Unter dem Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hatte das Bundeskabinett am 31.07.2019 den Regierungsentwurf des angekündigten JStG 2019 beschlossen (zu den enthaltenen Maßnahmen vgl. ausführlich WTS TAX WEEKLY # 17/2019 und # 28/2019). Am 20.09.2019 gab dann der Bundesrat seine 126 Seiten lange und 92 Punkte umfassende Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung ab (vgl. hierzu WTS TAX WEEKLY #35/2019).
Nunmehr hat der Bundestag am 07.11.2019 den Gesetzentwurf in der Fassung „Beschlussempfehlung“ und „Bericht“ seines Finanzausschusses beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:
Einkommen- und Lohnsteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Investmentsteuerrecht
Wohnungsbauprämie
Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens muss nun der Bundesrat dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen. Darüber entscheidet der Bundesrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 28.11.2019.
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