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23.11.2020

BMF: Neuer Entwurf zur ATAD-Umsetzung an Bundestag übersandt

Inhaltlich wurde eine 1:1 Umsetzung der ATAD-Richtlinien vereinbart

Keyfacts
Es handelt sich um ein eigenständiges Vorgehen des BMF gegenüber den Bundestagsabgeordneten, eine noch zu erfolgende Abstimmung mit dem BMWi könnte zu inhaltlichen Änderungen führen.
Es steht zur Diskussion, ob die Umsetzung der BEPS-Aktionspunkte 8 bis 10 noch aufgenommen wird.
Aus Wirtschaftssicht wäre es wünschenswert, die Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf 15 % zu senken.
Die ATAD-Regelungen sollen entgegen vorheriger Versuche nicht in das Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2020 Eingang finden.

Mit Bearbeitungsstand vom 17.11.2020 hat das BMF den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der ATAD-Richtlinien“ an die finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen versendet. Der Entwurf beinhaltet folgende Maßnahmen:

Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (Umsetzung von Art. 5 ATAD)

  • Anpassung der Stundungsregelungen an die ATAD in §§ 4g, 36 Abs. 5 EStG, § 6 AStG
  • Wertverknüpfung bei der Begründung und Stärkung von Besteuerungsrechten („Verstrickung“), §§ 4, 6 EStG, § 12 KStG
     

Hybride Gestaltungen (Umsetzung von Art. 9, 9b ATAD)

  • Neutralisierung von Besteuerungsinkongruenzen durch Betriebsausgabenabzugsverbot bzw. Versagung der Steuerfreistellung bei hybriden Gestaltungen (§ 4k (neu), § 3 Nr. 40, § 50d Abs. 9 EStG; § 8b KStG)
     

Hinzurechnungsbesteuerung (Umsetzung von Art. 7 und 8 ATAD)

  • Beherrschungskriterium
    Statt wie bisher auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, wird eine gesellschafterbezogene Betrachtung durchgeführt.
     
  • Einkünftekatalog
    Der Aktivkatalog des § 8 AStG wird angepasst. Dies betrifft insbesondere die Dividenden, die nach der ATAD grundsätzlich passiv sind.
     
  • Verlustverrechnung
    Bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen darf im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr stattfinden.
     
  • Besteuerungstechnik
    Nach der ATAD hat die Hinzurechnung im Veranlagungszeitraum des Endes des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft zu erfolgen.


Inhaltlich wurde eine 1:1 Umsetzung der ATAD-Richtlinien vereinbart, also eine möglichst minimale Umsetzung ohne EU-rechtlich nicht erforderliche Verschlechterungen zu Lasten der Wirtschaft. Allerdings wurde der Entwurf bisher noch nicht mit dem BMWi abgestimmt, vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges Vorgehen des BMF gegenüber den Bundestagsabgeordneten. Dieses Vorgehen ist insofern ungewöhnlich, als es vom üblichen Gesetzgebungsverfahren erheblich abweicht. Eine noch zu erfolgende Abstimmung mit dem BMWi könnte zu inhaltlichen Änderungen führen, da dieses Ressort die Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Privatpersonen in § 6 AStG bisher kategorisch abgelehnt hat, zumal diese Regelung EU-rechtlich nicht erforderlich ist und daher auch nicht einer 1:1 Umsetzung entspricht. Umgekehrt ist die Unvereinbarkeit mit EU-Recht sogar sehr wahrscheinlich. Weiterhin steht zur Diskussion, ob die Umsetzung der BEPS-Aktionspunkte 8 bis 10 noch aufgenommen wird. Und last not least wäre es aus Wirtschaftssicht wünschenswert, die Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf 15 % zu senken. Auch diese beiden Punkte gehen allerdings
über eine 1:1 Umsetzung der Richtlinien hinaus.

Wann das reguläre Gesetzgebungsverfahren (Ressortabstimmung, dann Referentenentwurf und Kabinettsbeschluss sowie anschließend Übermittlung an den Bundestag) beginnen wird, ist unklar. Entschieden wurde hingegen, dass die ATAD-Regelungen entgegen vorheriger Versuche nicht in das Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2020 Eingang finden sollen. Wegen der fortdauernden, schwierigen Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen wurde die 2./3. Lesung des JStG 2020 für diese Woche von der Tagesordnung genommen. Ob sie nächste Woche am 27.11.2020 erfolgen kann, hängt vom Fortgang der Verhandlungen ab und ist daher noch unklar.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#43/2020 - Neuer Gesetzentwurf des BMF zur ATAD-Umsetzung
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