Dr. Andreas Bock berät national und international tätige Konzerne, Investmentfonds und Family Offices. Als ausgewiesener Spezialist im Bereich Gesellschaftsrecht und Real Estate Tax liegen seine Beratungsschwerpunkte im Grunderwerbsteuerrecht und Gesellschaftsrecht samt seinen Bezügen zum Handels- und Zivilrecht. Die steuerliche Immobilienbewertung und das steuerliche Immobilienmanagement stellen einen weiteren Schwerpunkt dar.
Nach ersten Berufserfahrungen als Rechtsanwalt hatte Dr. Andreas Bock seit 1992 unterschiedliche Leitungsfunktionen innerhalb des E.ON-Konzerns inne. Im Jahr 2012 wechselte er zur WTS Group.
Dr. Bock verfügt über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit Konzern-Umstrukturierungen und M & A Transaktionen. Im Bereich Grunderwerbsteuer versteht er es, komplexe Maßnahmen mit einer Vielzahl von Beteiligungen und sehr großen Grundstücksbeständen effektiv und erfolgreich zu beraten und umzusetzen.
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