Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • ViDA
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Wer wir sind
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Sommerliebe
  • Jobbörse
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Country by Country Reporting Risk Analyser
  • Schulungsangebot "Fit for Pillar Two"
  • Transitional CbCR Safe Harbour Simulation
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Kulturelles Engagement
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Algeria
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botswana
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Cape Verde
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Congo Brazzaville
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Democratic Republic of Congo
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Equatorial Guinea
  • Estonia
  • Ethiopia
  • Finland
  • Frankreich
  • Gabon
  • Gambia
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Libya
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malawi
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • São Tomé and Príncipe
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • Somalia
  • South Africa
  • South Sudan
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Digital Advisory Industries Legal
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 7 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
    ViDA
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier findest Du einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Dich kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Wer wir sind Was Dich bei uns erwartet Was uns ausmacht Du bei WTS TALENTnetzwerk
    Sommerliebe Jobbörse
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
12.12.2019

Verrechnungspreise in der Gehaltsabrechnung?!

Neuregelung des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG im Jahressteuergesetz 2019 - wirtschaftlicher Arbeitgeber

Keyfacts
Durch die Neuregelung des § 38 Abs. 1 S. 2 EStG soll künftig auch darauf abgestellt werden, wer die Lohnkosten unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes hätte tragen müssen.
Der geplanten Gesetzesänderung hat der Bundestag am 7.11.2019 und nun auch der Bundesrat am 29.11.2019 zugestimmt.
Die Regelung wird am 1.1.2020 in Kraft treten und ist daher erstmals auf nach dem 31.12.2019 endende Lohnzahlungszeiträume anwendbar.
Autor
Frank Dissen
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Frankfurt
zum Profil

Derzeit ist bei internationaler Arbeitnehmerüberlassung das in Deutschland ansässige und aufnehmende Unternehmen inländischer Arbeitgeber i.S.d. § 38 EStG, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich tatsächlich trägt.
Durch die Neuregelung des § 38 Abs. 1 S. 2 EStG soll künftig auch darauf abgestellt werden, wer die Lohnkosten unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes hätte tragen müssen.
Der geplanten Gesetzesänderung hat der Bundestag am 7.11.2019 und nun auch der Bundesrat am 29.11.2019 zugestimmt.
Die Regelung wird am 1.1.2020 in Kraft treten und ist daher erstmals auf nach dem 31.12.2019 endende Lohnzahlungszeiträume anwendbar.

Wirtschaftlicher Arbeitgeber

Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf das stark einschränkende, rechtskräftige Urteil des Finanzgericht München vom 22.04.2016 (Az.: 8 K 3290/14), wonach eine Lohnsteuerabzugsverpflichtung des in Deutschland ansässigen und aufnehmenden Unternehmens nur dann besteht, wenn es die Lohnkosten tatsächlich wirtschaftlich trägt. Das von der Finanzverwaltung geforderte Abstellen auf ein reines "hätte tragen müssen" kommt zumindest nach Auffassung des FG München im Bereich der Lohnsteuer aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht in Betracht.

Insbesondere bei verbundenen Unternehmen bedeutet „wirtschaftlich tragen“, dass das ausländische Unternehmen vom inländischen Unternehmen einen finanziellen Ausgleich (Übernahme der Gehalts-/Personalkosten ohne Gewinnaufschlag) für die Arbeitnehmerüberlassung beansprucht und erhält.

Durch einen Verzicht auf eine Ausgleichsforderung konnten internationale Konzerne somit bislang eine Lohnsteuerabzugsverpflichtung für die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer umgehen - eine Besteuerung in Deutschland erfolgte somit im Zweifel erst bei Durchführung des Veranlagungsverfahren durch den Mitarbeiter.

Fremdvergleichsgrundsatz ist zu beachten

Die Änderung des § 38 Abs. 1 S. 2 EStG soll zukünftig sicherstellen, dass eine Lohnsteuerabzugsverpflichtung auch dann zu beachten ist, wenn tatsächlich kein finanzieller Ausgleich an das ausländische Unternehmen geleistet wird, aber unter Fremden ein Ausgleich vereinbart worden wäre, da der Mitarbeiter in den Geschäftsbetrieb des aufnehmenden Unternehmens integriert ist und zu dessen Nutzen und Risiko tätig wird (Fremdvergleichsgrundsatz - "hätte tragen müssen").

Damit erfolgt nunmehr eine Angleichung der Lohnsteuer an die Einkommensteuer, denn im Einkommensteuerrecht verhindert ein (willkürlicher) Verzicht auf die Weiterbelastung von Gehaltskosten nicht die Steuerpflicht des Arbeitslohnes im Inland, wenn ansonsten die Voraussetzungen für das Vorliegen des wirtschaftlichen Arbeitgebers im Inland erfüllt sind.

Grundkenntnisse im Bereich Verrechnungspreise

Aufgrund der Gesetzesänderung müssen zukünftig auch die Mitarbeiter im Personalbereich und insbesondere in der Gehaltsabrechnung eine Beurteilung des wirtschaftlichen Arbeitgebers nach Fremdvergleichsgrundsätzen vornehmen können. Hierzu sind zumindest Grundkenntnisse im Bereich der internationalen Verrechnungspreise zu beherrschen und anzuwenden, damit der wirtschaftlicheArbei tgeber bei Entsendungsfällen korrekt bestimmt und eine ggf. bestehende Lohnsteuerabzugsverpflichtung entsprechend umgesetzt werden kann.

Wir empfehlen Arbeitgebern dringend die Durchführung entsprechender Trainings/Schulungen für alle Mitarbeiter, die internationale Mitarbeiterentsendungen betreuen.

Autor
Frank Dissen
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Frankfurt
zum Profil
Beitrag erschienen in
Verrechnungspreise in der Gehaltsabrechnung!?
Zur Publikation
GES Newsletter

Unsere Global Expatriate Services-Experten informieren regelmäßig über Entwicklungen und neue Regelungen verschiedener steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, die sich durch die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland ergeben.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Doris Huber und Oliver Schreib sprechen im HR Taxes-Podcast über das Thema Work from aynwhere

Work from anywhere #4 - Immigration
Mehr lesen

Newsletter Ausgabe 3/2023 ist erschienen

#GoDigital - Tax Tech 2023, Pillar Two und CbCR
Mehr lesen

HR Tax Newsletter September 2023

Update zur Pflegereform - Elterneigenschaft und erforderliche Nachweise
Mehr lesen
WTS Services
Service
HR Taxes
Service
Transfer Pricing
Service
Lohnsteuer

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
Hot Topics
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
Karriere
  • Jobbörse
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem