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Customs

In einer globalisierten Welt bestimmen länderübergreifende Produktentwicklungen und der internationale Vertrieb von Waren die Wirtschaft. Zoll- und Außenwirtschaftsrecht können dabei Compliancehürden für global agierende Unternehmen darstellen. Gesetzen und Bestimmungen muss daher mit der gebotenen Sensibilität begegnet werden. Nur dann lassen sich die Herausforderungen des weltweiten Warenverkehrs beherrschen und die für Unternehmen operativ wie fiskalisch besten Lösungen finden.

Unsere WTS-Experten begleiten Mandanten in allen Fragen rund um das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht – mit großer fachlicher Expertise sowie langjähriger praktischer Erfahrung aus internationalen Beratungsunternehmen, der Industrie und der Finanzverwaltung. Unsere Beratungsleistungen sind dabei kompetent, flexibel und vor allem auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten.

Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen durch Business Partnering. Hierbei übernehmen wir die operativen Zolltätigkeiten im Rahmen einer engen Zusammenarbeit.

Wir beraten:

  • Nationale und internationale Unternehmen aller Branchen, die im länderübergreifenden Warenaustausch involviert sind.
  • Geschäftsführung, Vertrieb, Einkauf, Entwicklung, Produktion, Logistik, Steuern, Recht u.a.


Unsere Services in den Bereichen Zoll und Außenwirtschaft umfassen Customs Operations / Business Partnering und Customs Advisory:

 

Customs Operations / Business Partnering

Globale Megatrends fordern Unternehmen und ihre Zoll- und Steuerabteilungen heraus: Stetig neue gesetzliche Regulierungen oder die Forderung nach zunehmender Transparenz sind nur zwei Beispiele. Hinzu kommen laufend höhere Ansprüche an Prozessumsetzungen, technischer Fortschritt, die Digitalisierung und der demographische Wandel, die Auswirkungen auf die Belegschaft haben.

Dadurch steigen die Erwartungen an die Zollabteilungen in Unternehmen kontinuierlich. Sie sollen nicht nur die gestiegenen Reportinganforderungen erfüllen sowie Compliance- und Haftungsrisiken vermindern, sondern sich auch reibungslos in die Geschäftsprozesse integrieren - dabei aber flexibel und kosteneffizient agieren.

Wir von der WTS bieten mit unserem Business Partnering-Modell eine Möglichkeit, Zollabteilungen im Hinblick auf diese Herausforderungen zu optimieren und zu professionalisieren, ohne dass Governance und Kontrolle aus den Händen des Unternehmens gleiten. Mit einem hochqualifizierten Mitarbeiterstamm, breiter steuerlicher Expertise und langjähriger Erfahrung im steuerlichen Business Partnering, sind unsere WTS-Experten der kompetente Partner für zukunftssichere Zusammenarbeit.

Beim Business Partnering im Bereich Zoll übernimmt die WTS ganz oder teilweise die Funktionen der Zollabteilung eines Unternehmens. Dabei kümmern wir uns um operative Tätigkeiten wie beispielsweise die Erstellung bzw. Durchführung von:

  • Ausfuhranmeldungen
  • Einfuhranmeldungen
  • Intrahandels-Statistiken
  • Tarifierungen
  • Anmeldungen zu besonderen Zollverfahren
  • Kalkulationen und Nachweisen im Bereich Warenursprung und Präferenzen
  • Ausfuhrnachweisführungen.


Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird gemeinsam mit dem Business Partner entwickelt und hängt vom jeweiligen konkreten Bedarf des beauftragenden Unternehmens ab. Sie kann bis zu einer tiefen Integration der WTS in die Prozesse der jeweiligen Organisationen gehen.

In jeder Form des Business Partnerings ist gewährleistet, dass die Governance und Kontrolle beim beauftragenden Unternehmen verbleibt. Dies wird durch klare Berichtswege und regelmäßige Berichterstattung sichergestellt. Somit ist der Zollverantwortliche des Unternehmens stets über alle Aktivitäten im Bilde.

Die Basis unseres Business Partnering-Modells ist die Verknüpfung unserer Beratungskompetenz in zollrechtlichen Fragen mit operativer Erfahrung.

 

Customs Advisory

Multinational agierende Unternehmen müssen eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen berücksichtigen – sie stehen damit großen Herausforderungen gegenüber. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, diese Aufgaben strukturiert und mit einer auf sie individuell abgestimmten Strategie anzugehen.

Für unsere Mandanten erstellen wir Gutachten und Einzelauskünfte zu zollrechtlichen Themen. Darunter fallen die zolltarifliche Einreihung und die Unterstützung beim Einholen verbindlicher Zolltarifauskünfte sowie die Ermittlung des Zollwerts. Wir beraten in puncto Warenursprung und Präferenzen. Zudem unterstützen wir hinsichtlich Antidumpingmaßnahmen sowie bei Fragestellungen zum zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer.

Darüber hinaus stehen unsere WTS-Experten Mandanten bei folgenden Themen beratend zur Seite: der Beantragung von Zollbefreiungen (Zollaussetzung oder Zollkontingent) sowie der Analyse zur Reduzierung von Zollbelastungen durch die Nutzung von Präferenzen. Es gehört ebenfalls zu unserem Dienstleistungsportfolio, Einfuhrabgabenbescheide zu überprüfen und bei der Erstellung von Erlass- und/oder Erstattungsanträgen zu unterstützen.


Für unsere Mandanten führen wir Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchs-, Erstattungs- und Erlassverfahren) durch und vertreten sie in Klage- und Revisionsverfahren bis hin zum EuGH. Unsere Experten unterstützen bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren sowie in Strafsachen nach dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.


Wir von der WTS führen zollrechtliche Beratungen im Zusammenhang mit einem Tax Compliance Management System (Steuer IKS) durch. Darüber hinaus arbeiten wir folgendes aus: zollrechtliche und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten und Verfahrensvereinfachungen für Zolllagerverfahren, Veredelungsverfahren, Zollpräferenz- sowie vereinfachte Import- und Exportverfahren.

Unsere WTS-Experten unterstützen im Rahmen der Antragstellung zum Authorized Economic Operator (AEO) sowie beim Monitoring und Bewilligungsmanagement. Wir helfen bei der Erstellung von Arbeits- und Organisationsanweisungen und entwickeln für unsere Mandanten steuer- und zolloptimierte Einkaufs- und Vertriebskonzepte.


In unserem Status Check Zoll führen wir unternehmensinterne Analysen zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Prozesse durch. Wir ermitteln daraus eventuelle Handlungsbedarfe aufgrund unternehmensspezifischer oder rechtlicher Entwicklungen, mit dem Ziel, Risiken zu minimieren. Darüber hinaus sind wir in der Lage, Optimierungspotenziale aufzudecken (zum Beispiel in Form von Kosteneinsparungen oder Prozessverbesserungen). Dabei haben wir für unsere Mandanten stets Transparenz und (Rechts-)Sicherheit (zum Beispiel in Bezug auf die Anforderungen an ein wirksames Compliance Management System) im Auge.


Wir bereiten unsere Mandanten durch interne Audits auf Außenprüfungen vor. Zudem begleiten wir Zollprüfungen, Präferenzprüfungen und Prüfungen nach Außenwirtschaftsrecht. Außerdem erstellen wir Analysen von Prüfungsberichten und leiten daraus Handlungsempfehlungen ab.


Unsere Experten beraten hinsichtlich bestehender Einfuhr-/Ausfuhr-Beschränkungen sowie in exportkontrollrechtlichen Einzelfragen. Zudem implementieren wir Exportkontroll-Richtlinien zur Haftungsminimierung der Geschäftsleitung und kümmern uns um das Design sowie die Einrichtung interner Compliance Programme.


Kontakt
Kay Masorsky
Partner
Hamburg
+49 40 3208666-159
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