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www.wts.de Home Services Global Expatriate Services: Tax Advice

Global Expatriate Services: Tax Advice

Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung wächst auch die Bedeutung des internationalen Einsatzes von Mitarbeitern (Expatriates). Vermehrt setzen Unternehmen ihre Arbeitnehmer in den eigenen Auslandsniederlassungen oder auf Auslandsprojekten ein. Global tätige Unternehmen sehen sich daher mit einer zunehmenden Komplexität der (Lohn-) Besteuerung im Falle von grenzüberschreitenden Sachverhalten konfrontiert.

Um die reibungslose Abwicklung einer Auslandsentsendung gewährleisten zu können, müssen die nationalen und internationalen Vorschriften des Steuerrechts eingehalten werden. Zudem bieten sich Möglichkeiten, das Steueroptimierungspotential bestmöglich auszuschöpfen. Dies kann gerade in komplexeren Sachverhalten umfangreiche Fragestellungen aufwerfen. Unsere Experten für Global Expatriate Services unterstützen Unternehmen und deren Mitarbeiter diese Fragen zu beantworten und Lösungen zu finden.

Wir bieten aufeinander abgestimmte steuer- und kosteneffiziente Konzepte, die zu einer erheblichen Reduzierung der Entsendekosten für Expatriates und Unternehmen bei gleichzeitiger Erfüllung der Compliance Verpflichtungen im In- und Ausland führen können.

Wir von der WTS können dabei auf ein weltweites Netzwerk zurückgreifen und alle Angelegenheiten in direkter Zusammenarbeit mit Kollegen vor Ort lösen.

Unsere Experten unterstützen sowohl Unternehmen als auch deren entsandte Arbeitnehmer und Privatpersonen bei den untenstehenden Themen.

Rechtsberatungsleistungen werden über die WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft erbracht.

Entsenderichtlinien bilden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die zentrale Struktur für die Entsendung ins Ausland. Insbesondere für Mitarbeiter können attraktive Entsenderichtlinien zudem ein Anreiz sein, den Schritt ins Ausland zu wagen.

Unsere WTS-Experten überprüfen bestehende Entsenderichtlinien und analysieren den Kosten-Nutzen-Aufwand und die dahinterstehenden Verwaltungsprozesse- und aufwände. Diese Analyse bildet die Grundlage für eine Optimierung alter oder die Konzeption neuer Entsenderichtlinien.


Unsere Steuer-Experten bei der WTS gestalten für Unternehmen attraktive Steuerausgleichsmodelle für ins Ausland entsandte Mitarbeiter, so dass die involvierten Parteien keine steuerlichen Mehrbelastungen fürchten müssen.

Wir beraten sowohl zu Nettolohn- wie auch zu Bruttolohnvereinbarungen und Tax Equalization, Tax Protection oder auch Laissez-faire Ansätzen. Selbstverständlich berechnen wir auch die hypothetischen Steuern oder erstellen die jährlichen Steuerausgleichsberechnungen anhand der jeweiligen Steuerausgleichsrichtlinie.


Unsere WTS-Experten analysieren auf Grundlage bestehender Entsenderichtlinien, -prozesse etc. die anfallenden Entsendekosten. Diese werden den entsprechenden Stellen zugeordnet und die mögliche steuerliche Abzugsfähigkeit für das Unternehmen bestimmt. Am Ende entsteht eine Optimierung der Kosteneffizienz bei Auslandsentsendungen sowie die Möglichkeit einer zuverlässigen Kostenprognose bereits in der Planungsphase, zum Beispiel bei der Anbahnung von Auslandsprojekten.


Die Prozesse hinter einer Auslandsentsendung sind ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor:

Von der Aufteilung steuerpflichtiger und steuerfreier Vergütungen im Inland bis hin zur Erfüllung von Arbeitgeberpflichten im Ausland - unsere WTS-Experten unterstützen bei der Optimierung sowie bei der Anpassung sämtlicher Lohn- und HR-Prozesse an die im Zusammenhang mit Auslandsentsendungen stehenden Erfordernisse.

Wir übernehmen dabei auch gerne die lohnsteuerrechtlichen Anträge (wie z.B. DBA-Freistellungsanträge, Anträge auf Steuerklasse 1 bei beschränkter Steuerpflicht, § 41c-Meldungen, Lohnsteuererstattungsanträge, etc.) und beraten auch zu Spezialfällen wie zum Beispiel Long-Term-Incentives, Deferred Compensation, Aktienoptionspläne, Split-Pay, Split-Contract, Dual-Contract, Altersteilzeit, Pensionszusagen, Sabbaticals, Mehrfachbeschäftigung, etc. - insbesondere auch im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen.


Je nachdem, in welchen Ländern sich Mitarbeiter aufhalten bzw. aufgehalten haben und wie die steuerliche Situation in diesen Ländern im speziellen ist, kann die Steuererklärung für entsandte Mitarbeiter unter Berücksichtigung der persönlichen Situation im Einzelfall sehr komplex werden. Wir übernehmen für diese Mitarbeiter die Erstellung und Optimierung ihrer Steuerklärung in sämtlichen involvierten Ländern. Damit ermöglichen wir es den entsandten Mitarbeitern, sich voll und ganz auf ihr neues Arbeitsumfeld und ihre neue berufliche Aufgabe konzentrieren zu können.


Kontakt
Frank Dissen
Partner
Rechtsanwalt, Steuerberater
Frankfurt
+49 69 1338456-52
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Kontakt
Dirk Keppler
Director
Düsseldorf
+49 211 20050615
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Zwei wichtige Neuerungen im Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Zur Publikation
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Unsere Global Expatriate Services-Experten informieren regelmäßig über Entwicklungen und neue Regelungen verschiedener steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, die sich durch die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland ergeben.

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