Seit vielen Jahren wird auf EU-Ebene eine Reform des Mehrwertsteuer-Systems diskutiert. Insbesondere die betrugsanfälligen Regelungen zu grenzüberschreitenden Warenlieferungen haben hierzu immer wieder Anlass gegeben. Während die EU bisher lediglich spezifische Ausnahmen beschlossen hat (z.B. Reverse Charge), soll nun mit einem neuen Vorschlag vom 04.10.2017 eine grundsätzliche Lösung der bestehenden Probleme in Angriff genommen werden (vgl. Pressemitteilung): Ab 2022 soll die Systematik des innergemeinschaftlichen Erwerbs vollständig auf das Bestimmungslandprinzip umgestellt werden. Im Kern sollen die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze dann wie inländische Umsätze behandeln. Künftig soll damit auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden. Die steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung entfällt dann.
In einer Mitteilung vom 04.10.2017 beschreibt die Kommission den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum. Der nun im ersten Schritt vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie beinhaltet Folgendes:
Diese „Provisorien“ sollen nur für zertifizierte Steuerpflichtige gelten (mit Ausnahme der Lösung für die Mehrwertsteuernummer, die aufgrund ihrer Art nicht so beschränkt sein kann).
Durch die Reform sollen sowohl die Unternehmen als auch die Finanzverwaltungen entlastet werden. Auch soll sich – nach Einschätzung der EU-Kommission – der auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzte jährliche MehrwertsteuerBetrug um 80 Prozent verringern lassen. Der vorgelegte Vorschlag geht nun zur weiteren Beratung an das EU-Parlament und die EU-Finanzminister.
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