Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist mit Wirkung seit Beginn des Jahres 2021 in Kraft getreten. Dadurch schafft der Gesetzgeber erstmals einen Rechtsrahmen für insolvenzabwendende Sanierungen. Die Neuregelungen sollen es Unternehmen ermöglichen, sich außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens durch einen von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplan zu sanieren.
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