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ESG und seine Auswirkungen auf die Steuerfunktion

Im Zusammenhang mit den europäischen Regulierungsbestrebungen zur Förderung nachhaltigen Wachstums (EU-Kommission, Sustainable Finance Action Plan vom 08.03.2018, COM(2018) 97 final.) hat die EU zwei zentrale Verordnungen erlassen: Die Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 und die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852.

Beide Verordnungen gelten bislang als Kernbestandteile zur Umsetzung einer breit angelegten Nachhaltigkeitsinitiative (European Green Deal), in deren Mittelpunkt unter anderem der Finanzmarkt steht. Durch die "New Sustainable Finance Strategy" soll die Transformation hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem gelingen.

ESG-Kriterien

Dreh- und Angelpunkt bilden dabei verpflichtende Reportings nach so genannten ESG (Environmental, Social, Governance)-Kriterien und einem einheitlichen Klassifikationssystem (EU-Taxonomie). Durch mehr Transparenz – auch im Bereich Steuern – soll die Finanzbranche für die Erreichung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsziele verstärkt in die Pflicht genommen, Greenwashing verhindert und finanzielle Mittel in nachhaltige Investitionen gelenkt werden.

Daneben kommt dem Thema Steuern ein weiterer wichtige Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Green Deals zu. Damit Europa bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird, fordert die EU auch eine bessere Anpassung der nationalen Steuersysteme an die ausgegebenen Klimaziele. Das schlägt sich in zahlreichen steuerpolitischen Gesetzesinitiativen nieder. Daneben hat die Global Reporting Initiative (GRI) im Jahr 2019 mit GRI 207 nun auch erstmals einen Standard veröffentlicht, der internationale Anforderungen an ein Nachhaltigkeitsreporting im Steuerrecht stellt.


Umwelt und Steuern

Die Zielvorgaben der EU hin zur Klimaneutralität sind herausfordernd und müssen in die Praxis umgesetzt werden. Der Transformationsprozess hat bereits begonnen und wird sich rasant weiterentwickeln. Damit Deutschland die Vorgaben der EU erreicht, hat die Bundesregierung ihre Klimaschutzvorgaben verschärft und will bereits bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. 

Die Komplexität dieses Transformationsprozesses muss aus Sicht der Unternehmen aller Branchen erfasst werden. Dabei geht es sowohl um steuerliche Maßnahmen, wie die Energie- und Stromsteuer oder andere Verbrauch- und Verkehrssteuern (z.B. Luftverkehrsteuer, Alkoholsteuer) als auch um die stetige Verteuerung von CO2 Emissionen durch das ab dem 01.01.2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem, welches ergänzend zum Europäischen Emissionshandelssystem eingeführt wurde.

Die Ausrichtungen der Besteuerung knüpft dabei unmittelbar an den nationalen wie internationalen CO2 Handel an, an Energie- und Umweltmanagementsysteme, Investitionsentscheidungen in klimaneutrale Technologien, CO2 Benchmark-Bewertung und Carbon Footprint-Reporting.

Viele neue Themen sind hinzugekommen und entwickeln sich weiter: E-Mobility-Projekte, der Einsatz von Wasserstoff, die zu erwartende Umgestaltung der Strompreiskomponenten und EEG-Umlage, die Kompensationsregelungen zur Vermeidung eines Carbon Leakage im nationalen Zertifikatehandel und die Verknüpfung mit Klimaschutzmaßnahmen durch die Unternehmen (z.B. Anrechnung der Elektromobilität bei der Biokraftstoffquote), um nur einige Beispiele zu nennen.


GRI 207: Tax 2019

Auf europäischer Ebene sind nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) große Unternehmen von öffentlichem Interesse in Deutschland seit dem Jahr 2017 dazu verpflichtet, nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachzukommen (CSR Berichte). Alle Unternehmen, die ihr Nachhaltigkeitsreporting auf Grundlage von GRI erstellen, können seit dem 01. Januar 2021 den Standard GRI 207: Tax 2019 anwenden. 

GRI hat einen umfassenden Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet, der weltweit Anwendung findet. Der Berichtsrahmen einschließlich des Leitfadens legt die Prinzipien und Indikatoren dar, die Unternehmen nutzen können, um ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung zu messen und entsprechend darüber zu berichten.

Innerhalb dieses Standardrahmens wurden Steuern als ein Element nachhaltigeln Handelns von Markteilnehmern identifiziert und im GRI 207 als verpflichtend zu berichtende Standardangaben definiert. Steuern haben Einfluss auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik eines Staates. Die Verteilung des Steueraufkommens ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für das sozioökonomische Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung und trägt somit zur Stabilität und Demokratie eines Staates bei.

Der Grundgedanke hierbei ist, dass Steuern gerecht verteilt werden sollen. Diesen Gedanken nehmen ebenfalls die BEPS- und Pillar 2-Initiativen auf. Der GRI 207 beinhaltet deshalb auch neben zahlreichen qualitativen steuerlichen Berichtsbestandteilen auch quantitative Elemente z.B. aus dem Country-by-Country Reporting, die offenzulegen sind. Die zu veröffentlichen Informationen sind für die jeweiligen Regierungen von hohen Interesse, geben sie doch Auskunft über deren wichtigste Einnahmequelle. Zu geringe Steuereinnahmen gefährden u.a. auch die weiteren Nachhaltigkeitsbemühungen eines Staates wie. z.B. den Umweltschutz, Infrastruktur, Bildung und weitere soziale Maßnahmen.

GRI 207 verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung in den folgenden Regelungsbereichen:


Unsere Expertise

Wir stellen bei der WTS einen ganzheitlichen Ansatz im ESG-Kontext bereit. Dabei denken wir weit über den Steuerbereich hinaus. Wir sind insbesondere erfahren in der Umsetzung von Projekten zur Reduzierung des Carbon-Footprints, unter Berücksichtigung von CO2-Bepreisung, Energie- und Stromsteuer sowie von Vorgaben aus der Energieregulierung. Im Miteinander mit den weiteren Geschäftsbereichen Advisory und Digital bieten wir ein umfassendes Beratungsportfolio im Bereich ESG und zu angrenzenden Services an.  

Unsere zahlreichen Experten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

 

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