Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • ViDA
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Wer wir sind
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Sommerliebe
  • Jobbörse
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Country by Country Reporting Risk Analyser
  • Schulungsangebot "Fit for Pillar Two"
  • Transitional CbCR Safe Harbour Simulation
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Kulturelles Engagement
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Algeria
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botswana
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Cape Verde
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Congo Brazzaville
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Democratic Republic of Congo
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Equatorial Guinea
  • Estonia
  • Ethiopia
  • Finland
  • Frankreich
  • Gabon
  • Gambia
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Libya
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malawi
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • São Tomé and Príncipe
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • Somalia
  • South Africa
  • South Sudan
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Digital Advisory Industries Legal
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 7 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
    ViDA
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier findest Du einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Dich kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Wer wir sind Was Dich bei uns erwartet Was uns ausmacht Du bei WTS TALENTnetzwerk
    Sommerliebe Jobbörse
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
22.12.2017

US-Kongress: Beide US-Gesetzgebungskammern beschließen gemeinsamen Entwurf zur US-Steuerreform

Übersicht zu den wesentlichen Neuregelungen der US Tax Reform

Wie bereits letzte Woche berichtet, befindet sich die US-Steuerreform auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens und steht kurz vor dem Abschluss. Nachdem beide Kammern des Kongresses – Repräsentantenhaus und Senat – dem vereinten Entwurf zugestimmt haben, steht nun lediglich die Unterschrift von Präsident Trump aus. Diese wird wegen haushalterischer Spezialregelungen eventuell erst im neuen Jahr erfolgen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Neuregelungen kurz skizziert werden.

Als aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich positive Regelungen sind zu nennen: 

  • Steuersatzsenkung: Zunächst wird der im internationalen Vergleich sehr hohe Körperschaftsteuersatz von 35 % auf 21 % gesenkt. Unter Einbezug der durchschnittlichen State and Local Taxes lag die Belastung bisher bei 38,9 % und beträgt nun 25,75 %. Damit liegt die steuerliche Belastung in vielen Bundesstaaten sogar unter dem Niedrigsteuersatz des AStG, in anderen aber auch darüber. Hier wird eine Prüfung im Einzelfall erforderlich sein.
  • Dividendenrepatriierung: Die Repatriierung ausländischer Gewinne wird durch eine fiktive Ausschüttung ermöglicht bzw. erzwungen. Der Steuersatz hierfür beträgt 15,5 % für liquide Aktiva und 8 % für sonstige Aktiva.
  • Territoriales Steuersystem: Zeitgleich wird ein territoriales Besteuerungssystem eingeführt. Künftig sind ausländische Dividenden zu 100 % steuerfrei, wenn an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft während eines Zeitraums von 731 Tagen für mehr als 365 Tagen eine US-Gesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt ist.
  • Sofortabschreibung von Investitionen: Um einen Anreiz für Investitionen und Wachstum zu setzen, sollen ab 27.09.2017 bis Ende 2022 angeschaffte qualifzierende abnutzbare Wirtschaftsgüter sofort in voller Höhe abgeschrieben werden können. Bis zum 31.12.2026 wird diese Regelung dann in jährlichen Schritten zu 20 % wieder vollständig abgeschafft.
  • FDII: Die Regelung zum „foreign-derived intangible income“ sieht einen Sonderabzug von 37,5 % für Einkünfte vor, die eine US-Gesellschaft durch den Verkauf, die Vermietung oder die Lizenzierung von in den USA belegenen Wirtschaftsgütern an ausländische Personen/Unternehmen erzielt. Ebenfalls begünstigt werden Dienstleistungen, die an ausländische Personen/Unternehmen erbracht werden. Dem Vernehmen nach hält das BMF diese Regelung für ein Präferenzregime im Sinne von § 4j EStG.
     

Wie bei jeder großen Steuerreform, die erhebliche Vorteile für die steuerpflichtigen Unternehmen gewährt, bedürfen diese einer Gegenfinanzierung. In dem Gesetzentwurf sind die folgenden Missbrauchsmaßnahmen vorgesehen, wobei die Alternativ Minimum Tax (AMT) im Gegenzug für Unternehmen abgeschafft wurde:

  • Zinsschranke: Wie in Deutschland dürfen Nettozinsaufwendungen lediglich bis zur Höhe von 30 % des sog. adjusted taxable income abgezogen werden. Dieses ist in den Steuerjahren 2017 bis 2021 in etwa dem EBITDA vergleichbar, in den Folgejahren entspricht es eher dem EBIT, so dass ab diesem Zeitpunkt weniger Zinsaufwand abziehbar sein wird. Der zunächst vorgesehene weltweite Gruppenvergleich, der – anders als in Deutschland – zu einer weiteren Einschränkung des auf 30 % beschränkten Zinsabzugs geführt hätte, wurde aus dem Entwurf entfernt. 
  • Hybrid-Regelung: Enthalten ist auch eine Regelung zur Verhinderung von hybriden Gestaltungen, die sowohl Zins- als auch Lizenzzahlungen erfasst.
  • BEAT: Die „base erosion and anti-abuse tax“ sieht eine Pflicht zur Erstellung einer alternativen Steuerberechnung vor. Wenn diese zu einer höheren Steuerlast führt, gilt der „Mindestbesteuerungstest“ als nicht bestanden und der Steuerpflichtige muss den höheren Betrag zahlen. Hierzu ermittelt die USGesellschaft zunächst ihre reguläre Steuerlast. Erhält sie Leistungen von ausländischen Konzerngesellschaften und überschreitet ihr Umsatz im Durchschnitt der letzten drei Jahre den Betrag von 500 Mio. USD, muss sie sodann für ein nach dem 31.12.2017 beginnendes Wirtschaftsjahr eine Alternativrechnung erstellen. Ferner müssen die „schädlichen Aufwendungen“ oder „Base Erosion Payments (BEPs)“ – Zahlungen für Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen, Abschreibungen auf erworbene Wirtschaftsgüter – zumindest 3 % der Kosten der US-Gesellschaft betragen. Zur Durchführung der Alternativrechnung werden Zahlungen für die o.g. immateriellen Leistungen dem regulär ermittelten steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Zahlungen für bezogene Waren (cost of goods sold) sind von diesem „modified taxable income“ grundsätzlich nicht hinzuzurechnen. Dienstleistungen, die zulässigerweise nach der US Services Cost Method zu Kosten (ohne Gewinnelement) berechnet wurden, können ebenfalls von einer Hinzurechnung ausgenommen werden. Auf Basis dieser modifizierten Bemessungsgrundlage wird eine alternative Steuer berechnet. Hierzu sind die folgenden Steuersätzen anzuwenden: 5 % für 2018, 10 % zwischen 2018 und 2025 und 12,5% ab 2026. Ist die resultierende Steuer höher als die regulär ermittelte, so ist der Differenzbetrag als Mindeststeuer („base erosion minimum tax amount“) zu entrichten.
  • GILTI: Für „Global intangible low-taxed income“ (ausländische Einkommen, die eine Routinerendite übersteigen) wird künftig ein US-Steuersatz von 10,5 % erhoben. Allerdings können 80 % der im Ausland (durchschnittlich) gezahlten Steuern angerechnet werden, sodass die Besteuerung in den USA erst unterhalb eines ausländischen Steuersatzes von 13,125 % eingreift. Ab 2026 steigt der GILTI-Steuersatz auf 13,125 %.
  • Mindestgewinnbesteuerung und Verlustvortrag: Die Verlustnutzung wird auf 80 % des zu versteuernden Einkommens beschränkt. Verlustvorträge werden zeitlich unbegrenzt zugelassen. Die Möglichkeit zum Verlustrücktrag wird abgeschafft.

 

WTS Tax Weekly

Der Tax Weekly informiert wöchentlich über aktuelle steuerpolitische Entwicklungen sowie über weitere ausgewählte Themen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung.

Jetzt anmelden
Erschienen in Tax Weekly #51/2017
US-Steuerreform beschlossen
Zur Publikation
Artikel, die Sie interessieren könnten

Doris Huber und Oliver Schreib sprechen im HR Taxes-Podcast über das Thema Work from aynwhere

Work from anywhere #4 - Immigration
Mehr lesen

Newsletter Ausgabe 3/2023 ist erschienen

#GoDigital - Tax Tech 2023, Pillar Two und CbCR
Mehr lesen

HR Tax Newsletter September 2023

Update zur Pflegereform - Elterneigenschaft und erforderliche Nachweise
Mehr lesen

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
Hot Topics
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
Karriere
  • Jobbörse
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem