Seit dem 1. Januar 2021 gilt, dass alle Unternehmen, die für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung das Global Reporting Initiative(GRI) Rahmenwerk verwenden und Steuern als ein wesentliches Nachhaltigkeitsthema identifiziert haben, den Standard GRI 207 in ihren Berichten anwenden müssen.
Diese veränderten Rahmenbedingungen fordern eine perspektivische Neuausrichtung der steuerlichen Berichterstattung von Unternehmen.
Hierzu zählen:
Die Integration dieser Anforderungen stellt die Steuerfunktion vor neue Herausforderung und erfordert vielfältige Maßnahmen.
Zur effektiven und effizienten Umsetzung eines steuerlichen Nachhaltigkeitsreportings ist eine Digitalisierungsstrategie zur Operationalisierung der Datengewinnung- und visualisierung, sowie die Bereitschaft für die erforderlichen Prozessanpassungen notwendig.
WTS unterstützt bei der Einhaltung folgender Aufgaben:
Bei all diesen Leistungen haben wir die Bedürfnisse aller Stakeholder einer transparenten Steuerberichterstattung im Fokus.
Sich bereits jetzt mit den Anforderungen vertraut zu machen, hat für Sie somit die folgenden Vorteile:
Weitere empfohlene Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung neben den GRI-Standards sind der deutsche Nachhaltigkeitskodex, UN Global Compact sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die GRI ist mittlerweile als Partner der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) etabliert und somit maßgeblich an der Entwicklung eines Kernstandards zur nachhaltigen Geschäftsberichterstattung auf europäischer Ebene beteiligt. Ob und inwieweit die GRI 207 sich zukünftig als Standard durchsetzt oder sogar in nationales Recht umgesetzt wird ist offen. Mit dem Entwurf einer europäischen sozialen Taxonomie steht bereits eine weitere Initiative im Raum, die die bisher bekannte Umwelttaxonomie ergänzen soll. Interessant sind hierbei die Ausführungen zur Steuerplanung und transparenten steuerlichen Berichterstattung. Mit welchen Maßnahme diese Kriterien zukünftig in der Praxis ausgestaltet werden bleibt abzuwarten
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