinaus vertreten unsere Steuerrechtsexperten Mandanten in Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug vor dem Bundesverfassungsgericht (z.B. bei Verfassungsbeschwerden) oder dem Europäischen Gerichtshof.
Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei Konflikten mit der Finanzverwaltung schließt auch die Beratung zu Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes (insb. Aussetzung der Vollziehung angefochtener Steuerbescheide, Erlass einstweiliger Anordnungen) ein.
Wir im Verrechnungspreisteam (TP Controversy) unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei internationalen Vorabverständigungsverfahren (APAs), grenzüberschreitenden Verständigungsverfahren (MAP) sowie Schiedsverfahren oder Verfahren i.S.d. EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG). Für nähere Informationen nutzen Sie bitte diesen Link zur Fokusgruppe TP Controversy
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