Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Wer wir sind
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jobbörse
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital Partnering
  • Transitional CbCR Safe Harbour Simulation
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Kulturelles Engagement
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 7 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier findest Du einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Dich kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Wer wir sind Was Dich bei uns erwartet Was uns ausmacht Du bei WTS TALENTnetzwerk
    Jobbörse
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
04.09.2020

Handlungsbedarf durch Einführung eines nationalen Brennstoffemissionshandels ab 2021

Keyfacts
Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für die Bereiche Wärme und Verkehr
Neues Instrument führt zu zusätzlichen Aufgaben und Pflichten
Abwälzung der Kosten auf Energieverbraucher durch Preiserhöhungen für fossile Brennstoffe
Einsparpotenziale durch Umstellung auf emissionsarme Energieträger
Umfangreiche Compliance-Pflichten für zertifikatepflichtige Unternehmen
Autor
Bertil Kapff
Director
Steuerberater
Prüfer nach § 27 Abs. 2 VerpackG
Düsseldorf
zum Profil

Zum 01.01.2021 startet der nationale Emissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland. Unter das neue Instrument fallen Emissionen aus den Bereichen Wärme und Verkehr. Im Zusammenhang mit der Einführung des nEHS müssen in den Unternehmen kurzfristig Strukturen zur Abwicklung der neuen Pflichten geschaffen werden.

An Energiesteuer gekoppelte Zertifikatepflicht

Entscheidend für den Umfang der zusätzlichen Tätigkeiten ist dabei, ob das jeweilige Unternehmen selbst unter den Handel fällt und zertifikatepflichtig wird oder lediglich mit höheren Energiekosten konfrontiert ist. Unmittelbar betroffen sind Unternehmen, die Energieerzeugnisse in Verkehr bringen und dadurch Schuldner der Energiesteuer werden. Zertifikate nach BEHG sind zu hinterlegen, wenn Energieerzeugnisse in den Verkehr gebracht werden und dadurch die Energiesteuer entsteht. Durch Abstellung auf die dem Verbrauch vorgelagerte Handelsstufe soll der administrative Aufwand verringert werden.

Zunächst sind die unter das nEHS fallenden Energieströme zu bestimmen. In der zweijährigen Startphase 2021-2022 fallen Benzin, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggase unter das BEHG. Ab 2023 werden die erfassten Brennstoffe dann erweitert, insbesondere um Mischstoffe, Kohle und Abfallstoffe. Elektrischer Strom fällt nicht unter das BEHG. Die Emissionszertifikate sind zu schrittweise ansteigenden Festpreisen zu erwerben, beginnend in 2021 mit € 25 je emittierter Tonne Kohlenstoffdioxidäquivalent, bis € 55 pro Tonne CO2 in 2025. Danach sollen die Zertifikate versteigert werden.

Anpassung Energielieferverträge

Aus den zusätzlichen Belastungen resultiert ein Anpassungsbedarf für die Energielieferverträge im Energieeinkauf und -verkauf. Zur Überwälzung der Kosten sind Preisklauseln sowie Steuern- und Abgabenklauseln zu prüfen. Neben den Verträgen zum Energiebezug ist auch festzustellen, ob bei der Energieabgabe an Dritte, z.B. an Mieter, die zusätzlichen Kosten aus dem nEHS weitergegeben werden können.

   Einheit  2021  2022  2023  2024  2025
 Erdgas  kWh  0,5 Cent  0,5 Cent  0,6 Cent  0,8 Cent  1,0 Cent
 Superbenzin  l  6 Cent  7 Cent  8 Cent  11 Cent  13 Cent
 Diesel  l  7 Cent  8 Cent  10 Cent  12 Cent  15 Cent
 leichtes Heizöl  l  7 Cent  8 Cent  10 Cent  12 Cent  15 Cent

Schrittweise Erhöhung der Preise für ausgewählte Brennstoffe durch das BEHG in Euro-Cent; Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Dementsprechend führt der neue Emissionshandel grundsätzlich zu höheren Energiepreisen für alle Verbraucher fossiler Brennstoffe, auch für diejenigen, die nicht selbst unter den Handel fallen. Betroffen sind Verkehrsunternehmen, Industriebetriebe, die Gebäudewirtschaft und auch Privatverbraucher. Die Preiswirkung soll einen Schub für nicht dem BEHG unterliegende erneuerbare Energiequellen bringen.

Umstieg auf emissionsärmere Brennstoffe

Auf dieser Grundlage sind die Auswirkungen des BEHG auf die strategische und operative Planung zu prüfen. Unter Umständen ist ein Umstieg auf alternative Energieträger bzw. ein Umbau der vorhanden technischen Anlagen rentabel, da die Zertifikatspflicht nicht für erneuerbare Brennstoffe entsteht. So fallen biogene Brennstoffe nach dem aktuellen Gesetzesstand nicht unter den Anwendungsbereich des BEHG.

Emissionsmessung und Zertifizierung

Jeder Beteiligte im nEHS hat einen von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu genehmigenden Überwachungsplan zu erstellen, aus dem sich die Ermittlung der ausgleichpflichtigen Emissionen ergibt. In der Startphase (2021 und 2022) muss noch kein Überwachungsplan erstellt und zertifiziert werden. Jeweils zum 31.07. des auf die Inverkehrbringung folgenden Jahres sind Emissionsberichte über die tatsächlichen Brennstoffemissionen für das entsprechende Kalenderjahr bei der DEHSt einzureichen. Die Emissionsberichte sind zuvor durch einen zugelassenen Zertifizierer (z.B. TÜV) zu genehmigen.

Zertifikatehandel

Die operative Abwicklung des Zertifikatehandels wird noch durch den Verordnungsgeber konkretisiert. Aktuell wird überwiegend davon ausgegangen, dass dieser auf einem zentralen Online-Handelsplatz wie der Leipziger Energiebörse EEX, die aktuell u.a. für den europäischen Emissionshandel EU ETS zuständig ist, erfolgen wird. Betroffene müssen sich als Teilnehmer an diesem Handelsplatz registrieren lassen und entsprechend Zertifikate in Auktionen oder dem laufenden Handel erwerben. Unter Zuhilfenahme von Erfahrungswerten aus dem EU ETS ist die Marktentwicklung der Zertfikatepreise zu analysieren, um die bestmöglichen Zeitpunkte für Kauf oder Verkauf von Zertifikaten zu bestimmen.

Bei der DEHSt hat jeder Verantwortliche ein Konto im Emissionshandelsregister zu führen („Compliance-Konto“) Jeweils zum 30.09. des Folgejahres, also erstmals 2022, sind die Zertifikate für die in den Verkehr gebrachten Energieerzeugnisse über das elektronische Konto abzugeben. Es ist für eine ausreichende Deckung des Kontos mit Emissionszertifikaten zu sorgen.

Prüfung von Ausnahmetatbeständen

Weiterhin ist zu prüfen, ob Begünstigungstatbestände des BEHG in Anspruch genommen werden können. Unter den europäischen Emissionshandel EU ETS fallende Anlagen sollen vom nEHS ausgenommen werden. Besonders energieintensive Unternehmen können von Härtefallregelungen oder von Carbon Leakage-Begünstigungen profitieren. Die genaue Ausgestaltung ist derzeit Gegenstand der Verordnungsgebung.

Mögliche Verfassungswidrigkeit und Rechtsentwicklung

Insbesondere hinsichtlich der Einführungsphase mit festen CO2-Preisen und ohne Emissionsmengenbegrenzung besteht Uneinigkeit über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Instruments. Daneben werden Erweiterungen wie bspw. Regelungen zu einem Grenzausgleich sowie die Integration in den EU ETS oder einen anderen Emissionshandel diskutiert. Auch die Rechtsprechung und Literatur dürften sich in Zukunft dynamisch entwickeln. Daher ist genaues Monitoring von Gesetzgebung und Behördenpraxis zu den neuen Instrumenten erforderlich.

Autor
Bertil Kapff
Director
Steuerberater
Prüfer nach § 27 Abs. 2 VerpackG
Düsseldorf
zum Profil
Newsletter Energy & Consumption Tax

Unsere Experten informieren über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gesetzliche Regelungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Revisionsverfahren beim BFH

Stromsteuerrechtlicher Entlastungsberechtigter bei Betriebsführung automatisierter Anlagen
Mehr lesen

Betroffene Anlagenbetreiber müssen ihre Vermarktungsperspektiven prüfen

Wegfall der Förderung für bestimmte EEG-Bestandsanlagen ab dem 31.12.2020
Mehr lesen

Ziel ist die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Senkung des CO2-AusstoßesZiel ist die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zur Senkung des CO2-Ausstoßes

Umsatzsteuerliche Implikationen des nationalen Emissionshandels für Brennstoffemissionen ab 01.01.2021
Mehr lesen
WTS Services
Service
GreenTax

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
Hot Topics
  • Sustainability Services
  • Pillar Two
  • DAC 6
  • Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
  • FISG
Karriere
  • Jobbörse
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem