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18.12.2017

US-Kongress: Die US-Steuerreform ist auf der Zielgeraden

Kompromiss zwischen Entwürfen des Repräsentantenhauses und des Senats

Die US-Unternehmen haben seit vielen Jahren drei Kernforderungen für eine aus ihrer Sicht sinnvolle Steuerreform erhoben. Dies waren die Senkung des Körperschaftsteuersatz, die Umstellung auf ein territoriales System und die Repatriierung ausländischer Gewinne. Diese Forderungen sollen nun erfüllt werden. Gleichzeitig fallen die Gegenfinanzierungsmaßnahmen dem Vernehmen nach sehr viel weniger schädlich aus als zunächst befürchtet.

Dem Vernehmen nach wird es zur US-Steuerreform einen Kompromiss zwischen den teilweise recht unterschiedlichen Entwürfen des Repräsentantenhauses und des Senats geben. Allerdings ist der Kompromisstext noch nicht öffentlich, auch in der gestrigen (öffentlichen) Sitzung des conference committees zur Steuerreform konnten Informationen nicht erlangt werden.

Allerdings wurden von Kongress-Mitarbeitern und in der Presse die folgenden Details berichtet:

  • Der Körperschaftsteuersatz wird voraussichtlich bei 21 % oder 22 % liegen.
  • Die Alternative Minimum Tax wird vermutlich nicht aufgenommen.
  • Die sog. Excise Tax ist nicht mehr im Entwurf enthalten.
  • Zur Einschränkung des Zinsabzugs wird es eventuell Regelungen geben, die den Bestand, also bereits vorhandene Finanzierungsstrukturen schützen sollen.
  • Ebenfalls entfernt wurde wohl auch die Abschaffung der steuerlichen Förderung von Windkraftanlagen, die nun nicht mehr Bestandteil des konsolidierten Entwurfs sein soll.
  • Allerdings ist die Base Erosion Anti-Abuse Tax dem Vernehmen nach erhalten geblieben. Unklar ist, welche Änderungen an diesen Missbrauchsregelungen vorgenommen wurden.


Der finale Text soll im Laufe des heutigen Tages, Freitag 15.12.2017, veröffentlicht werden. Die Abstimmungen im Repräsentantenhaus sowie im Senat sind für Montag und Mittwoch geplant. So könnte die Unterschrift durch den Präsidenten noch vor Weihnachten erfolgen.

Einer in dieser Woche veröffentlichten Studie des ZEW in Mannheim zufolge würden sich mit der Steuersenkung und der Abkehr der USA von einer Besteuerung des Welteinkommens die Anreize für grenzüberschreitende Investitionen ändern. Die USA würden für Unternehmen aus Europa durch die Reform ein noch attraktiverer Standort. Aber auch für US-Unternehmen, die in Europa investieren, sinke die Steuerbelastung, weil in Europa erzielte Gewinne zu Hause nicht länger nachversteuert werden müssten. Von diesen Anreizen profitierten in erster Linie EU-Länder mit niedrigen Steuersätzen wie Irland. Ein Land wie Deutschland mit seinem vergleichsweise hohen Steuersatz werde an Attraktivität verlieren. Die Konsequenzen für die Direktinvestitionsströme zwischen Europa und den USA könnten erheblich sein. So sei gemäß den Studienerkenntnissen damit zu rechnen, dass deutsche Unternehmen ihre Investitionen in den USA künftig um etwa ein Viertel ausweiten könnten.

Mit Blick auf die gegenwärtigen Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Steuervermeidung kommen die Mannheimer Wissenschaftler zum Ergebnis, dass die Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung der EU nicht vor Einnahmeverlusten aufgrund der US-Steuerreform schützen könne. Ganz im Gegenteil könnte sie Investitionen in Europa weiter dämpfen, weil das Risiko der Doppelbesteuerung steige. Die nächste Bundesregierung sei gut beraten, eine Strategie zur Steigerung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu entwickeln, so das Fazit der Studie.

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Erschienen in Tax Weekly #50/2017
US-Steuerreform auf der Zielgeraden
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