Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde zum 01.01.2021 ein Preis für Treibhausgasemissionen für Kraft- und Heizstoffe eingeführt, die nicht vom europäischen Emissionshandel EU ETS umfasst sind. Durch den CO₂-Preis verteuern sich die Energiepreise für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe. Unternehmen müssen kurzfristig ihre Betroffenheit und Mehrbelastung prüfen sowie Strukturen zur Abwicklung der neuen Pflichten schaffen.
In den BEHG-Mehrkosten-Rechner sind lediglich die voraussichtlichen jährlichen Heiz- und Kraftstoffverbräuche einzutragen und das Programm errechnet automatisch die Zusatzbelastung. Anstelle abstrakter CO₂-Preise liegen greifbare Rechengrößen für die Planung vor.
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