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Mittelstand

Der deutsche Mittelstand ist der Jobmotor der deutschen Wirtschaft. Rund 58 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten in kleinen oder mittleren Unternehmen, sogar 82 Prozent der Auszubildenden werden von mittelständischen Firmen beschäftigt. Inhabergeführte, mittelständische Betriebe umfassen laut amtlicher Statistik 99,6 Prozent aller deutschen Unternehmungen und ist mit 35,3 Prozent des Gesamtumsatzes in Deutschland der stärkste Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung (Bundesministeriums für Wirtschaft Jan/2019).

Egal ob Handwerk, Handel oder Gewerbe, ob Dienstleistung, Entwicklung oder strategische Begleitung in und über alle Branchen hinweg (Automobil, Anlagebau, Bau- und Immobilien, Maschinenbau, Chemie, Gesundheitswesen, Textil, Bekleidung, Transport, Logistik und Verkehr, Energie, Agrar und Ernährung, Medienunternehmungen, Film und Verlagswesen, etc.), überall findet man überregional operierende, europäisch orientierte und auf die Weltmärkte ausgerichtete mittelständische Unternehmen.

In einer Vielzahl von Fällen sind es nicht nur inhabergeführte, sondern schon seit Generationen in Familienhand befindliche Firmen. Aus einer besonderen Verankerung heraus, einer speziellen Mischung aus Verantwortung gegenüber der eigenen Belegschaft, der eigenen Heimatregion und der eigenen Familie ist der inhabergeführte Mittelstand oft auch widerstandsfähiger und insgesamt krisenresistenter gegen die vielfältigen Herausforderungen der internationalen Märkte.

In allen Fällen müssen Steuern erfasst, erklärt und gezahlt werden - angefangen von der Gewerbesteuer vor Ort, über die Einkommen- und /oder die Körperschaftsteuer im Unternehmen, die Lohnsteuer für die Beschäftigten, die Umsatz-, Energie-, Immobilien- und Versicherungsteuern oder Kapitalertragsteuer und Zölle, um nur einige Beispiele zu nennen.

Je stärker die Betriebe international ausgerichtet sind, desto deutlicher treten daneben auch komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge im Umgang mit ausländischen Betriebstätten oder Projektgesellschaften auf. Steuerrechtliche Konzepte rund um bestehende oder zukünftige Altersvorsorgesysteme der betrieblichen Art erhalten heutzutage auch eine größere Relevanz. Nicht zu vergessen sind die gesetzlich geforderten und präventiv wirkenden internen Kontroll- und Compliance-Systeme, deren Aufbau und Betrieb von immer wichtigerer Bedeutung werden.

Gerade inhabergeführte Familienbetriebe sind zudem immer auch in Nachfolgefragen und in innerbetrieblichen Optimierungsfragen zu unterstützen, denn sie müssen sich im Wettbewerb auch gegenüber industriellen Strukturen behaupten.

Aus der Erfahrung von vielfältigen inhabergeführten und industriell ausgerichteten mittelständischen Unternehmungen sehen wir insbesondere folgende thematische Felder nachgefragt:

  • Aufbau und Betrieb steuerrechtlicher Systeme, insbesondere im internationalen Kontext mit ausländischen Betriebs-/Projektstätten und/oder Tochtergesellschaften inkl. individueller Verrechnungspreissystematiken
  • Zukunftsorientierte Digitalisierung der Finanz- und Steuerfunktion; begleitet von einem belastbaren internen steuerlichen Kontrollsystemen Steuer IKS
  • Nachfolgeregelungen bzw. stiftungsrechtliche Konzepte
  • Lohn- und gehaltssteuerrechtliche Konzepte im internationalen Umfeld
  • Ideen zum flexiblen Aufbau spezieller steuerrechtlicher Kompetenzen

 

Die Beraterinnen und Berater von WTS kennen die besonderen Herausforderungen mittelständischer Unternehmen. Wir unterstützen sie sowie Unternehmerinnen und Unternehmer mit Lösungen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Im Fall von zusätzlichen Fragen aus dem Bereich Finanzen/Rechnungswesen zu den Themen Bilanzierung und Bewertung, zu geplanten Transaktionen oder zu individuellen EDV- bzw. IT-Lösungen für Ihren Finanzbereich steht Ihnen selbstverständlich auch unsere Tochter WTS Advisory mit Ihren kompetenten Dienstleistungen und erfahrenen Beraterinnen und Beratern gerne zur Verfügung.

Unser Dienstleistungsangebot für mittelständische Unternehmen:

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