Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie können für das Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit, insbesondere aber zur Vermeidung zusätzlicher Liquiditätsbeeinträchtigungen, auch zum jetzigen Zeitpunkt noch durch geeignete Maßnahmen abgemildert werden.
Gewährleisten der operativen Handlungsfähigkeit
COVID-19 ist in erster Linie ein Gesundheitsthema. Die signifikante Ausbreitung und die zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung getroffenen Maßnahmen können dazu führen, dass die im Unternehmen benötigten Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen.
Aus unternehmerischer Sicht ergibt sich daher die Herausforderung, einerseits die Personalsituation realistisch eruieren und planen zu können sowie den Gesundheitsschutz der nicht erkrankten Arbeitnehmer zu gewährleisten. Andererseits obliegt es dem Unternehmer auch, die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise im Steuerbereich, trotz einer krankheitsbedingt knappen Personaldecke sicherzustellen (Stichwort: Tax Compliance).
Es ergibt sich ein großes Spektrum an Fragestellungen, aber auch an Handlungsmöglichkeiten:
- Etablierung eines Notfallmanagements mit entsprechenden Leitlinien und eindeutigen Kommunikations- und Meldewegen
- Sicherstellen einer Krisenkommunikation für interne als auch externe Zwecke (Medien, Lieferanten, Kunden, Banken, Anteilseigner, etc.)
- Datenschutzkonforme Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten von Beschäftigten, Befragung von Gästen und Besuchern des Unternehmens zu Corona relevanten Aspekten, Informationsweitergabe an öffentliche Stellen
- Anpassung der Produktion der Arbeitsorganisation an die gegenwärtige Nachfragesituation, z.B. durch Kurzarbeit, Homeoffice, etc., und sich daraus ergebende lohnsteuerliche Fragestellungen
- Aufbau eines Risikoinventars mit Schadenszenarien je Ressource sowie entsprechender Mechanismen um einen störungsfreien Arbeitsablauf auf dem Unternehmensgelände sicherzustellen
- Sicherstellung der verschiedenen Verfahrensstufen des Steuererklärungsprozesses, z.B. Datenbeschaffung aus ERP-Systemen, Erstellung der Steuererklärung, Fristenkontrollen und Bescheidprüfung, aber auch Erstellen der Transfer-Pricing Dokumentationen und die Abgabe des CBC-Reporting
- Korrekte Abbildung von Sondermaßnahmen aus steuerlicher Sicht, wie beispielsweise Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, Entgeltfortzahlungen, etc.
Liquiditätsschützende Maßnahmen
Neben der operativen Handlungsfähigkeit kommt es auch darauf an, das Unternehmen finanziell handlungsfähig zu halten und folglich die Geldflüsse zu überprüfen und krisengerecht anzupassen. Hier gibt es eine Vielzahl von kurzfristig zur Verfügung stehenden Instrumentarien, u.a.:
- Herabsetzungs- bzw. Stundungsmöglichkeiten für Steuervoraus- und/oder -nachzahlungen im Bereich der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer
- Optimale Nutzung der eingeräumten Unterstützung im Zuge des Maßnahmenpaketes von BMF und BMWi, z.B. KfW-Unternehmerkredit, Risikoübernahmen für Betriebsmittelkredite oder auch Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen)
- Sicherstellen eines zügigen Veranlagungsverfahrens bei zu erwartenden Steuererstattungen, insbesondere auch aus Vorsteuerüberhängen
- Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit nicht stundbaren Zahllasten
- Vollstreckungsschutz gegen die Eintreibung ausstehender Steuerverbindlichkeiten
- Anpassung von Verrechnungspreismargen durch die Allokation von außergewöhnlichen Kosten, Verlusten und Umsatzausfällen aufgrund von Covid-19 bedingten wirtschaftlichen Auswirkungen
- Strategien zur Vermeidung/Reduzierung konzerninterner Quellensteuern
- Prüfung etwaiger Erstattungsmöglichkeiten im Bereich der Strom- und Energiesteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
- Rückstellungsbildung aufgrund von Covid-19 bedingten Risiken, Ausfällen bzw. für Restrukturierungsmaßnahmen, etc.
- Vermeidung von Zinsabzugsbeschränkungen bei gesteigerter Aufnahme von Fremdkapital
- Steuerliche Analyse betreffend der Qualifikation staatlicher Maßnahmen als unerlaubte Beihilfe (Bilanzeffekt im Unternehmen)
- Behandlung von Vertragsauflösungen und Schadenersatzzahlungen aus steuerlicher Sicht
- Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement
Strukturelle Maßnahmen
Auch kurzfristig, jedenfalls aber auf mittelfristige Sicht können weitergehende Maßnahmen getroffen werden, um das Unternehmen dauerhaft vor unnötigen Liquiditätsabflüssen zu schützen und es so krisenfest aufzustellen:
- Cash-flow Optimierung durch umsatzsteuerliche Organschaften
- Anpassung von Lieferstrukturen und Warenströmen
- Verlustnutzung durch ertragsteuerliche Organschaften
- Restrukturierungs- und M&A-Unterstützung
- Vermeidung einer künftigen Mindestgewinnbesteuerung durch Minimierung von aktuellen Verlusten (z.B. Nutzung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten, Gestaltungen zur Generierung von Erträgen)
- Thesaurierungsbesteuerung bei Personengesellschaften
- Nutzung besonderer Zollverfahren, z.B. Zolllager oder die aktive Veredelung zur Reduzierung von Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschulden
- Konzeptionierung und Umsetzung von Kostensenkungsprogrammen
- Optimierung des Working-Capital-Managements
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