Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
  • DAC 6
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jetzt bewerben
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital Partnering
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 6 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier finden Sie einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Überblick Unternehmenskultur WTS als Arbeitgeber Warum WTS TALENTnetzwerk
    Jetzt bewerben
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
18.01.2021

Koalitionsfraktionen: Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 vielfach nicht mehr gewährleistet

Keyfacts
Die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für beratene Fälle soll für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis Ende August 2021 verlängert werden.
Ebenfalls um sechs Monate soll die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019 verlängert werden.
Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, ist antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen in Gestalt von Verspätungszuschlägen und Zinsen einzuräumen.
Der Bundestag soll das Gesetz bereits in der letzten Januarwoche beschließen, die Zustimmung des Bundesrats wäre dann für den 12.02.2021 vorgesehen.

Bereits am 17.12.2020 hatten die finanzpolitischen Sprecher Lothar Binding (SPD-Fraktion) und Antje Tillmann (CDU/CSU-Fraktion) mitgeteilt, dass sich die Koalitionspartner für den Veranlagungszeitraum 2019 auf eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit geeinigt haben (vgl. TAX WEEKLY # 47/2020).

Am 14.01.2021 hat nun der Bundestag den von den Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD) ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung – Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 in erster Lesung behandelt und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für beratene Fälle soll für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis Ende August 2021 verlängert werden (soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist).

Ebenfalls um sechs Monate soll die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Abs. 2 Satz 1 AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 verlängert werden. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen und gilt nach dem Gesetzentwurf allgemein, also auch in nicht beratenen Fällen.

Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setze aus Sicht der Fraktionen unter anderem voraus, dass ihnen hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung stehe. Die Corona-Pandemie stelle sie gegenwärtig aber vor zusätzliche Anforderungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 sei in diesen Fällen vielfach nicht mehr gewährleistet, heißt es zur Begründung.

Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, sei in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen in Gestalt von Verspätungszuschlägen und Zinsen einzuräumen.

Die Verlängerung der zinsfreien Karenzzeit begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Zum einen liege hier erkennbar eine singuläre Sondersituation vor, die es dem Gesetzgeber erlaube, weitergehend zu pauschalieren. Zum anderen stelle die Verlängerung der Karenzzeit hinsichtlich der Erstattungszinsen keine unzulässige Rückwirkung dar. Dies gelte selbst dann, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes in Erwartung einer Erstattungsverzinsung ab 01.04.2021 abgegeben habe. Es bestehe nämlich kein schutzwürdiges Vertrauen in den unveränderten Fortbestand geltenden Rechts, insbesondere in der unstreitigen ganz besonderen CoronaSituation.

Aufgrund der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Koalitionsfraktionen im Bundestag anstelle einer Einbringung durch die Bundesregierung wird nur ein Durchgang im Bundesrat erforderlich sein, so dass dies zu einer Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beitragen kann. Der Bundestag soll das Gesetz bereits in der letzten Januarwoche beschließen. Die Zustimmung des Bundesrats wäre dann schon für den 12.02.2021 vorgesehen.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#02/2021 - Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen für VZ 2019
Zur Publikation
Tax Weekly

Unsere WTS Experten und Gastautoren informieren regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Tax, Legal und Financial Advisory.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten
Die erste Ausgabe 2021 des WTS Tax Weekly ist erschienen
Mehr lesen

Bundesrat erteilt dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) seine Zustimmung

Bundestag, Bundesrat und BMF: Steuergesetzgebung zum Jahresende
Mehr lesen

Beschlussempfehlung für das Bundestagsplenum enthält 42 Änderungen

Bundestag: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetzes 2020
Mehr lesen

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
Hot Topics
  • Sustainability Services
  • Pillar Two
  • DAC 6
  • Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
  • FISG
Karriere
  • Jetzt bewerben
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem