Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
  • DAC 6
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jetzt bewerben
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital Partnering
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 6 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier finden Sie einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Überblick Unternehmenskultur WTS als Arbeitgeber Warum WTS TALENTnetzwerk
    Jetzt bewerben
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
02.11.2020

Bundestag: Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet

Schwerpunkt der Änderungen: Einschränkung der Steuerbefreiung bei Personenversicherungen und Besteuerung bestimmter Drittlandsrisiken

Keyfacts
Die Umsetzungsfrist wurde vom 01.07.2021 auf Januar 2022 verschoben, um den Versicherungsunternehmen mehr Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben.
Die Neugestaltung und Ausweitung der Steuerbarkeit speziell von Versicherung von bestimmten Fahrzeugen, aber auch von Betriebstätten deutscher Versicherungsnehmer im Drittland dürfte besonders herausfordernd sein.
Nennenswerte Steuermehreinnahmen werden aus den Neuregelungen zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechtes nicht erwartet.
Versicherungsteueranmeldungen müssen ab 2022 verpflichtend elektronisch abgeben werden.
Die Versicherungsteuerdurchführungsverordnung wird neu belebt und dient im Wesentlichen dazu, durch die Gesetzesänderungen neu ins Gesetz aufgenommene Begrifflichkeiten zu definieren
Zustimmung des Bundesrat zum Gesetz ist für die Plenarsitzung am 27.11.2020 geplant
Autor
Dr. Philipp Besson
Partner
Rechtsanwalt
München, Kolbermoor
zum Profil

Nachdem der Finanzausschuss des Bundestags erst am 28.10.2020 die Beschlussempfehlung für den Bundestag verabschiedet hatte, hat dieser bereits am Abend des 29.10.2020 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechtes (und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften) mit den empfohlenen Änderungen verabschiedet.

Das Gesetz blieb trotz der durchgehend sehr heftigen Kritik von Experten in der Anhörung Anfang Oktober im Finanzausschuss gegenüber dem Regierungsentwurf fast gänzlich unverändert. Das BMF hat die Kritik dem Vernehmen nach erfolgreich mit der Vorlage eines Entwurfs für ein Anwendungsschreiben ausgeräumt. Dieser Entwurf ist bisher nicht öffentlich bekannt gemacht worden.

Im Ergebnis kommt es damit also zu allen geplanten Änderungen. Lediglich eine Umsetzungsfrist wurde hinausgeschoben.

Die Neuregelungen betreffen wie bereits berichtet (vgl. WTS Journal 03/2020) die Einschränkung der Steuerbefreiung von bestimmten Personenversicherungen. Die neue Vorschrift ist diesbezüglich bereits vom Wortlaut her äußerst komplex ausgestaltet und wirft damit bereits viele Fragen für die spätere praktische Umsetzung auf.

So folgt daraus zum Beispiel nicht eindeutig, welche Vertragstypen nun konkret von der Neuregelung betroffen sind, welche neuen zusätzlichen Informationspflichten nun der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung hat und auch wie die Versicherung diese einfordern kann bzw. wie diese bei Verstoß sanktioniert werden. Da Lebens- und Altersversicherungsverträge oft 30 oder 40 Jahre lange Laufzeiten haben, dürfte dies nach Ansicht der Experten und der Versicherungswirtschaft einen hohen Administrationsaufwand nach sich ziehen. Allerdings geht das BMF gemäß dem Bericht des Finanzausschusses hierzu entgegengesetzt davon aus, dass eine fortlaufende und proaktive Überprüfungspflicht der erstmals aufgenommenen Vertragsdaten durch das Versicherungsunternehmen nicht besteht. Es bleibt zu hoffen, dass dies im o.g. Anwendungsschreiben auch so enthalten ist.

Für die Umsetzung wurde die Frist vom 01.07.2021 auf Januar 2022 verschoben, um den Versicherungsunternehmen mehr Zeit für die notwendigen Anpassungen zu geben. Die Regelung soll dann nur für Neuverträge bzw. bei Gruppenversicherungsverträgen für neu in bestehende Verträge aufgenommene sog. Risikopersonen gelten.

Besonders herausfordernd dürfte daneben auch die Neugestaltung und Ausweitung der Steuerbarkeit speziell von Versicherung von bestimmten Fahrzeugen wie bestimmten Schiffen oder Flugzeugen, aber auch von Betriebstätten deutscher Versicherungsnehmer im Drittland sein. Hier sollen nun auch im Drittland belegene Risiken der deutschen Versicherungsteuer unterfallen. Der Gesetzentwurf spricht hier zwar von einer gesetzlichen Klarstellung, der BFH hatte die Rechtsansicht der Finanzverwaltung kürzlich jedoch klar verworfen (BFH-Urteil vom 10.06.2020, V R 48/19), d.h. die Regelung dürfte damit konstitutiv sein. Neben den Versicherungen, die diese Sachverhalte nun auch (und oft zusätzlich) in Deutschland erfassen und besteuern müssen, haben nun wohl auch viele deutsche Unternehmen Handlungsbedarf. Es ist anzunehmen, dass sie ihren Versicherungsbestand überprüfen, um zusätzliche Kosten durch die Doppelbesteuerung in Deutschland und im Ausland zu vermeiden.

Steuermehreinnahmen werden aus diesen in der Umsetzung sehr aufwändigen Neuregelungen zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechtes wohl nicht erwartet. Im Gesetzentwurf selbst werden sie bereits als nicht quantifizierbar angegeben.

Auf zwei weitere wichtige Änderungen ist noch hinzuweisen. Versicherungsteueranmeldungen müssen ab 2022 verpflichtend elektronisch abgeben werden. In Ergänzung zum Gesetz wird die Versicherungsteuerdurchführungsverordnung, deren Abschaffung der Bundesrechnungshof kürzlich noch gefordert hatte, neu belebt. Sie dient nunmehr im Wesentlichen dazu, durch die Gesetzesänderungen neu ins Gesetz aufgenommene Begrifflichkeiten zu definieren. Nennen kann man hier vor allem die Definition des „verbliebenen“ Umfangs der Steuerbefreiung bei Personenversicherungen und des neugeschaffenen sogenannten „materiellen“ Versicherungsnehmers.

Nunmehr muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Dies ist für die Plenarsitzung am 27.11.2020 geplant.

Die Versicherungsunternehmen und ihre Kunden werden nun damit beginnen müssen, den Änderungsbedarf vor allem im organisatorischen, IT-technischen und vertraglichen Bereich zu ermitteln, um die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang bleibt zu hoffen, dass auch das dem Finanzausschuss bereits als Entwurf vorgelegte Anwendungsschreiben zur Einführung bald veröffentlicht wird.

Autor
Dr. Philipp Besson
Partner
Rechtsanwalt
München, Kolbermoor
zum Profil
Beitrag ist erschienen in Tax Weekly
#40/2020 - Bundestag verabschiedet Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts
Zur Publikation
Tax Weekly

Unsere WTS Experten und Gastautoren informieren regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Tax, Legal und Financial Advisory.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Der Bundesrat soll dem Gesetz voraussichtlich am 27.11.2020 zustimmen

Bundesregierung: Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum JStG 2020
Mehr lesen

Ein darüber hinaus veröffentlichtes Cover Statement ordnet die Bedeutung der beiden Dokumente ein

OECD: Blueprints zu Säule 1 und 2 vom Inclusive Framework zur Veröffentlichung freigegeben
Mehr lesen

Die endgültige Stellungnahme soll vom Plenum des Bundesrats am 09.10.2020 beschlossen werden

Bundesrat: Ausschussempfehlungen zum JStG 2020 mit einem ATAD-Umsetzungsgesetz
Mehr lesen
WTS Services
Service
Indirect Tax / VAT

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
Hot Topics
  • Sustainability Services
  • Pillar Two
  • DAC 6
  • Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
  • FISG
Karriere
  • Jetzt bewerben
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem