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03.08.2020

Bundesregierung: Bescheinigungsstellen für die steuerliche Förderung von FuE-Projekten festgelegt

Den Zuschlag erhielt eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, dem VDI Technologiezentrum und der AiF Projekt GmbH

Keyfacts
Die Bescheinigungsstellen werden in Berlin, Bonn, Dresden und Düsseldorf errichtet.
Sobald die Bescheinigungsstellen im September ihre Arbeit aufnehmen, können die ersten Anträge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für das laufende Jahr gestellt werden.
Steuerliche Forschungsförderung ist bürokratiearm und ermöglicht gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen nötige Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen.

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber das Forschungszulagengesetz verabschiedet, welches Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Verschiedenen Quellen zufolge hat nun das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach einer öffentlichen Ausschreibung die Bescheinigungsstellen für die steuerliche Forschungsförderung bestimmt. Den Zuschlag erhielt eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, dem VDI Technologiezentrum und der AiF Projekt GmbH. Die Bescheinigungsstellen werden in Berlin, Bonn, Dresden und Düsseldorf errichtet und dem Vernehmen nach spätestens im September ihre Arbeit aufnehmen. Seit dem 20.07.2020 wurden bereits zahlreiche Stellenanzeigen für die verschiedenen Standorte veröffentlicht. Sobald die Bescheinigungsstellen ihre Arbeit aufnehmen, können die ersten Anträge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für das laufende Jahr gestellt werden.

Hintergrund: Mit dem Forschungszulagengesetz wurde die steuerliche Forschungsförderung als zweites Standbein neben der bewährten Projektförderung eingeführt. Sie ist bürokratiearm und ermöglicht gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen nötige Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Für die Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen, das im ersten Schritt durch die neu eingerichteten Bescheinigungsstellen und im zweiten Schritt durch die Finanzämter durchgeführt wird.

Die Unternehmen stellen zuerst einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Begünstigung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Die Prüfung der Voraussetzungen hierfür obliegt der Bescheinigungsstelle, die die inhaltliche Beurteilung übernimmt und dem Antragsteller eine rechtssichere Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ausstellt.

Für den zweiten Schritt leitet diese die erteilte Bescheinigung an das zuständige Finanzamt weiter. Schließlich wird ein Viertel der für das Forschungsprojekt nötigen Personalkosten bis zu einer Summe von einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet. Sollte das Unternehmen Verluste erzielen, erhält es die Fördersumme dennoch ausgezahlt.

Beitrag ist erschienen in Tax Weekly
#29/2020 - Bescheinigungsstellen für die steuerliche Förderung von FuE-Projekten festgelegt
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