Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Wer wir sind
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Sommerliebe
  • Jobbörse
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Transitional CbCR Safe Harbour Simulation
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Kulturelles Engagement
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
English
  • English
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Digital Advisory Industries Legal
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 7 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier findest Du einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Dich kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Wer wir sind Was Dich bei uns erwartet Was uns ausmacht Du bei WTS TALENTnetzwerk
    Sommerliebe Jobbörse
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
06.03.2019

Begünstigte Realteilung trotz Betriebsfortführung auch bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

Realteilungserlass erschienen

BFH vom 16.03.2017 und 30.03.2017

Der IV. Senat des BFH hat 2017 mit zwei Urteilen das gewinnneutrale Ausscheiden von Gesellschaftern aus Mitunternehmerschaften gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern ohne Aufdeckung der stillen Reserven zugelassen. Dies entschied der BFH – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – obwohl es in den Streitfällen an einer Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft fehlte bzw. der verbleibende Mitunternehmer den Betrieb als Einzelunternehmer fortsetzte. Im Ergebnis können danach Gesellschafter künftig weitgehender als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral ausscheiden.

BMF vom 19.12.2018

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19.12.2018 einen aktualisierten und überarbeiteten Realteilungserlass zur Anwendung von § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 und Abs. 5 EStG veröffentlicht und darin die Grundsätze der vorgenannten BFHUrteile übernommen. Die gewinnneutrale Realteilung ist damit trotz Betriebsfortführung künftig nicht nur bei Übertragung von Teilbetrieben oder ganzen Mitunternehmeranteilen an einer Tochter-Personengesellschaft einschlägig, sondern auch bei Ausscheiden gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern. Dies gilt, soweit die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiterhin als Betriebsvermögen verwendet werden. Insoweit sind die Buchwerte fortzuführen.

Abkehr vom Teilbetriebserfordernis im Falle der Betriebsfortführung

Die bisherige Verwaltungsauffassung (vgl. BMF vom 20.12.2016, dort Tz. II.), wonach beim Ausscheiden von Gesellschaftern im Falle der Betriebsfortführung Sachwertabfindungen in Form von Einzelwirtschaftsgütern ohne Teilbetriebseigenschaft zur Gewinnrealisierung führten, wurde damit aufgegeben.

Auch die vom BFH vorgenommene Differenzierung zwischen echten und unechten Realteilungen hat die Finanzverwaltung übernommen. Die Grundsätze für eine gewinnneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern beim Ausscheiden eines Gesellschafters sind sowohl für echte als auch unechte Realteilungen anwendbar.

Echte Realteilung

Echte Realteilungen zeichnen sich auf der Ebene der Mitunternehmerschaft durch die Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG) aus. Eine Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft und damit ein Fall der echten Realteilung liegt auch bei Ausscheiden eines Mitunternehmers unter Übertragung eines Teilbetriebs, eines (Teil-)Mitunternehmeranteils an einer Tochter-Personengesellschaft oder von Einzelwirtschaftsgütern aus einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft und Fortführung des Betriebs durch den verbleibenden Mitunternehmer in der Form eines Einzelunternehmens vor.

Unechte Realteilung

Unechte Realteilungen liegen vor beim Ausscheiden aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, wenn diese Mitunternehmerschaft im Übrigen von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb, einen (Teil-)Mitunternehmeranteil oder nur Einzelwirtschaftsgüter erhält.

Sonderbetriebsvermögen

Die Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Mitunternehmers in ein anderes (Sonder-)- Betriebsvermögen desselben Mitunternehmers ist nicht Bestandteil einer Realteilung und richtet sich nach den Grundsätzen des § 6 Absatz 5 Satz 2 EStG.

Zeitlicher Anwendungsbereich

Das neue Schreiben ersetzt das BMFSchreiben vom 20.12.2016. Es ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die im BMFSchreiben vom 20.12.2016 enthaltenen Übergangsregelungen gelten fort. Auf einvernehmlichen Antrag aller Mitunternehmer sind die Grundsätze dieses neuen Schreibens in den Fällen einer „unechten“ Realteilung nicht anzuwenden, wenn die „unechte“ Realteilung vor dem 01.01.2019 stattgefunden hat.

Die unschädliche Fortführung der Mitunternehmerschaft bzw. die Betriebsfortführung als Einzelunternehmen durch den letzten verbleibenden Mitunternehmer und die auch insoweit eröffnete gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern führen zu signifikanten Verbesserungen und Vereinfachungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern aus Mitunternehmerschaften.

Beitrag erschienen in
WTS Journal 1/2019
Zur Publikation
Artikel, die Sie interessieren könnten

Am Beispiel eines globalen Verrechnungspreisdokumentationsprojekts zeigen wir, wie durch die zielgerichtete Analyse steuerlicher Daten Risiken und Potentiale aufgedeckt werden. Das Datenpotential bleibt häufig ungenutzt, weil benötigte BI-Tools sich nicht im Einsatz befinden oder das Potential übersehen wird.

Tax Data Analytics - Mehrwert durch Datenanalysen
Mehr lesen

Die Ringbeck Gruppe hat die Rüdiger Brandenburg Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH erworben.

WTS berät die Ringbeck Gruppe bei dem Erwerb der Rüdiger Brandenburg Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH
Mehr lesen

Unsere WTS Digital Experten sind vor Ort auf der Tax Tech Konferenz in Wien und geben in unserem Workshop einen Überblick zu aktuellen Herausforderungen und Tax Tech Lösungsansätzen - von Cloud-Automation bis Pillar Two.

WTS Digital auf der Tax Tech Konferenz in Wien
Mehr lesen
WTS Services
Service
Corporate Tax
Service
Tax Controversy / Tax Disputes

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
Hot Topics
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
Karriere
  • Jobbörse
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem