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30.09.2022

"FIT FOR 55"-PAKET der Europäischen Kommission

Keyfacts
Die EU will die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken.
Die EU-Kommission plant, neben der Ausweitung der Energiesteuern und des EU-Emissionshandelssystems nun auch die freie Zuteilung von Verschmutzungsrechten für die Industrie einzuschränken.
Das Klimaschutzpaket "Fit for 55" wird zudem ergänzt durch einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

 

 

 

Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission das lang erwartete Paket mit Energie- und Klimagesetzen veröffentlicht, mit dem die EU-Klimaziele erreicht werden sollen. Dafür soll nicht nur die Energiebesteuerung und der EU-Emissionshandel ausgeweitet werden. Auch in Sachen CO2-Grenzausgleich und -Flottengrenzwerte stehen Veränderungen an. Manch einer sieht die Europäische Union vor einer historischen Aufgabe stehen. Der Klimaschutz ist oberstes Gebot und ein Verpflichtung gegenüber unseren nachkommenden Generationen, so das Bundesverfassungsgericht. Die EU will deshalb die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken durch die Einführung einer europäischen CO2-Bepreisung auch für die Sektoren Gebäude und Verkehr und einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien.

Mindeststeuern auf Energie

Die EU-Kommission plant, neben der Ausweitung der Energiesteuern und des EU-Emissionshandelssystems nun auch die freie Zuteilung von Verschmutzungsrechten für die Industrie einzuschränken. Im Zug der Erhöhung der Klimaschutzziele will die EU-Kommission zudem die Energieeffizienzvorgaben anpassen - die nationalen jährlichen Einsparverpflichtungen sollen verdoppelt werden. Eine Revision der Erneuerbaren Energien Richtlinie RED steht ebenfalls auf dem Programm.

Brüssel will die Mindeststeuersätze für Energie anpassen. Dies bedeutet beispielsweise, dass auf bislang nicht besteuertes Flugbenzin künftig Steuern erhoben werden könnte. Auch andere Branchen stehen vor erheblichen Herausforderungen, die nur mit gleichzeitig verbesserter Technologien und Infrastruktur für alternative Antriebe machbar ist. Hierzu will die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten stärker in die Pflicht nehmen.

CO2-Grenzabgabe geplant

Das Klimaschutzpaket  "Fit for 55" wird zudem ergänzt durch einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Damit soll die europäische Industrie vor unfairem Wettbewerb geschützt und sogenanntes "Carbon Leakage" verhindert werden. Beim Import von Zement, Aluminium, Stahl, Chemischen Grundprodukten, Plastik, Düngemitteln will die EU künftig einen Klimaabgabe erheben. Die Zuteilung von kostenlosen Verschmutzungszertifikaten soll für Sektoren, die mit dem CBAM abgedeckt werden, heruntergefahren werden.

Alle Vorschläge stehen unter Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments. Darüber werden wir aktuell berichten.

Kontakt
Dr. Karen Möhlenkamp
Partnerin, Geschäftsführerin
Rechtsanwältin
Düsseldorf
+49 211 20050-817
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Dr. Sabine Schulte-Beckhausen
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