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13.09.2020

Neuer nationaler Brennstoffemissionshandel: WTS schult deutsche Industrie

Green-Tax Partner Dr. Karen Möhlenkamp und Dr. Sabine Schulte-Beckhausen schulen gemeinsam mit dem BDI die deutsche Industrie zum neuen nationalen Brennstoffemissionshandel

Keyfacts
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz zielt auf die Sektoren Verkehr und Wärme ab, in denen bislang ein wirksames auf der CO2-Intensität basierendes Preissignal für fossile Heiz- und Kraftstoffe fehlt
Die neuen Regelungen sind in der zweijährigen Startphase (2021-2022) für alle diejenigen relevant, die im Sinne des Energiesteuergesetzes Benzine, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggase in Verkehr bringen.
Ab 2023 werden die erfassten Brennstoffe dann erweitert, insbesondere um Mischstoffe, Kohlen und Abfallstoffe.
Kernverpflichtung für die unmittelbar betroffenen Firmen wird der Kauf von Emissionszertifikaten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt sein.

Hierzu hat die WTS in Kooperation mit dem BDI eine Webinar-Reihe aufgesetzt, in der seit April 2020 monatlich über die aktuellen Rechtsentwicklungen berichtet wird und praktische Anwendungsfragen mit den Teilnehmern erörtert werden. Die Reihe erfreut sich großen Zuspruchs, in den ersten Veranstaltungen waren jeweils über 130 Unternehmen beteiligt.

Hintergrundinformationen zum Brennstoffemissionshandel

Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2019 ein Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) vorgelegt. Damit will Deutschland seine unionsrechtlichen Klimaschutzziele - die sanktionsbewehrt sind - umsetzen und die deutschen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 38% senken.

Das BEHG erfasst die Sektoren, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen. Konkret zielt das neue Gesetz auf die Sektoren Verkehr und Wärme ab. In diesen Bereichen fehlt bislang ein wirksames auf der CO2-Intensität basierendes Preissignal für fossile Heiz- und Kraftstoffe.

Durch das BEHG kommen zahlreiche neue Verpflichtungen auf die deutsche Wirtschaft zu. Unmittelbar betroffen sind diejenigen Unternehmen, welche für die dem BEHG unterliegenden Energieerzeugnisse energiesteuerpflichtig sind - insbesondere sind das Unternehmen der Mineralöl- und Gasbranche. Die neuen Regelungen sind in der zweijährigen Startphase (2021-2022) für alle diejenigen relevant, die im Sinne des Energiesteuergesetzes Benzine, Gasöle, Heizöle, Erdgas und Flüssiggase in Verkehr bringen.

Ab 2023 werden die erfassten Brennstoffe dann erweitert, insbesondere um Mischstoffe, Kohlen und Abfallstoffe.

Kernverpflichtung für die unmittelbar betroffenen Firmen wird der Kauf von Emissionszertifikaten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt sein. Hierzu müssen die Unternehmen zunächst ermitteln und von externen Auditoren überprüfen lassen, wieviel CO2-Emissionen die jährlich in Verkehr gebrachten Energieerzeugnisse verursachen. Für die so ermittelte Menge muss dann jeweils bis zum 31. August des Folgejahres, also erstmals zum 31.08.2022, bei der DEHSt die entsprechende Zertifikatemenge abgegeben werden. In der Einführungsphase werden die Zertifikate zu einem Festpreis veräußert, beginnend mit 25 Euro/Emissionszertifikat für das Jahr 2021 bis 55 Euro/Emissionszertifikat für das Jahr 2025. Danach werden die Zertifikate frei versteigert.

Mittelbar betroffen werden alle Industriebetriebe sein, die nicht dem EU-ETS unterliegen sowie Verkehrsunternehmen und die Gebäudewirtschaft. Aber auch die Verbraucher der belasteten Brennstoffe: Man wird sich insgesamt auf steigende Kosten bei der Nutzung von Energie aus fossilen Brennstoffen einstellen müssen. Dies soll einen weiteren Schub in Richtung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen bringen, da hierdurch die durch das BEHG auferlegten CO2-Kosten vermieden werden können.

Die Detailregelungen sind noch im Aufbau. Anfang Juli 2020 hat das Bundesumweltministerium zwei Referentenentwürfe zu Verordnungen zum BEHG vorgestellt.

Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
 

  2021 2022 2023 2024 2025 2026 ab 2027
 alt  10 €  20 €  25 €  30 €  35 €  35 € bis 60 €  offen
 neu  25 € ------------------->  55 €  55 € bis 65 €  offen

 

Dr. Karen Möhlenkamp
Partnerin, Geschäftsführerin
Rechtsanwältin
Düsseldorf
Dr. Sabine Schulte-Beckhausen
Partnerin
Rechtsanwältin
Köln
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