Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel). Für alle gilt: Die Einheitswerte auf den 1. Januar 1935 (neue Länder) und 1. Januar 1964 (alte Länder) verlieren im Zuge der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden.
Von der Grundsteuerreform sind circa 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) in ganz Deutschland betroffen. Die Reform stellt damit eines der größten Projekte in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar.
Damit die Städte und Gemeinden auf Basis der neuen grundsteuerrechtlichen Bewertung wirksam ihre Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erheben können, bedarf es für jede einzelne wirtschaftliche Einheit einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts gegenüber dem Finanzamt. Viele Immobilieneigentümer, Steuerberater und Unternehmen wurden vor eine große Herausforderungen gestellt.
Neben der Komplexität, denn die Grundsteuerreform hat zu verschiedenen Berechnungsmethoden geführt, die je nach Bundesland variieren können, war auch die Datenbeschaffung und -management eine große Hürde. Es gab aber auch rechtliche Herausforderungen, insbesondere wenn es Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung oder Berechnung der Grundsteuer gab. Dies erforderte rechtliche Unterstützung und viel Fingerspitzengefühl auf Beratungsseite. Vor allem bei einem großen Immobilienbestand und Massendaten kam man nicht um eine digitale Lösung herum.
Darauf kommt es jetzt an
1. Bescheidprüfung
Als erstes gilt es natürlich die Flut an Bescheiden zu meistern und dabei den Überblick zu behalten. Die Prüfung von Grundsteuerwert - und Grundsteuermessbescheiden erfordert Sorgfalt und Aufmerksamkeit, um sicherzustellen, dass die berechneten Beträge korrekt sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Denn diese sind gleichzeitig Grundlage für die Grundsteuerbescheide, die die Kommunen und Gemeinden im kommenden Jahr erlassen werden. Es ist wichtig, keine Fristen zu verpassen und bei Unstimmigkeiten angemessen zu reagieren, um eventuelle finanzielle Belastungen zu minimieren.
Gerade bei einem großen Immobilienbestand ist die Prüfung von Bescheiden ohne eine automatisierte Lösung fast unmöglich.
Unsere Lösung ermöglicht es in kürzester Zeit Bescheide zu scannen, Daten aus den Bescheiden auszulesen und diese mit der der abgegebenen Erklärung zu vergleichen. Des Weiteren können in Verbindung mit einem Ticketmanagement die Anfragen der Finanzämter effizient verwaltet und administriert werden. Daraus resultieren viele Vorteile:
Transparenz
- Bescheide, die nicht von der Erklärung abweichen, können ohne viel Aufwand als überprüft abgehakt werden.
- Eine genaue Analyse ist möglich, welcher Prozentsatz an Bescheiden noch ausstehend ist und welche Anfragen der Finanzämter noch nicht abgeschlossen sind.
- Ein Überblick über Bescheide mit Abweichungen und deren Einspruchsfristen ist gewährleistet.
Bessere Planung
- Durch den transparenten Überblick der Bescheide mit Abweichungen kann der Aufwand für den Review von Abweichungen besser geplant werden.
- Kann man zusätzlich noch die aktuellsten Bescheiddaten verbinden mit den derzeit existierenden Einheitswerten, ist eine Analyse welche Auswirkungen die neue Grundsteuerreform auf die finanzielle Lage des Unternehmens hat, gut zu bewerkstelligen und eine Entscheidung, ob es sinnvoll ist, gegen die Bescheide in Einspruch zu gehen wegen Verfassungswidrigkeit leichter zu treffen.
- Gut vorbereitet ist man außerdem für die zukünftige Prüfung von Grundsteuerbescheiden. Da die Grundsteuerbescheide den Grundsteuermessbescheid als Grundlagenbescheid haben und diese Daten bereits in der Toollösung vorliegen, braucht ein Abgleich nur noch mit den Hebesätzen der Gemeinde erfolgen. Ein Kinderspiel bei einer automatisierten Lösung.
2. Änderungen im Immobilienbestand
Weiterhin ist daran zu denken, dass auch Änderungen im Immobilienbestand zukünftig Beachtung finden. Die effektive Verwaltung von Änderungen in einem Immobilienbestand erfordert eine kontinuierliche und gut durchdachte Herangehensweise. Durch eine sorgfältige Planung, Dokumentation und Organisation kann sichergestellt werden, dass auch die kommenden Fristen für die Meldung von Änderungen beim Immobilienbestand eingehalten werden.
Nachfolgend ein paar wichtige Hilfestellungen:
- Dokumentation: Bereits für die Hauptfeststellung wurde begonnen eine umfassende Dokumentation über alle Immobilien anzulegen. Dies sollte Informationen über Standort, Größe, Nutzung, Baujahr, Ausstattung, aktuelle und frühere Mieter, Mietverträge, Wartungs- und Renovierungsarbeiten sowie alle relevanten Unterlagen und Dokumente enthalten. Nun gilt es diese zu vervollständigen und anzupassen.
- Aktualisierung: Es muss sichergestellt werden, dass alle Änderungen im Immobilienbestand zeitnah erfasst werden. Dies umfasst neue Erwerbungen, Verkäufe, Vermietungen, Umbauten, Renovierungen oder andere wesentliche Veränderungen.
- Verantwortlichkeiten festlegen: Klare Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und Pflege des Immobilienbestands innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation ist wichtig. Dies kann einen Immobilienmanager, Facility Manager oder andere zuständige Personen umfassen. Nach der Hauptfeststellung sollten man sich noch einmal gut überlegen, ob eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten notwendig ist.
- Fristen und Erinnerungen: Fristen und Erinnerungen für wichtige Aufgaben müssen festgelegt werden, wie etwa die Verlängerung von Mietverträgen, die Durchführung von Wartungsarbeiten oder die Zuarbeit von geänderten Daten.
Auch hier kann eine Software- oder Toollösung ganz stark unterstützen. Vor allem wenn es um die Organisation oder Aktualisierung von Daten geht. Sprechen Sie uns gerne an.