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06.09.2021

BMF: Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

BMF bezieht Position zu Streitbeilegungsverfahren gem. DBA, EU-Schiedskonvention sowie EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz

Keyfacts
Erforderlich wurde die Aktualisierung des Merkblatts insbesondere aufgrund der EU-Streitbeilegungsrichtlinie, die durch das EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde.
Anträge sind in deutscher Sprache zu stellen und eine Übersetzung in der gemeinsamen Arbeitssprache (zumeist englisch) beider Länder anzuhängen.
Es ist möglich, ein innerstaatliches Rechtsbehelfsverfahren und gleichzeitig ein internationales Streitbeilegungsverfahren über denselben Streitgegenstand zu führen.
Verständigungsvereinbarungen sollen nach § 175a Satz 1 AO ungeachtet der Bestandskraft deutscher Bescheide umgesetzt werden können. § 175a Satz 2 AO enthalte eine aufschiebend bedingte Ablaufhemmung.

Das BMF hat sein "Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" mit BMF-Schreiben vom 27.08.2021 aktualisiert. Darin bezieht es Position zu Streitbeilegungsverfahren gem. DBA, EU-Schiedskonvention sowie EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz. Auch andere strittige Fragen werden geklärt. Erforderlich wurde die Aktualisierung insbesondere aufgrund der EU-Streitbeilegungsrichtlinie, die durch das EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Das EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) stellt den Verfahren gem. DBA oder EU-Schiedskonvention ein drittes Streitbeilegungsverfahren mit konkreten Fristen und erweitertem Anwendungsbereich zur Verfügung. Steuerpflichtige können dieses Verfahren bei grenzüberschreitenden Streitfällen zwischen Finanzverwaltungen zweier EU-Mitgliedstaaten anstelle der anderen Verfahren einleiten (parallel zu den herkömmlichen Verfahren geht dies nicht). Wie ein solches Verfahren gem. EU-DBA-SBG initiiert und durchgeführt werden kann, wird in dem Merkblatt erläutert. Dabei ist wichtig, dass das EU-DBA-SBG erst für Steuerjahre anwendbar ist, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Nur wenn beide betroffenen Finanzverwaltungen zustimmen, kann das Verfahren gem. EU-DBA-SBG auch für frühere Fälle angewandt werden.

Das Merkblatt enthält einige interessante allgemeine Anmerkungen:

Anträge sind in deutscher Sprache zu stellen und eine Übersetzung in der gemeinsamen Arbeitssprache (zumeist englisch) beider Länder anzuhängen. Neu ist, dass der Antrag nur dann als fristwahrend eingereicht angesehen wird, wenn auch eine Sachverhaltsdarstellung und -dokumentation mit eingereicht wird. Unklar ist, ob dies von der gesetzlichen Grundlage gedeckt ist.

Das BMF äußert sich auch zum Verhältnis der Streitbeilegungsverfahren zu nationalen Rechtsbehelfsverfahren. Es sei möglich, ein innerstaatliches Rechtsbehelfsverfahren und gleichzeitig ein internationales Streitbeilegungsverfahren über denselben Streitgegenstand zu führen. Ob dies auch im Fall eines rechtskräftigen Urteils eines deutschen Gerichts zulässig ist, bleibt ungeklärt. Auch zum Verhältnis von Verständigungsverfahren zu Erstattungsverfahren für einbehaltene Quellensteuer nimmt das BMF Stellung.

Auch einige wichtige verfahrensrechtliche Klarstellungen sind in dem Merkblatt enthalten. Entsprechend den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts soll ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO nur in Verbindung mit einem Einspruch beantragt werden können. Erfreulicherweise äußert sich die Finanzverwaltung auch dahingehend, dass die Verständigungsvereinbarung nach § 175a Satz 1 AO ungeachtet der Bestandskraft deutscher Bescheide umgesetzt werden könne. § 175a Satz 2 AO enthalte eine aufschiebend bedingte Ablaufhemmung (Rz. 94).

Schließlich listet das BMF in seinem Merkblatt alle deutschen DBA auf, in denen eine Schiedsklausel bzw. eine Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens enthalten ist.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#32/2021 - BMF aktualisiert Merkblatt zu internationalen Verständigungs-und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren)
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