Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde mit § 3 Nr. 11c EStG eine neue (temporäre) Steuerbefreiungsvorschrift zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in das Einkommensteuergesetz eingefügt: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern zu diesem Zweck einen Betrag von bis zu 3.000 € steuerfrei zuwenden. Die Steuerbefreiung gilt ab dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024.
Nach der Gesetzesbegründung ist die Regelung vergleichbar mit der Regelung in § 3 Nr. 11a EStG zu den steuerfreien Corona-Prämien. Auch die Voraussetzungen sind vergleichbar. Daher können u.E. die zu § 3 Nr. 11a EStG getroffenen Regelungen entsprechend angewendet werden. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, zu Zweifelsfragen in einer FAQ-Liste Stellung zu nehmen.
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