Elektromobilität ist für viele Unternehmen längst Teil des betrieblichen Alltags – etwa durch E-Fahrzeuge im Fuhrpark, Ladepunkte auf dem Werksgelände oder Ladeinfrastruktur für Mitarbeitende, Kunden oder Dienstleister. Weniger bekannt ist jedoch, dass der dabei genutzte Strom unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, wirtschaftlich genutzt werden kann.
Die THG-Quote verpflichtet insbesondere Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, dazu, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung können sie verschiedene Minderungsoptionen nutzen – darunter auch anrechenbaren Strom aus Elektromobilität. Dadurch entsteht ein Markt für THG-Minderungsleistungen: Unternehmen mit Ladeinfrastruktur oder E-Fahrzeugen können anrechenbare Strommengen bescheinigen lassen und über Dienstleister, Aggregatoren oder direkte Marktpartner vermarkten. Quotenverpflichtete Unternehmen wiederum müssen geeignete Minderungsleistungen beschaffen und ihre Erfüllungsstrategie an die steigenden gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Die THG-Quote hat damit zwei Seiten: Für Betreiber von Ladeinfrastruktur, Flottenbetreiber und Unternehmen mit E-Mobilität können zusätzliche Erlöspotenziale entstehen. Für quotenverpflichtete Unternehmen ist die THG-Quote hingegen ein verbindliches Compliance- und Beschaffungsthema, bei dem Fehlmengen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Beide Perspektiven hängen unmittelbar zusammen, weil Angebot, Nachfrage, Nachweise und regulatorische Anforderungen die wirtschaftliche Nutzung im Quotenhandel bestimmen.
Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Strukturen: Welche Ladepunkte sind vorhanden? Werden Strommengen gemessen oder pauschal angesetzt? Wer ist berechtigt, die Anrechnung geltend zu machen? Welche Anforderungen stellen quotenverpflichtete Unternehmen an die Qualität der Minderungsleistungen? Und wie können THG-Minderungen wirtschaftlich sinnvoll in den Quotenhandel eingebracht oder zur Quotenerfüllung genutzt werden?
Aktuell gewinnt das Thema weiter an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat die THG-Quote bis 2040 fortentwickelt und die Anforderungen an die Quotenerfüllung weiter verschärft. Zugleich sind Bescheinigungen des Umweltbundesamts für anrechenbaren Ladestrom seit April 2026 gebührenpflichtig. Damit werden Datenqualität, Nachweise, Vertragsstrukturen und eine saubere wirtschaftliche Kalkulation sowohl für Anbieter von Ladestrommengen als auch für quotenverpflichtete Unternehmen noch wichtiger.
Wir laden Sie herzlich zur nächsten Ausgabe unserer GreenTax Wednesday-Reihe ein:
THG-Quote 2026: Elektromobilität nutzen, Quotenhandel verstehen, Chancen erkennen
In einem kompakten und praxisnahen Überblick erklären wir, wie die THG-Quote funktioniert, welche Rolle Elektromobilität dabei spielt und welche Möglichkeiten und Pflichten sich für Marktteilnehmer auf beiden Seiten des Quotenhandels ergeben können.
Das erwartet Sie:
- THG-Quote und Quotenhandel einfach erklärt: Wir erläutern verständlich, was hinter der THG-Quote steht, wer verpflichtet ist und warum aus anrechenbarem Ladestrom ein handelbarer wirtschaftlicher Wert entstehen kann.
- Perspektive der Anbieter: Elektromobilität als wirtschaftliche Chance: Wir zeigen, wie Strom aus Ladeinfrastruktur oder E-Fahrzeugen grundsätzlich für die THG-Quote genutzt werden kann und welche Unternehmen hiervon profitieren können.
- Perspektive der Quotenverpflichteten: Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Wir ordnen ein, warum quotenverpflichtete Unternehmen geeignete Minderungsleistungen benötigen, welche Risiken bei Fehlmengen bestehen und welche Bedeutung verlässliche Nachweise für die Quotenerfüllung haben.
- Vermarktung und Beschaffung von THG-Minderungsleistungen: Wir erläutern, welche Rolle Dienstleister, Aggregatoren und direkte Marktpartner spielen und welche Wege der Vermarktung bzw. Beschaffung in Betracht kommen.
- Öffentliche und nicht öffentliche Ladepunkte: Wir erklären, warum die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen Ladepunkten und betrieblichen bzw. privaten Ladevorgängen wichtig ist und welche Auswirkungen dies auf die Anrechnung hat.
- Daten, Nachweise, Gebühren und Jahresmeldung: Wir besprechen, welche Informationen benötigt werden, welche typischen Fehler vermieden werden sollten und warum die neuen Gebühren für UBA-Bescheinigungen die wirtschaftliche Bewertung der THG-Erlöse beeinflussen können.
- Aktuelle Änderungen und Ausblick: Wir geben einen kurzen Überblick über die neuen gesetzlichen Entwicklungen, die steigenden Anforderungen bis 2040 und die Bedeutung für Unternehmen, die Elektromobilität strategisch nutzen oder ihre Quotenerfüllung absichern möchten.
Die Teilnahme ist kostenfrei – melden Sie sich jetzt an, um Ihren Platz zu sichern.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Unternehmen, die bereits THG-Quoten aus Elektromobilität vermarkten, als auch an interessierte Unternehmen, die erstmals prüfen möchten, ob ihre E-Fahrzeuge oder Ladepunkte wirtschaftlich genutzt werden können.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr WTS GreenTax & Energy Team
Thema: GreenTax Wednesdays:
THG-Quote 2026: Elektromobilität nutzen, Quotenhandel verstehen, Chancen erkennen
Referenten:
- Matthias Kerner, greenG consulting
- Helena Schimanowski, Rechtsanwältin, WTS
- Bertil Kapff, Steuerberater, WTS
Datum: Mittwoch, 08. Juli 2026
Uhrzeit: 10:00 - 11:00 Uhr
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Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter wtsonair@wts.de.