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12.07.2023

Vorschläge für eine EU-Zollreform - das müssen Sie jetzt wissen

Keyfacts
Weitreichendste Reform der EU-Zollunion seit 1968
Digitalisierung der Zollverfahren und Vereinfachungen für Wirtschaftsbeteiligte
EU-Zollbehörde und EU-Zolldatenplattform werden neu geschaffen
EU-Zollbehörde erhält Instrumente für Risikoanalyse auf neuem Niveau

EU-Zollreform: Eine datengesteuerte Vision für eine einfachere, intelligentere und sicherere Zollunion

Die EU-Zollreform basiert im Allgemeinen auf drei Faktoren:
•    einer neuen Partnerschaft mit Unternehmen
•    einem intelligenteren Ansatz für Zollkontrollen
•    einem moderneren Ansatz für den elektronischen Handel

Mit der Reform wird auf den Druck reagiert, unter dem die EU-Zollbehörden aktuell stehen. Verursacher des Drucks ist unter anderem der gewaltige Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere des elektronischen Handels (eCommerce), die rasch wachsende Zahl von EU-Rechtsvorschriften, deren Einhaltung an der Grenze geprüft werden muss, und die sich verändernden geopolitischen Gegebenheiten und Krisen (u.a. Einhaltung von Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union).
 
Die Reform wird das EU-Zollwesen für ein nachhaltigeres, digitales Zeitalter rüsten und zu einem sicheren und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt beitragen. 

Eine neue Partnerschaft mit Unternehmen

In der reformierten EU-Zollunion werden Unternehmen, die Waren in die EU einführen wollen, alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten in eine einzige Online-Umgebung zuführen können: die neue EU-Zolldatenplattform. Mit dieser Technologie wird es möglich sein, die von der Wirtschaft bereitgestellten Daten zu bündeln, sodass die Behörden einen vollständigen Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr erhalten. Hier kommen maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz und menschliches Eingreifen zum Einsatz.

Gleichzeitig müssen Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. In bestimmten Fällen, in denen die Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können die vertrauenswürdigsten Händler („Trust & Check“-Händler) ihre Waren ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden in der EU in den Verkehr bringen. Die Kategorie „Trust & Check“ stärkt das bereits bestehende Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) für vertrauenswürdige Händler.

Somit ist es ein starkes neues Instrument zur Unterstützung der EU-Unternehmen, des Handels und der offenen strategischen Unabhängigkeit der EU. 

Ein intelligenterer Ansatz für Zollkontrollen

Die Daten werden durch künstliche Intelligenz analysiert und überwacht. Das vorgeschlagene neue System wird den Zollbehörden einen umfassenden Überblick über die Lieferketten und Produktionsprozesse der eingeführten Waren geben. Alle Mitgliedstaaten werden Zugang zu Echtzeitdaten haben und in der Lage sein, Informationen zu sammeln, um schneller, einheitlicher und effektiver auf Risiken reagieren zu können.

Informationen und Fachwissen werden auf EU-Ebene im Rahmen der neuen EU-Zollbehörde gebündelt. Die neue Regelung wird die Zusammenarbeit zwischen Zoll-, Marktüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden auf EU- und nationaler Ebene erheblich verbessern.

Auf diese Weise sollen finanzielle Belastungen der EU um 25% reduziert werden, ohne dass hierdurch die damit verbundenen politischen Ziele unterminiert werden.

Im Laufe der Zeit wird die Datenplattform die bestehende IT-Infrastruktur für den Zoll in den EU-Mitgliedstaaten (u.a. in Deutschland das Zoll-IT System ATLAS) ersetzen, wodurch diese jährlich bis zu 2 Mrd. EUR an Betriebskosten einsparen werden.

Gleichzeitig trägt dieser neue Ansatz zur ordnungsgemäßen Erhebung von Zöllen und Steuern zum Nutzen auf der nationalen und EU-Haushaltsebene bei.

Ein modernerer Ansatz für den elektronischen Handel

Durch die heutige Reform werden Online-Plattformen zu Schlüsselakteuren, um sicherzustellen, dass Waren, die online in die EU verkauft werden, alle Zollverpflichtungen erfüllen. Hierin besteht ein großer Unterschied zum derzeitigen Zollsystem, das die Verantwortung auf die einzelnen Verbraucher und Beförderer überträgt. Künftig werden die Plattformen dafür sorgen müssen, dass Zölle und Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet werden, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Ankunft des Pakets nicht länger mit versteckten Gebühren oder unerwarteten Formalitäten konfrontiert werden. 

Die Reform vereinfacht auch die Berechnung der Zollgebühren für die gängigsten Waren mit geringem Wert, die außerhalb der EU gekauft werden, wodurch Tausende mögliche Zollkategorien auf nur vier reduziert werden.

Wie sieht der Zeitplan für die Reform aus?

Die Reform wird in den kommenden 10 bis 15 Jahren schrittweise umgesetzt werden. Die EU-Zolldatenplattform wird zunächst in eingeschränkter Form eingerichtet, um zur Lösung des dringendsten Problems - des elektronischen Handels - beizutragen. Die maßgeschneiderte Zollregelung für den elektronischen Handel wird ab 2028 gelten, wenn die EU-Zolldatenplattform in einer ersten eingeschränkten Phase in Betrieb geht. In einem zweiten Schritt werden zentralisierte IT-Systeme für den Zoll38 migriert, und anschließend könnte die Migration der verbleibenden nationalen IT-Systeme erfolgen. 

Die EU-Zollbehörde soll ihre Arbeit am 1. Januar 2028 aufnehmen und wird hinsichtlich ihrer Zuständigkeiten im Bereich des Risiko- und Krisenmanagements unmittelbar einsatzbereit sein. Sie wird ihren Aufgabenbereich schrittweise mit der Einführung der EU-Zolldatenplattform erweitern. 

Die Wirtschaftsbeteiligten sollen die EU-Zolldatenplattform ab dem 1. Januar 2032 auf freiwilliger Basis nutzen können. „Trust & Check“-Händler können all ihre Einfuhren bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, abfertigen, unabhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen. Ab dem 1. Januar 2038 wäre die Verwendung verpflichtend. 

Wie kann sich ein Unternehmen auf die Reform vorbereiten?

Zollrelevante Prozesse sollten im Unternehmen an die neue Umgebung angepasst werden. Dafür spielt das Change Management nicht nur in der Zollabteilung eine große Rolle. Zudem sollten unternehmenseigene Zollprozesse digitalisiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die zollrelevanten IT-Systeme mit der neuen EU-Zolldatenplattform kompatibel sind. Zum Schluss sollten notwendige Fachkompetenzen im Unternehmen aufgebaut werden, um die Konfrontation mit den Änderungen zu ermöglichen.

Fazit

Die EU-Zollreform führt zu tiefgreifenden organisatorischen sowie IT-technischen Änderungen. Alle Beteiligten haben noch einen weiten Weg vor sich, um für die Reform bereit zu sein. Es ist aber wichtig, dass Unternehmen die Vorbereitungen rechtzeitig starten, um die Vorteile der Digitalisierung im Zollbereich so schnell wie möglich nutzen zu können. 

WTS unterstützt als unabhängiger Partner Unternehmen bei der Digitalisierung von Zollprozessen sowie bei den Forderungen nach einer tieferen Prozessänderung.
 

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Dr. Gregor Sobotta
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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