Das BMF hat am 17.07.2020 den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vorgelegt. In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts habe sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betreffe insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BFH. Darüber hinaus bestehe ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Laut Begründung des Entwurfs sind als wesentlicher Inhalt des Änderungsgesetzes insbesondere zu erwähnen:
Sowie im Bereich der Umsatzsteuer:
Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens erfolgen:
In Reaktion auf BFH-Rechtsprechung seien folgende Maßnahmen besonders hervorzuheben:
Zudem werde weiterem fachlich gebotenen Regelungsbedarf im Steuerrecht nachgekommen. Dazu gehören insbesondere die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstige redaktionelle Änderungen.
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