- Workshops zur Erläuterung der CbCR-Excel-Vorlage und der Anforderungen bezüglich des Qualified CbCR (Pillar Two) und des Public CbCR (EU/EWR)
- Unterstützung bei der Erstellung eines Konzepts bezüglich der CbCR-Daten und des CbCR-Prozesses
Mit dem Country-by-Country Reporting (CbCR) werden multinationale Unternehmen (MNEs) ab einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht über die weltweite Verteilung ihrer Erträge, Steuern, Substanz und Geschäftstätigkeiten in den Ländern, in denen sie tätig sind, einzureichen.
Die gesetzlichen Anforderungen für CbCR basieren auf den Empfehlungen der OECD im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts, insbesondere Aktionspunkt 13. In der EU ist die CbCR-Verpflichtung durch die Richtlinie 2016/881 (DAC4) umgesetzt worden.
Die Erfüllung der Vorgaben der CbCR-Regelung stellt Unternehmen regelmäßig vor grundlegende Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sich aber auch Chancen bei der Erstellung des CbCR durch frühzeitig und klar geregelte sowie effiziente Prozesse.
Eine Vielzahl möglicher Datenquellen, unterschiedliche Detaillierungstiefen, zentrale vs. dezentrale Verfügbarkeiten und fehlende Daten erschweren die Sicherstellung von Datenqualität und –konsistenz.
Die notwendige Interdisziplinarität (TP, Tax, Accounting, Legal, BW & IT, etc.), Identifikation der richtigen Ansprechpartner, fehlende Kapazitäten und erforderliches gegenseitiges (Fach)-Verständnis („Übersetzung“) machen die Datensammlung herausfordernd.
Komplexe globale Prozesse der Dateneingabe, Datenüberarbeitung und –zusammenführung sowie die ständigen Veränderungen im Konzernumfeld (Projekte) müssen mit den steuerrechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden.
Zahlreiche Quellsysteme und wenig Systemunterstützung für CbCR-Zwecke führen zur Notwendigkeit einer manuellen Zusammenführung der Daten und einer erhöhten Fehleranfälligkeit.
Durch die Bereitstellung detaillierter Informationen können Unternehmen potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um steuerliche Unsicherheiten zu minimieren.
Die Einhaltung der CbCR-Vorschriften zeigt das Engagement eines Unternehmens für Transparenz und gesetzeskonformes Verhalten, was sich positiv auf die Reputation auswirken kann.
Die Erfassung und Verwaltung der erforderlichen Daten kann komplex und zeitaufwendig sein. Unternehmen sollten in robuste Datenmanagementsysteme investieren und klare Prozesse zur Datenerfassung und -verarbeitung etablieren.
Die Sicherstellung der Konsistenz und Genauigkeit der gemeldeten Daten ist entscheidend. Regelmäßige Überprüfungen und Audits können helfen, Fehler zu vermeiden und die Qualität der Berichte zu gewährleisten.
Soweit die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, ist der länderbezogene Bericht nach den Vorgaben des §138a AO jährlich zu erstellen und in einem amtlich vorgeschriebenen XML-Datenformat an das BZSt zu übermitteln.
Die Übersetzung dieser steuerrechtlichen Anforderung in die Konzernrealität lässt sich in verschiedene Phasen gliedern. Alle Phasen sollten von einem Prozess der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung begleitet werden:
In einem ersten Schritt wird ein Konzept bezüglich der CbCR-Daten und des CbCR-Prozesses benötigt, was sodann inhaltlich vorzubereiten ist. Hierzu gehört die Identifikation & Festlegung von Datenquellen, die Konkretisierung/Konfiguration der Datenquellen, die Festlegung der einzubeziehenden Einheiten („Constituent Entities“), die Identifikation relevanter Ansprechpartner, der Prozessaufbau und zeitliche Ablauf sowie die Kommunikation. Darüber hinaus sollten frühzeitig technische Unterstützungsmöglichkeiten evaluiert und festgelegt werden.
Im Rahmen der (jährlichen) Umsetzung erfolgt sodann die tatsächliche Sammlung, Zusammenführung, Aufbereitung und Plausibilisierung der Daten zur Erstellung des CbCR im Einklang mit den steuerrechtlichen Anforderungen. Nach der Finalisierung des CbCR ist neben der rechtzeitigen Konvertierung & Übermittlung an das BZSt ebenso die Erfüllung weltweiter Anforderungen (Notifikationen & lokales Filing / Sekundärmechanismen) sicherzustellen.
Eine proaktive Risikoanalyse auf Basis der übermittelten CbCR-Daten ist zwar für das Unternehmen gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch aus Risiko-Management-Gesichtspunkten unbedingt zu empfehlen. Eine solche Analyse ermöglicht es potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um steuerliche Unsicherheiten zu minimieren.
- Workshops zur Erläuterung der CbCR-Excel-Vorlage und der Anforderungen bezüglich des Qualified CbCR (Pillar Two) und des Public CbCR (EU/EWR)
- Unterstützung bei der Erstellung eines Konzepts bezüglich der CbCR-Daten und des CbCR-Prozesses
- Jährliche Unterstützung bei der Erstellung des CbCR
- Konvertierung der ausgefüllten Excel-Datei in erforderliches XML-Format
- Mögliche Umsetzung für folgende Länder: Deutschland, Schweiz, Schweden und Länder die eine OECD pure-Datei akzeptieren
- Übermittlung der XML-Datei an das BZSt
- Einmalige Analyse der CbCR-Daten basierend auf dem OECD Beispiel Risikobericht
- Jährliche Unterstützung bei Erstellung der Risikoanalyse auf Basis der übermittelten CbCR-Daten
- WTS CbCR-2-XML (Konvertierung & Übermittlung)
- WTS CbCRmanager (Konvertierung & Übermittlung, High Level Risikoanalyse)
- CbCR Risk Analyser (Vollumfängliche und detaillierte Risikoanalyse)
- Workshops zur Erläuterung der CbCR-Excel-Vorlage und der Anforderungen bezüglich des Qualified CbCR (Pillar Two) und des Public CbCR (EU/EWR)
- Unterstützung bei der Erstellung eines Konzepts bezüglich der CbCR-Daten und des CbCR-Prozesses
- Jährliche Unterstützung bei der Erstellung des CbCR
- Konvertierung der ausgefüllten Excel-Datei in erforderliches XML-Format
- Mögliche Umsetzung für folgende Länder: Deutschland, Schweiz, Schweden und Länder die eine OECD pure-Datei akzeptieren
- Übermittlung der XML-Datei an das BZSt
- Einmalige Analyse der CbCR-Daten basierend auf dem OECD Beispiel Risikobericht
- Jährliche Unterstützung bei Erstellung der Risikoanalyse auf Basis der übermittelten CbCR-Daten
- WTS CbCR-2-XML (Konvertierung & Übermittlung)
- WTS CbCRmanager (Konvertierung & Übermittlung, High Level Risikoanalyse)
- CbCR Risk Analyser (Vollumfängliche und detaillierte Risikoanalyse)
Basierend auf den OECD Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen, ist ein qualifizierter länderbezogener Bericht Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelungen. Dabei werden besondere Bedingungen an die Datenqualität und -konsistenz des Non-Public CbCR (OECD) gestellt, wie z.B. die angewendeten Rechnungslegungsstandards oder die Berücksichtigung von PPA-Anpassungen („Push-down accounting“).
- Erstellung einer schriftlichen Dokumentation der CbCR-Datenerhebung
- Darstellung der rechtlichen Anforderungen und von Anpassungsvorschlägen
- Präsentation in einem Web-Meeting
- Beantwortung von ad hoc Anfragen
- Ausführliche Stellungnahme
- Erstellung einer schriftlichen Dokumentation der CbCR-Datenerhebung
- Darstellung der rechtlichen Anforderungen und von Anpassungsvorschlägen
- Präsentation in einem Web-Meeting
- Beantwortung von ad hoc Anfragen
- Ausführliche Stellungnahme
Die Pflichten zu der Erstellung des öffentlichen Ertragsteuerinformationsberichts, seiner Offenlegung und die Vorgaben zu Inhalt und Form, sowie Sanktionen werden im § 342 ff. HGB geregelt. Aus deutscher Sicht ist für die betroffenen Unternehmen als erste Berichtsperiode das erste nach dem 21.06.2024 beginnende Geschäftsjahr festgelegt. Die Umsetzung in anderen EU/EWR Staaten kann davon abweichen (z.B. Umsetzung in Rumänien bereits zum 01.01.2023).
- Erläuterung der rechtlichen Public CbCR Anforderungen in Deutschland sowie Verfolgung der Umsetzung in den anderen, Beratung in EU/EWR Inbound-Fällen, Workshops - Erläuterung der Public CbCR-Excel-Vorlage
- (Unterstützung bei der) Überleitung des bestehenden Non-Public CbCR auf die neuen Public CbCR Anforderungen
- CbCR-Qualitätsanalyse: Überprüfung und Erstellung einer schriftlichen Dokumentation der bisherigen CbCR-Datenerhebung und Darstellung möglicher Anpassungsvorschläge, Konsistenzcheck mit anderen Veröffentlichungen, insbesondere Geschäftsbericht
- Unterstützung bei der Identifikation relevanter Stakeholder und bei der Integration in bestehende Unternehmensprozesse (Jahresabschlussprüfung, Interne Kommunikation & Management Reporting, Externe Veröffentlichungen)
- Unterstützung bei der Bestimmung von Art & Umfang der Offenlegung und der Veröffentlichung in Bezug auf das Public CbCR (Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen, zusätzliche Erläuterungen, proaktive Angaben) & Sicherstellung der Konsistenz mit anderen Veröffentlichungen
- Jährliche Unterstützung bei der Erstellung des Public CbCR
- Konvertierung der ausgefüllten Excel-Datei in erforderliches Format
- Übermittlung der Daten an das Unternehmensregister
- Proaktive Analyse der zu veröffentlichenden CbCR-Daten und Vorbereitung auf zu erwartende Stakeholder Anfragen
- Einmalige Analyse der CbCR-Daten basierend auf dem OECD Beispiel Risikobericht
- (Jährliche Unterstützung bei) Erstellung der Risikoanalyse
- WTS CbCR-2-XML (Konvertierung & Übermittlung)
- WTS CbCRmanager (Konvertierung & Übermittlung, High Level Risikoanalyse)
- WTS CbCR Risk Analyser (Vollumfängliche und detaillierte Risikoanalyse)
- Erläuterung der rechtlichen Public CbCR Anforderungen in Deutschland sowie Verfolgung der Umsetzung in den anderen, Beratung in EU/EWR Inbound-Fällen, Workshops - Erläuterung der Public CbCR-Excel-Vorlage
- (Unterstützung bei der) Überleitung des bestehenden Non-Public CbCR auf die neuen Public CbCR Anforderungen
- CbCR-Qualitätsanalyse: Überprüfung und Erstellung einer schriftlichen Dokumentation der bisherigen CbCR-Datenerhebung und Darstellung möglicher Anpassungsvorschläge, Konsistenzcheck mit anderen Veröffentlichungen, insbesondere Geschäftsbericht
- Unterstützung bei der Identifikation relevanter Stakeholder und bei der Integration in bestehende Unternehmensprozesse (Jahresabschlussprüfung, Interne Kommunikation & Management Reporting, Externe Veröffentlichungen)
- Unterstützung bei der Bestimmung von Art & Umfang der Offenlegung und der Veröffentlichung in Bezug auf das Public CbCR (Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen, zusätzliche Erläuterungen, proaktive Angaben) & Sicherstellung der Konsistenz mit anderen Veröffentlichungen
- Jährliche Unterstützung bei der Erstellung des Public CbCR
- Konvertierung der ausgefüllten Excel-Datei in erforderliches Format
- Übermittlung der Daten an das Unternehmensregister
- Proaktive Analyse der zu veröffentlichenden CbCR-Daten und Vorbereitung auf zu erwartende Stakeholder Anfragen
- Einmalige Analyse der CbCR-Daten basierend auf dem OECD Beispiel Risikobericht
- (Jährliche Unterstützung bei) Erstellung der Risikoanalyse
- WTS CbCR-2-XML (Konvertierung & Übermittlung)
- WTS CbCRmanager (Konvertierung & Übermittlung, High Level Risikoanalyse)
- WTS CbCR Risk Analyser (Vollumfängliche und detaillierte Risikoanalyse)
Das CbCR wurde ursprünglich auf Basis der Empfehlungen der OECD im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Projekts, insbesondere Aktionspunkt 13, eingeführt. Ziel war es, die Steuerbehörden als Adressaten des Berichtes mit Hilfe von mehr Transparenz bei der Identifikation von Steuervermeidungsstrategien zu unterstützen. Die Umsetzung in der EU erfolgte durch die Richtlinie 2016/881/EU und in Deutschland auf Basis von §138a AO.
Mit der Einführung der Mindeststeuer (OECD Pillar Two) wurden Vereinfachungsregelungen festgelegt, für deren Anwendbarkeit das Vorliegen eines sogenannten qualifizierten CbCR Voraussetzung ist. Die Umsetzung dieser OECD Pillar Two Transitional CbCR Safe Harbour Regelungen, welche besondere Bedingungen an die Datenqualität und -konsistenz des Non-Public CbCR (OECD) stellen, wurde in Deutschland im Mindeststeuergesetz geregelt.
Auf Beschluss der EU hin (Richtlinie 2021/2101/EU) sollen nun die länderbezogenen Kennzahlen multinationaler Unternehmen, die in der EU oder dem EWR entweder ansässig sind oder aber dort Niederlassungen einer bestimmten Größe haben, nach bestimmten Vorgaben veröffentlicht werden. Das Bestehen einer Offenlegungspflicht sowie die Ordnungsgemäßheit der Offenlegung soll künftig auch Gegenstand der Abschlussprüfung sein. Die Umsetzung des Public CbCR erfolgt in Deutschland auf Basis von § 342 ff. HGB.
Im Vergleich zum Non-Public CbCR (OECD) erweitert sich beim Public CbCR (EU/EWR) der persönliche Anwendungsbereich und es gibt Abweichungen bei den Inhalten und der Definition der einzubeziehenden Einheiten. Allerdings sieht §342h (4) HGB für die weiteren Angaben ein Wahlrecht zur Ableitung aus dem CbCR gem. §138a AO vor.
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